Absperrung Gehweg beim Absaugen / Liefern mittels Schlauch

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  • Da das Thema bei mir gerade aktuell ist, belebe ich den Thread neu:

    Wir haben vor unserem Firmengebäude einen Gehweg, den der Staplerfahren kreuzen muss, wenn er LKW's ent- oder belädt. Da deshalb Fussgänger und Stapler theoretisch sich begegnen/treffen können, haben wir Maßnahmen ausgearbeitet:

    -Absperrband zur Sperrung des Gehwegs während des Be- und Entladens
    -Pylone mit Hinweis auf Staplerverkehr (stehen auf Firmengelände)

    IMG_2751 Kopie.jpg

    Nachdem ich nun mit der Stadt und dem Amt telefoniert habe, wurde mir auch mitgeteilt, dass eine Sperrung des Gehwegs ein Eingriff in den Straßenverkehr ist und genehmigt werden muss, und zwar jedesmal wenn gesperrt wird.

    Da ich unmöglich für jede Be- und Entladung eine Genehmigung beantragen kann allein aus Kosten- und Zeitgründen und leider keine Infos zu einer dauerhaften Genehmigung finde, wollte ich hier mal freundlich nachfragen, ob jemand eine Idee oder Erfahrung damit hat.

    Grüße aus Oberschwaben

    :106:

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  • Hallo F.Groner

    Statt hier fest Absperrungen zu nehmen könnten vielleicht ein zweiter Kollege als Sicherungsposten helfen.

    Der Eingriff in den Straßenverkehr wird ja dann heikel, wenn Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen. Würde ein Kollegen die Passanten aber zum kurzen Warten bitten oder den Stapler kurz stoppen, wäre das Thema erledigt.

    So wurde es bei uns schon gemacht.

    Viele Grüße

    Robbi

  • Hallo Robbi
    Das wäre unsere Notfalllösung, die auch die Stadt vorgeschlagen hat. Das wäre nur eine kurzfristige Lösung.

    Dauerhaft ist das leider nicht möglich, da wir viele Warenbewegungen haben und nicht dauerhaft einen MA als Sicherungsposten abstellen können. Bei Großlieferungen dauert die Entladung mal gerne 4-6h.

    Gruß


    Grüße aus Oberschwaben

    :106:

  • Moin,

    da ich ja selbst in einem Laden arbeite, der eine Straßenverkehrsbehörde beherbergt, kann ich Dir nur empfehlen, dass Gespräch mit der Behörde zu suchen und den Sachverhalt zu schildern. So wird sich sicherlich eine Lösung, die allen Beteiligten gerecht wird, finden. Evtl. eine zeitlich befristete "Dauergenehmigung", die in regelmäßigen Abständen erneuert werden muss. Einfach miteinander reden. ;)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,

    danke für den Tipp. Dann versuch ich mich mal Gut zu stellen mit der Stadt und hoffe auf ein wenig Kulanz für die Arbeitssicherheit :)

    Grüße aus Oberschwaben

    :106:

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  • Aus meiner Erfahrung mit Veranstaltungen auch im öffentlichen Verkehrsraum und allem, was dazugehört, kann ich nur empfehlen, eine saubere, behördlich und versicherungstechnisch abgestimmte/vereinbarte Lösung zu finden. Die Dummheit und Ignoranz von Radfahrern, Müttern mit Kinderwagen und eigentlich allen Fußgängern ist grenzenlos. Wenn es da zu einem Schaden kommt, seid ihr dran. Ohne wenn und aber.

  • Die Dummheit und Ignoranz von Radfahrern, Müttern mit Kinderwagen und eigentlich allen Fußgängern ist grenzenlos.

    Scheibe! Ich wollte eigentlich ein Ampelsystem vorschlagen. Gekoppelt mit Lichtschranken. Stapler kommt. Fußgänger hat beidseitig rot. Das hat sich aber gerade erledigt. Ich schließe mich den Aussagen der Vorschreiber an.

    Aus meiner Sicht gibt es auch keine bessere Lösung als die, die mit der Stadt abgesprochen wurden.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (13. Juli 2022 um 07:29)

  • Guten Morgen,

    handelt es sich denn überhaupt um öffentlichen Verkehrsraum? Für mich sieht dieser Außenbereich fast nach Firmengelände aus - in diesem Falle benötigst du keine Genehmigung der Behörde, sondern eine Gefährdungsbeurteilung.

    Gruß, Klaus

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  • Guten Morgen,

    handelt es sich denn überhaupt um öffentlichen Verkehrsraum? Für mich sieht dieser Außenbereich fast nach Firmengelände aus - in diesem Falle benötigst du keine Genehmigung der Behörde, sondern eine Gefährdungsbeurteilung.

    Gruß, Klaus

    Der Gehweg und die Parkplätze gehören der Stadt und sind öffentlich, das Betriebsgelände erstreckt sich bis zum Gehweg. Eine Gefährdungsbeurteilung haben wir bereits erstellt, deswegen auch die Maßnahmen.

