Berufshaftpflichtversicherung

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Werbung auf Sifaboard
  • Moin,


    ich gedenke, mich etwas mehr als externe Sifa zu engagieren und habe mich deshalb auch schon nach einer Berufshaftpflichtversicherung umgeschaut.


    Bei max Umsatz von 50 k€ müsste ich knapp 2,3 k€ an Versicherung bezahlen....ist das normal? Angebot war von HDI.


    Ich habe im Form mal etwas von einer Preisspanne zwischen 500 und 800 Euro gelesen...war aber vor knapp 5 Jahren. Haben sich die Preise so stark geändert?


    Wo seid ihr versichert?


    Gruß

    Detlef

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  • Hallo Detlef,


    erst einmal willkommen im Freelancer-Bereich.


    Der Mann von der HDI hat wohl seine Provisionsvorstellung gegengerechnet oder Du hast eine zweistellige Millionendeckungssumme je Schadensfall vereinbart. Die Beitragshöhe bemisst sich auch nicht anhand deines Jahresumsatzes.


    Ich möchte keine direkte Werbung machen, da die Auswahl jedem selbst obliegt. Aber ich liege im Bereich zwischen 500 und 800 Jahresbeitrag. Sofern ich im kommenden Jahr dann ggf. meine BHP auf meine Freelancer aufweite, kann sich das nach oben hin natürlich verändern.

  • Hallo,


    schauen Sie mal in die Forensuche, dazu gab

    es schon mehrere, teils umfangreiche Threads.

    erst einmal willkommen im Freelancer-Bereich.

    Prüfen Sie eigentlich auch mal, ob Ihre Aussagen fachlich

    korrekt sind? Sie erzählen hier stetig die Freelancer-Geschichte

    .....eine Freiberuflichkeit kann im Einzelfall vorliegen, sie liegt

    aber nicht pauschal vor!


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Da der Beitragsposter die Anfrage auf eine Berufshaftpflicht stellt und von Umsätzen sprach, ging ich von selbstständiger Tätigkeit aus. Da er ebenfalls von sich in einzelner Person sprach, stellte sich mir bzgl. des Freiberuflerstatus keine Frage. In Bezug auf ihren Hinweis an einer anderen Stelle, sehe ich mich und mein Umfeld, die alle als externe Sifa selbständig unterwegs sind und unter der Anerkennung als Katalogberuf im Bereich Ingenieursdienstleistung als Freiberufler gelten. Beim Beitragsverfasser ist mir natürlich nicht bekannt ob er die Grundlagen der Anerkennung erfüllt. Ebenfalls bin ich der Ansicht, dass Sie nicht pauschal bewerten können, ob die Aussage für den Beitragsverfasser NICHT zutrifft und somit steht Ihnen gleichfalls nicht zu die fachliche Korrektheit meiner Einschätzung in Frage zu stellen.

    Schlussendlich haben wir beide eine Vermutungsaussage getätigt und sollten es dabei belassen, da es keine Relevanz für die Anfrage des Posters hat.

    Einmal editiert, zuletzt von USI ()

  • Hallo,

    In Bezug auf ihren Hinweis an einer anderen Stelle, sehe ich mich und mein Umfeld, die alle als externe Sifa selbständig unterwegs sind und unter der Anerkennung als Katalogberuf im Bereich Ingenieursdienstleistung als Freiberufler gelten.

    Das soll jetzt was beweisen? Maßgeblich bei der Frage ob eine

    Sifa-Tätigkeit sowohl im steuerrechtlichen, als auch im

    gewerberechtlichen Sinne eine freiberufliche Tätigkeit ist oder

    nicht, hängt nicht alleine von der Tätigkeit ab. Sondern hier vor

    allem auch am Vorhandensein einer entsprechenden -passenden-

    Ingenieursausbildung. Beides muss vorhanden sein, ebenso

    muss die Ingenieursausbildung zwingend für die Tätigkeit

    notwendig sein.


    Weil nochmals: Der Status Freiberuflich wird von den Behörden

    unterschiedlich ausgelegt. So kann eine Tätigkeit beim Finanz-

    amt durchaus als freiberuflich gelten, nicht aber im gewerberechtlichen

    Sinne beim Gewerbeamt. Dementsprechend wäre man dann auch nicht

    von der Anmeldepflicht (Gewerbeschein) befreit. Das hat aber letztlich dann

    keine Auswirkungen auf die steuerrechtliche Einschätzung. Das hat den

    einfachen Hintergrund, da hier der Gesetzgeber unterschiedliche Zielrichtungen

    verfolgt. Das Gewerberecht ist ein Ordnungsrecht und soll unter anderem

    der Überwachung der Wirtschaft dienen. Dementsprechend ist eine

    gewerberechtliche Freiberuflichkeit nur in solche Fälle zu bejahen, in

    dem auch eine entsprechende Kammerzugehörigkeit besteht, die ggfs.

    regulierend eingreift (vergleichbar Ärzte =Ärztekammer usw.).

