Fundhunde einfangen

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  • Moin zusammen,

    bin Mitarbeiter einer Gemeinde.

    Unser Bauhof bekommt hin und wieder mal den Auftrag einen offensichtlich herrenlosen "Fundhund" einzufangen und dem Tierheim zuzuführen.

    Für diese Tätigkeit bedarf es nun eine Gefährdungsbeurteilung.

    Die "normale" Gefahr, wie Biss- und Kratzverletzungen ist mir klar, aber gibt es weitere Gefahren die zu beachten sind. Hat jemand Erfahrungen auf diesem Gebiet? :?:

    Danke im voraus - freue mich über jede Antwort.

    Weihnachtliche Grüße :888:

    Pe

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  • Hmm, sehr fraglich ob diese "Beauftragung" so legal ist. Das ist das typische "Du bist da, mach mal."

    Tierfänger

    Voraussetzung:

    • körperlich geeignet
    • Tieren gegenüber aufgeschlossen
    • Verständnis im richtigen Kontakt mit verängstigten oder aggressiven Tieren (kann/muss auch geschult werden)

    Qualifikation:

    • Schulung - Umgang mit feststellbaren Fangschlingen
    • Schulung - Umgang mit verängstigten, aggressiven Tieren
    • Schulung - Erste Hilfe mit Fokus auf Bissverletzungen
    • ArbMedV - Tätigkeiten mit Infektionsgefahr
    • Sachkundenachweis - Benutzung von Blasrohren oder Betäubungsgewehren

    Ausstattung:

    • widerstandsfähige, wetterfeste Kleidung
    • rutschhemmendes Schuhwerk
    • feste Handschuhe bzw, Handschutz
    • Fahrzeuge mit fest installierten Boxen
    • Fangschlingen
    • diverse Halsbändern und Leinen
    • Pfefferspray

    Zum Glück musste ich bei der Gemeinde keine GFA erstellen, sondern "nur" das Anforderungsprofil definieren.

  • Erfahrungen keine aber zu beachten wäre z.B. auch die biologische Gefährdung durch alle kleinen Tierchen, die der Hund so mitbringt und deren Wirkungen auf den Menschen (z.B. Läuse, Flöhe, ...). Dazu noch alles, was der Hund fallen lässt (vorne 1x, hinten 2x)...

    Falls relevant auch noch Heben und Tragen, ggf. psychische Belastung.

  • Ich empfehle zudem zwei vorbeugende Schutzimpfungen der beauftragten Personen vorschlagen:

    Tollwut:

    Nach 1 jahr muß diese aufgefrischt werden, danach - je nach Hersteller - alle 2 bis 5 Jahre.
    (

    )

    Auch wenn Menschen sich hierzulande recht selten infizieren: Fast immer tritt zwei bis zehn Tage nach den ersten Symptomen der Tod ein, bei den wenigen Überlebenden bleiben häufig schwerste Gehirnschäden zurück. Die inkubationszeit kann Wochen bis Monate betragen! - Es besteht somit die Gefahr, daß die Erkrankung, aufgrund des Zeitfensters, zunächst unerkannt/unvermutet bleibt.
    Auch gibt es einen "stummen" verlauf der Infektion, bei dem Teile der Symptome fehlen, was die Diagnose erschwert.

    Soweit ich weiß, ist es auch noch möglich nach dem Biß geimpft zu werden aber Ich kann aber keine Angabe zum Zeitraum oder Schutzumfang machen.

    Wunstarrkrampf (Tetanus):
    Der Erreger sitz in der Erde, wird also eher weniger über einen Biß übertragen, kann aber zum Beispiel durch eine Kratzverletzung in den Menschen eindringen.
    Viele Menschen, vor allem die, die Regelmäßig mit Erde in Kontakt kommen, besitzen diese bereits.

    Nur als Anregung.

    Liebe Grüße
    Micha

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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