Personensicherung

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  • Hallo ihr Lieben, darf man sich mit einem PSAgA an einer Kranflasche sichern?

    In dem Bereich gibt es leider keine feste Anschlagpunkte, diesbezüglich gibt es von der DGUV (Fachbereich Holz und Metal) eine Handlungshilfe aber ich bin mir da nicht so ganz sicher.

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  • Hi,

    Anschlagpunkte müssen unbeweglich sein, oder wenn beweglich, dann geführt. Somit dürfte die Kranflasche ungeeignet sein. Ausnahme natürlich im Notfall (Personenrettung etc.) Wie konkret sieht denn das Einsatzszenario aus? Welche Tätigkeiten werden denn durchgeführt?

    Beste Grüße

    Robert

  • Das hatte ich schon gelesen, ich bin aber der Meinung, dass der gesicherte Person bei einem Sturz einen weiten Pendelweg haben könnte. Deshalb bin ich mir nicht ganz sicher, ob durch diese Sicherung andere Gefahren entstehen können.

    Personensicherung bei z.B. tätigkeiten wie: Arbeiten auf Behältern mit einer Absturzhöhe von 3m-4m, aufbau eines freistehenden Gerüst etc.

    Einmal editiert, zuletzt von Halil (3. Dezember 2019 um 09:33)

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  • ein Pendelsturz soll ausgeschlossen / verhindert werden, indem die Flasche immer lotrecht über der zu sicherden Person ist

  • Mahlzeit,

    bei einem Kunde habe ich eine Variante gesehen.

    Er hat mittels Anschlagmittel ein Höhensicherungsgerät an den tragenden Teilen vom Kran angeschlagen (war ein großer Hallenkran). Somit konnte er sein Höhensicherungsgerät über der Person positionieren. Zudem konnte der Haken vom Sicherungsgerät an der Kranflasche befestigt werden. So konnte er mittels Haken runtergezogen werden.

    (Ob das zulässig ist oder nicht, will ich mit obigen nicht beantworten.)

    Gruß Gerd

  • Moin,

    da beim Einsatz von Kranflaschen/Haken auch die Rettung betrachtet werden muss empfehle ich dazu die TRBS 2121 Teil 4 " Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln"

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