PSA gA + Rettungskonzept

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  • Hallo an alle. Erstmal allen einen schönen 3. Advent. Ich hab mal eine Frage zum Rettungskonzept beim arbeiten mit der Hebebühne. Reicht es wenn ich im Rettungskonzept festlege das ein 2. Mitarbeiter, die Arbeiten des Mitarbeiters in der Hebebühne, überwacht und eingewiesen wurde in der Bedienung des Notablasses. Ist das Ausreichend für das Rettungskonzept.

    Einmal editiert, zuletzt von Heiko N. ()

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  • Hallo Heiko, Ich versuche mal zu reflektieren:

    MA 1 arbeitet auf der Hebebühne - Was für eine Hebebühne? Gibt es Seitenschutz? Wird das Gerät samt Mitarbeiter verfahren?

    MA 2 - dass dieser schon mal da ist, ist sehr gut. Die Einweisung "wie bediene ich den Notablass" auch notwendig. Damit ist aber nichts gesagt, wie die Rettung des MA 1 erfolgen soll. Was abhängig von deiner Vorfallsbewertung ist: Hebebühne stürzt um oder MA 1 verletzt sich und benötigt Versorgung oder das Gefährt federt nach und der MA 1 "hüpft" aus dem Korb und hängt dann in seiner PSAgA oder Kontakt mit einer stromführenden Leitung oder oder oder...