Betriebsanweisung für den Umgang mit Gewalvofällen?

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  • Hallo,

    ich bin hier neu im Forum und habe mal eine Frage.

    Es geht um Handlungsabläufe und Verhaltensweisen zum Thema Amoklauf, Gewaltvorfall/Körperverletzung, etc. bei einem Bildungsträger.

    Meine Überlegung ist es die Erforderlichen Maßnahmen und Abläufe als Betriebsanweisung zu verfassen, um dadurch Handlungssicherheit zu verschaffen und Verletzungen und psychische Belastungen bei den Unterrichtenden(Lehrern) zu vermeiden.

    Wäre dann halt: Anwendungsbereich (Hauerei unter Teilnehmern), Schutzmaßnahmen (Polizei rufen, die Raufenden trennen, etc.) Verhaltensweisen (Türen schließen und verbarrikadieren, Gruppe zum Sammelpunkt bringen, etc.)

    Jetzt meine Frage, macht das Sinn? Oder mache ich das anders? Und als Was? Nur als Anleitung?

    Würde das Ganze schon gerne in einem passenden Farblichen Rahmen schreiben und auch für die Unterweisung nutzen.

    Vielleicht hat ja jemand einen Tipp oder hat sich damit schon mal Beschäftigt?

    Mit besten Dank für Antworten

    Thomas

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  • Moin Thomas,


    ich kann Dir nur empfehlen, Deine BG mit ins Boot zu holen. Das Thema ist viel zu vielschichtig, dass man alles in eine "Anleitung" packen kann. Das geht bei Gewaltprävention los und endet irgendwann bei der Notfallseelsorge. Gewalt fängt auch nicht beim "Hauen" an, sondern viel früher. Da gehört ein richtiges Konzept hin. Schau mal bei der UKH, die haben mit den Jobcentern ein Projekt aufgesetzt.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Blöd ist, wenn ein Amokläufer Feueralarm auslöst und im Gebüsch neben dem Sammelplatz wartet...


    Zum Trennen einer Schlägerei kann man in den meisten Fällen Wasser- oder Schaumlöscher erfolgreich einsetzen. Je nach Anzahl der Beteiligten kann/darf/soll/muss der Angriff mit mehreren Löschern gleichzeitig erfolgen, die Windrichtung kann in der Regel vernachlässigt werden.


    ;)


    Das hört sich vielleicht erstmal doof und/oder witzig an, so ganz unernst ist mein Posting aber nicht gemeint.


    Guudsje hat da einen guten hinweis gebracht!

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Erst mal Danke für die Hilfe.

    Das das ein „Größeres Thema“ ist, ist mir und allen Mitarbeitern/Geschäftsleitung bewusst.

    Auch sind mir die Krisenordner vom Landesinstitut für Lehrerbildung bekannt(Ablaufpläne, Hilfsangebote, etc.) und ich stehe oft genug mit dem Gewaltpräventionsteam in Verbindung. Erfahrungsaustausch mit allen möglichen Institutionen finden statt und Fortbildungen sind auch schon Besucht worden. Wir haben einen sehr ausführlichen Ablaufplan für Gewaltvorfälle gegen Mitarbeiter (Auch verbale Gewalt) und das Thema wird mit dem nötigen Ernst behandelt. Was mir wichtig ist, ist zum einen die Absicherung für den Auditor, der will hallt alles Mögliche schriftlich sehen (Dem reicht ein 40 Seiten Konzeptordner in meinem Regal leider nicht), und zum anderen möchte ich eine Grundlage haben für die jährliche Unterweisung (Da liesst sich auch keiner die 40 Seiten durch, leider). Ich möchte das Thema halt so „save“ bekommen wie z.B. die Ersthelfer Ausbildung, welche bei uns jährlich durchgeführt wird aber zum Glück bisher auch nie Ernsthaft angewendet werden musste. Deshalb die Frage ob eine Betriebsanweisung die richtige „Form“ ist, es auf zu schreiben. Oder spricht was dagegen? Es gibt da optisch ähnliches aus Brandenburg/Schulbehörde, sieht aus wie eine BA, steht aber nicht drüber. Nach meinem Verständnis ist die ganze Problematik ähnlich zu sehen wie – Biologische Gefährdungen, Tier bisse- und dann wäre eine BA doch das richtige Werkzeug? Oder?


    Beste Grüße

    Thomas

  • Hallo Thomas,


    ich kenne es bei den von uns betreuten Einrichtungen als "Notfallordner". Hier ist kurz und würzig alles zusammengefasst.


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • Ich denke eine BA dafür zu erstellen ist nicht der richtige Weg, einfach zu unübersichtlich, zu viel was wäre wenn.


    Hier würde eine Verfahrensanweisung, welche Jährlich geschult wird, der bessere Weg sein. So kann man auch für die verschiedenen Situationen die Prozessabläufe gestalten.


    Vielleicht sehe ich das auch falsch, ich sehe BA´s eigentlich mehr im Zusammenhang mit Maschine oder Gefahrstoffen oder PSA.


    VG


    OSH

    Was passieren kann, passiert!

  • Nur am Rande: Denk mal drüber nach, für wen Du diese Abläufe und Unterlagen funktional bereitstellen willst. Da muss sich der Auditor ganz hinten anstellen. Die Systeme sollen i.d.R. für den Menschen arbeiten - nicht umgekehrt.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Servus!


    Wahrscheinlich eine Trivialität, aber Google kann manchmal nützlich sein. Und nicht nur ein Datenkrake. Zumal sich bzgl. Arbeitssicherheit/-schutz inzwischen ziemlich viel außerhalb von Deutschland tut.

    Bei meinen Recherchen ist zwingend mind. die EU-Ebene mit eingeschlossen. Deutschland ist nunmal auch beim AS, inzwischen alles andere als führend. Bedauerlich, aber leider festzustellen.

    Schon auf das Projekt "PRIMAef" zur Gewaltprävention der EU bzw. WHO gestossen?

    Oder bei der INQA auf die Broschüre "Gewaltfreier Arbeitsplatz"?


    Wünsche guten Erkenntisgewinn und geruhsame Feiertage

  • Hallo, noch mal vielen Dank für die Unterstützung.

    Es wird wohl eine Betriebs/Verfahrensanweisung werden die für die Jährliche Unterweisung genutzt wird und an den Arbeitsplätzen als "Erinnerungsstütze" gelagert wird. Der Betriebsarzt findet das vorgehen auch gut und die Kolleg*innen sind auch der Meinung das das eine gute Lösung ist.


    Mit besten Grüßen

    Thomas