Hallo Kollegen aus dem sozialen Bereich,
was ist zu beachten wenn ein Beschäftigter (WfbM) Medikamente nehmen muss die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen? Es gibt einen Medikamentenbogen (was, Zeit, Anzahl) mit der Unterscheidung selbstständige Einnahme, darreichen und überwachen der Einnahme sowie ein Formular zur Dokumentation der Einnahme. Die Medikamente kommen in der Dosette und werden verschlossen aufbewahrt. Eine Einweisung der Mitarbeiter über den sachgerechten Umgang ist erfolgt.
Ist noch etwas anderes erforderlich?
VG Reinhard