Hallo zusammen,
wir haben eine neue Förderstrecke installiert. Der Maschinenbauer möchte nun fleißig die Zugänge, Übergänge und Arbeitsplätze mit Sicherheitsbeschilderungen schmücken. Bisher habe ich keinen konkreten Hinweis in der Maschinenrichtline gefunden, wie damit verfahren werden soll. Die 7010 gibt nur vor, wie die Schilder auszusehen haben. Habe ich was übersehe?
Sind wir rechtssicher wenn die Schilder an markanten Stellen angebracht und die weiteren Punkte in der GfB aufgenommen werden?
Ansonsten wären wir bei ca 60 Schildern für ein Förderband.
Vg
Jo