    Grüße aus Oberschwaben

    :106:

  • Hallo Kollegen, anhängendes Bild passt zum Thema, es soll aber Spaß in unseren Alltag bringen.

    Daher das Motto: "Finde den Fehler". :2:#

    Viele Spaß Reinhard

    Der Fahrer ist nicht angeschnallt.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo Kollegen, anhängendes Bild passt zum Thema, es soll aber Spaß in unseren Alltag bringen.

    Daher das Motto: "Finde den Fehler". :2:#

    Viele Spaß Reinhard

    Der Mann im Korb sollte eng anliegende Kleidung tragen, wenn er eine Heckenschere benutzt und keinen offenen Kittel.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Der Gehweg und die Parkplätze gehören der Stadt und sind öffentlich, das Betriebsgelände erstreckt sich bis zum Gehweg. Eine Gefährdungsbeurteilung haben wir bereits erstellt, deswegen auch die Maßnahmen.

    Gut, hast du darin auch berücksichtigt, dass dann für den Stapler und den Fahrer besondere Vorgaben existieren? Siehe hier.

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  • Gut, hast du darin auch berücksichtigt, dass dann für den Stapler und den Fahrer besondere Vorgaben existieren? Siehe hier.

    Ich bin bereits in Kontakt mit dem Hersteller, der Stapler ist nach der StVZO zulässig für den öffentlichen Strassenverkehr und besitzt hierfür auch die Austattung und ist versichert durch die Betriebshaftpflicht.

    Die verlinkte Seite hab ich schon mehrmals studiert :D

    Grüße aus Oberschwaben

    :106:

    Einmal editiert, zuletzt von SafetyFlo (13. Juli 2022 um 10:25)

  • Ich bin bereits in Kontakt mit dem Hersteller, der Stapler ist nach der StVZO zulässig für den öffentlichen Strassenverkehr und besitzt hierfür auch die Austattung und ist versichert durch die Betriebshaftpflicht.

    Die verlinkte Seite hab ich schon mehrmals studiert :D

    Sehr gut! :doppelthumbsup:

  • Wir haben vor unserem Firmengebäude einen Gehweg, den der Staplerfahren kreuzen muss, wenn er LKW's ent- oder belädt.

    Hmm ... sieht mir doch gewaltig nach einem Neubau aus.
    Tja. da hat wohl jemand bei der Planung verpennt, die Anlieferung entsprechend zu berücksichtigen.

    Definitiv Fehler der GF und der Planer ... und keine Aufgabe für die FaSi.
    Schätze, das läuft auf eine Neuorganisation der Anlieferung mit entsprechenden Umbauten hinaus ...

    Nachdem ich nun mit der Stadt und dem Amt telefoniert habe, wurde mir auch mitgeteilt, dass eine Sperrung des Gehwegs ein Eingriff in den Straßenverkehr ist und genehmigt werden muss, und zwar jedesmal wenn gesperrt wird.

    Damit hat sich die zuständige Behörde positioniert und wird diese Aussage wohl kaum noch abschwächen.
    Kenne so eine Situation aus erster Hand.
    Führte letztlich dazu, das die betreffende Firma Versand und Lager in ein besser geeignetes Gebäude auslagern musste.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hmm ... sieht mir doch gewaltig nach einem Neubau aus.
    Tja. da hat wohl jemand bei der Planung verpennt, die Anlieferung entsprechend zu berücksichtigen.

    Definitiv Fehler der GF und der Planer ... und keine Aufgabe für die FaSi.
    Schätze, das läuft auf eine Neuorganisation der Anlieferung mit entsprechenden Umbauten hinaus ...

    Damit hat sich die zuständige Behörde positioniert und wird diese Aussage wohl kaum noch abschwächen.
    Kenne so eine Situation aus erster Hand.
    Führte letztlich dazu, das die betreffende Firma Versand und Lager in ein besser geeignetes Gebäude auslagern musste.

    Das Gebäude ist auch ein Neubau, bei dem mehrere Dinge nachträglich geändert wurden. Eine Laderampe ist auch vorgesehen, aber die Bauphase ist auch noch nicht vollständig abgeschlossen, da noch mehrere Gebäude folgen. Sprich, ich suche eine zufrieden stellende Lösung für 1-3 Jahre.


    Ich bin ja nicht nur FaSi in meinem Betrieb, von daher ist die Frage wessen Aufgabe das ist letztendlich egal, da sich sonst niemand darum kümmern kann. Ich versuche auch nur, den Scherbenhaufen zu richten, aktuell bin ich noch dabei, eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für den Stapler zu beantragen, da er auch immer wieder kurze Strecken auf der Strasse zurücklegen muss (Von der Halle in der Betriebshof ).

    Grüße aus Oberschwaben

    :106:

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