Hallo an alle. Erstmal allen einen schönen 3. Advent. Ich hab mal eine Frage zum Rettungskonzept beim arbeiten mit der Hebebühne. Reicht es wenn ich im Rettungskonzept festlege das ein 2. Mitarbeiter, die Arbeiten des Mitarbeiters in der Hebebühne, überwacht und eingewiesen wurde in der Bedienung des Notablasses. Ist das Ausreichend für das Rettungskonzept.