Unterliegt ein Zugriffstreppenhaus für die Feuerwehr der ArbStättV?

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  • Moin zusammen,


    wir planen gerade einen Neubau (4 Etagen, Beschäftigte halten sich eigentlich nur im EG auf). Neben dem (Haupt-)Treppenhaus wurde von der Feuerwehr ein zweites Treppenhaus als Zugriffsweg gefordert, dass "ruhig" nur 70-80 cm Breite aufweisen braucht.


    Unterliegt ein geforderter Zugriffsweg der Feuerwehr der ArbStättV oder ist dieser nicht als Verkehrsweg zu betrachten? Die Beschäftigten dürfen das Treppenhaus nicht benutzen.


    Im Brandfall kommt die Feuerwehr mit Atemschutz und ihrem Gerödeln und soll dann über eine so schmale Treppen rauf und runter?


    Darf die Feuerwehr sowas alleine Entscheiden oder welche Stelle darf dazu eine belastbare Aussage treffen?

    Wie seht ihr das?

    Gruß Roland

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  • Wenn Beschäftigte das Treppenhaus nicht nutzen dürfen und es dementsprechend auch nicht dem Zugang zu Arbeitsplätzen, als Fluchtweg o.Ä. dient, gilt die ArbStättV nicht. Spontan würde ich auch eine Anwenung des §2 (2) ausschließen.


    Dann kommt wahrscheinlich das Bauordnungsrecht zum Tragen - dazu kann ich aber nichts sagen.


    In diesem SInne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • So...nach gefühlten 25 Anrufen bin ich dann bei der zuständigen Person beim vorbeugenden Brandschutz ausgekommen.


    Der vom Architekten verkaufte Zugriffsweg für die Feuerwehr ist in Wahrheit ein von der Feuerwehr geforderter zweiter Fluchtweg als Treppenhaus gestaltet. Demnach greift auch die ArbStättV.


    D.h. nach ASR A2.3 und unabhängig ob Flur oder Treppenhaus:


    Mindestbreite (bei max. 5 Personen) = min. 0,875 m

    An/durch Türen (bei max. 5 Personen) = min. 0,8 m


    Korrekt?

    Gruß Roland

  • Hallo,

    Darf die Feuerwehr sowas alleine Entscheiden oder welche Stelle darf dazu eine belastbare Aussage treffen?

    Wie seht ihr das?

    Nein, darf Sie nicht. Dieses Thema hatten wir doch schon oft.

    Die Fw. (BF mal ausgenommen) hat mit dem VB nahezu nichts

    am Hut. Und nebenbei, wäre eine solche Forderung auch

    ausgemachter Blödsinn.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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