Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen

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  • Hallo Kollegen aus dem sozialen Bereich,

    was ist zu beachten wenn ein Beschäftigter (WfbM) Medikamente nehmen muss die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen? Es gibt einen Medikamentenbogen (was, Zeit, Anzahl) mit der Unterscheidung selbstständige Einnahme, darreichen und überwachen der Einnahme sowie ein Formular zur Dokumentation der Einnahme. Die Medikamente kommen in der Dosette und werden verschlossen aufbewahrt. Eine Einweisung der Mitarbeiter über den sachgerechten Umgang ist erfolgt.

    Ist noch etwas anderes erforderlich?

    VG Reinhard

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  • Die Frage die sich mir stellt ist: Welche Auswirkungen haben die Medikamente im Hinblick auf die ausgeübte Tätigkeit?

    Darf ein Taxifahrer unter Einfluß dieser Medikamente noch fahren? Ein Maschinenbediener noch an der Hydraulikpresse stehen? Also können die Beschäftigten ihren Tätigkeiten genauso gefahrlos nachgehen wie ohne diesen Medikamenteneinfluß?

    Heißt WfbM sowas wie "Werkstatt für behinderte Menschen?" In einem solchen Fall würde ich dann Fragen, können die Beschäftigten noch ihrer besonderen Führsorgepflicht gerecht werden? Muss ich einen besonders schutzbedürftigen Menschen bei Tätigkeiten an einer Ständerbohrmaschine beaufsichtigen, tue dies aber mit eingetrübtem Bewußtsein...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Die Medikamente kommen in der Dosette

    Wie kommen die Medikamente in die Dosette? Wie wird sichergestellt, dass der Beschäftigte seine Medikamente bekommt? Wer verabreicht die Medikamente?

    Ich habe das Gefühl, hier bewegt man sich im Graubereich der Verabreichung verschreibungspflichtiger Medikamente durch nicht medizinisches Personal.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Führsorgepflicht

    ja Micheal du hast Recht ich hätte den Rahmen erklären sollen. Die Beschäftigten sind hier die Menschen mit Behinderung und verrichten durchaus anspruchsvolle Tätigkeiten wie bedienen von CNC-Bearbeitungszentren, Montage von Kabelbäumen, Schweiß-und Montagearbeiten. Im vorliegenden Fall sind es einfache Montagen unter Aufsicht der Mitarbeiter/Gruppenleiter.

    eingetrübtem Bewußtsein

    das kommt öfters vor, die Menschen sind auch oft extrem müde. Hier liegt auch die besondere Verantwortung der Gruppenleiter was die Sicherheit anbelangt.

    Medikamente in die Dosette

    in dem Fall kommen die Medikamente abgepackt aus dem Elternhaus. Die Verabreichung gemäß dem Formular das die Eltern/Betreuer ausfüllen. Die Mitarbeiter geben sie nicht selbst. Aber du hast schon Recht...

  • Hallo,

    bei uns in der Einrichtung läuft es ähnlich.

    Die behinderten Mitarbeiter überreichen uns Montagfrüh die Dosette mit den

    Pillen für die ganze Woche.

    Wir haben von den Mitarbeitern einen Mediplan vom Arzt und fordern dann den Mitarbeiter

    zur angegebenen Zeit auf, sein Medikament zu nehmen.

    Wir selber verabreichen gar nichts.

    Für Spritzen kommt der Pflegedienst. (Dürfen wir rechtlich nicht)

    Das Ganze wird täglich dokumentiert und 2 Jahre aufbewahrt.

    gruss mungo

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  • Wirken die Medikamente sicher und reproduzierbar oder besteht die Möglichkeit von Unterdosierung/ Überdosierung, Abhängigkeiten von der Tagesform des Beschäftigten etc.?

    Kann der Gruppenleiter erkennen/beurteilen ob der Beschäftigte im "Normalzustand" ist?

    Ist eine zusätzliche Überwachung von Beschäftigten erforderlich?

    Was passiert, wenn die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist?

    Wie ist die medizinische Notfallversorgung organisiert?

    Gruß

    Schandhoff

  • Hallo zusammen,

    wir müssen unterscheiden: Nicht alle Medis fallen unter das Betäubungsmittelgesetz.

    Die Dosette, die am Montag gestellt vom z.B Heimbetreuer in die Werkstatt kommt, fällt nicht unbedingt darunter. Hier stellt sich die Frage, wer hat sie gestellt, ist in der Dosette tatsächlich das drin, was laut Verordnung gegeben werden soll ? Wer kontrolliert, und wer trägt die Verantwortung, falls etwas falsch gestellt wurde (Eine rote, eine weiße groß und ne halbe gelb......stimmt!) Höchst riskant.

    Medikamente nach Betäubungsmittelgesetz sind gesondert zu betrachten: Als Vertreter des Beschaffers (Elternteil, Betreuer) darf die WfBM diese in Empfang nehmen. Aber auch nur, wenn wir hier über eine Kleinmenge reden. Diese Kleinmenge (zB Wochenrationen für wenige Beschäftigte) müssen gesondert in einem verschließbarem Schrank in einer Kassette doppelt verschlossen werden, der Zugang dazu muss klar geregelt sein. Schlüsselträger sollen benannt sein. Ab einer gewissen Menge an Betäubungsmitteln muss ein fest installierter Sicherheitsschrank her. Hier sieht das der Gesetzgeber sehr streng. Ich stand da mal mit der Bundesopiumstelle in Kontakt. Bei Bedarf kann ich den Austausch mit der Leitung dieser Dienststelle über genau dieses Thema gerne schicken.

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  • Dann wäre mein Ansatz zweiteilig:

    1. legal compliance BtMG: organisatorische und technische Voraussetzungen für die Aufbewahrung und Ausgabe der BTM erfragen/ implementieren

    2. Schutz der Beschäftigten: (medizinische) Fortbildung der Gruppenleiter, um Auffälligkeiten bei den Beschäftigten besser erkennen zu können.

    Höhere Überwachungsdichte für Beschäftigte unter Medikamenteneinfluss.

    Bereitstellung von Ersatzarbeitsplätzen bei Bedarf

    Im Zweifel: Arbeitsverbot.

    Schmandhoff