Kettenprüfung für eingebaute Ketten

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  • Moin Community,

    ich bin auf der Suche nach einer Antwort auf folgende Fragen:

    wie sind die Ketten definiert, die in einer stationären Anlage verbaut sind? Bei uns sind das z.B. Ketten an den die Überbandmagneten oder die Bandanlagen selbst hängen.

    - Sind das noch Anschlagmittel?

    - Müssen sie (jährlich) geprüft werden?

    - oder in welcher Vorschrift finde ich diese Ketten?

    Habe leider nicht wirklich was gefunden zu dem Thema, was meine Fragen beantworten. Vielleicht hat schon mal jemand von euch sich mit dem Thema befasst.

    Viele Grüße

    DIMA

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  • Im Detail ist das vermutlich nirgendwo geregelt, der Trend geht wegt von detaillierten Vorschriften hin zu Schutzzielen.

    Wenn's Teil der Maschine ist, fällt das aus Produkthaftungssicht unter die MaschRL bzw. die entsprechende Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz, aus Betriebssicherheitsaspekten unter die BetrSichV.

    Die Prüfungen werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung unter Würdigung der schädigenden Einflüsse und Beachtung der Herstellerangaben zu Wartungen/ Prüfungen vom Betreiber festgelegt.

    Für die Gefährdungsbeurteilung kann man aber durchaus Regelungen aus verwandten Gebieten, z.B. für Anschlagmittel heranziehen

    Gruß

    Schmandhoff

  • Hallo Dima,

    Anschlagketten unterliegen wechselnden (ua. dynamischen Belastungen) und Beanspruchungen, die zu Verschleiß führen können - also regelmäßige Prüfung erforderlich.

    Deine Ketten sind Befestigungsmittel, gehören zur Anlage bzw. Maschine. Wie bereits beschrieben, sollten sich Hinweise auf regelmäßig, erforderliche Prüfungen bei der bestimmungsgemäßen Verwendung in der Bedienungsanleitung finden.

    Bei Hinweisen wären dann irgendwelche Beanspruchungen - vielleicht keine dynamischen sondern vielleicht korrosive - vorhanden. Eine eigene Gefährdungsbeurteilung wird da weiter helfen - vielleicht habt ihr ja inzwischen die Anlagen umgebaut, angebaut oder....

    Wenn keine Hinweise da sind, ist nicht unbedingt zurücklehnen angesagt - sondern: siehe Gef.-Beurteilung. Ich würde da auch die Aufhängepunkte der Ketten einbeziehen.

    mfg

    Uwe