    In allen anderen Fällen besteht die Eingreifsmöglichkeit über die Gewerbe-

    behörden mit dem Gewerberecht. Eine solche Überwachung kann aber nur

    erfolgen, wenn die Behörden die Unternehmen auch erfasst haben. Und dazu

    dient der Gewerbeschein. Es gibt nur wenige Berufe, wo von diesem Gebot

    eine Abweichung erfolgt, z.B. bei Journalisten, hier vor allem aus historischen Gründen (u.a. 3.Reich/ Grundgesetz). Wo eine Freiberuflichkeit immer besteht,

    unabhängig von Ausbildung etc.


    Ob man jetzt Steuerrechtlich und Gewerberechtlich Freiberuflich ist

    oder nicht, muss man SELBSTSTÄNDIG mit dem Gewerbeamt und dem

    Finanzamt klären. Eine ausschließliche Einstufung vom Finanzamt ist

    hier keinesfalls ausreichend. Da hier dann trotzdem ein Verstoß

    gegen das Gewerberecht vorliegen kann.


    Und gerade im Hinblick da dieses Thema durchaus sehr unterschiedlich

    im Einzelfall betrachtet werden muss, habe ich Sie in der Vergangenheit

    schon um eines gebeten: Nämlich nicht über eine pauschale Freiberuflichkeit

    der Sifa-Tätigkeit zu reden. Da dieses eine vom Einzelfall abhängige

    Frage ist.


    Und da geht es auch um die Verantwortung die man hier als User

    gegenüber Fragende hat, wenn man hier "Ratschläge" erteilt. Ein solcher

    Verstoß gegen Anmeldepflichten kann nämlich schnell auch teuer

    werden. Wenn Sie dieses als persönlichen Angriff werten, zumindest

    nach Ihrer ersten PM kann man das vermuten, so ist das höchst

    bedauerlich.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Herr Schmeisser,


    danke dass Sie sich erneut soviel Zeit nehmen und Mühe investierene sehr umfangreich und ausführlich und verständlich zu erläutern, was keiner in Frage stellt.


    Wie Sie selbst anmerkten, muss dies selbstständig mit GA und FA geklärt werden. Sofern komme ich zum gleichen Schluss - meine Feststellung des Freelancer-Status war pauschalisiert sowie ebenfalls ihre pauschalisierte Feststellung, dass meine Aussage falsch ist. Außer Sie wissen mehr über den Beitragsersteller in Bezug auf seine gewerbliche Tätigkeit als ich.


    Und ich fühle mich nicht persönlich angegriffen, eher belästigt von einer Person, welche sehr oft sehr viel Wind macht und zum eigentlichen Thread nichts beisteuert. Damit dürfen Sie sich angesprochen fühlen.


    Gruß

  • Hallo,

    Außer Sie wissen mehr über den Beitragsersteller in Bezug auf seine gewerbliche Tätigkeit als ich.

    Nein. Es geht ausschließlich um Ihre pauschalen Aussagen.

    Und diese treffen Sie leider nicht zum ersten Mal. Ich erinnere

    nur hier im Thread: "erst einmal willkommen im Freelancer-Bereich."

    Damit treffen Sie eine pauschale Aussage und suggerieren unter

    Umständen damit etwas gegenüber stillen Mitlesern oder

    dem User. Was so im Einzelfall dann gar nicht stimmen muss.

    Und ich fühle mich nicht persönlich angegriffen, eher belästigt von einer Person, welche sehr oft sehr viel Wind macht und zum eigentlichen Thread nichts beisteuert. Damit dürfen Sie sich angesprochen fühlen.

    Ich bin hier schon einige Tage länger unterwegs. Und auch das

    Thema der Berufshaftpflicht, hatten wir hier in der Vergangenheit

    schon öfters, dazu habe ich auch etwas geschrieben. Ich bedauere es,

    aber nach 10 Jahren als Forenuser hier, hat man nur bedingt Lust,

    sich an gleichen Fragestellungen wiederholt zu beteiligen. Und zu

    Ihren restlichen Ausführungen, ich fühle mich da keineswegs

    angesprochen.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

    Einmal editiert, zuletzt von SimonSchmeisser ()

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