Moin zusammen,
wir planen gerade einen Neubau (4 Etagen, Beschäftigte halten sich eigentlich nur im EG auf). Neben dem (Haupt-)Treppenhaus wurde von der Feuerwehr ein zweites Treppenhaus als Zugriffsweg gefordert, dass "ruhig" nur 70-80 cm Breite aufweisen braucht.
Unterliegt ein geforderter Zugriffsweg der Feuerwehr der ArbStättV oder ist dieser nicht als Verkehrsweg zu betrachten? Die Beschäftigten dürfen das Treppenhaus nicht benutzen.
Im Brandfall kommt die Feuerwehr mit Atemschutz und ihrem Gerödeln und soll dann über eine so schmale Treppen rauf und runter?
Darf die Feuerwehr sowas alleine Entscheiden oder welche Stelle darf dazu eine belastbare Aussage treffen?
Wie seht ihr das?