Teleskoplader mit Arbeitsbühne

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  • Hallo zusammen,

    es ist ne Weile her, als ich das letzte Mal hier war, jetzt wurde ich in ein Thema reingeschmissen das ich lange vernachlässigt habe. Für eine Baustelle (ca. 8 Monate) benötigen wir einen Teleskoplader/Manitou, mit dem wir u.a. auch von einer Arbeitsbühne aus in der Höhe arbeiten müssen.

    Meine Frage hierzu:

    Gibt es Unterlagen aus denen hervorgeht, dass das nur mit drehbaren Teleskopladern erlaubt ist? Wenn ja, wie kann ich die finden? Ich habe dazu leider noch keine konkreten Informationen gefunden. Auf offiziellen Verkaufsprospekten sind öfters mal Bühnen an starren Teleskopladern zu sehen.

    Der Plan war ursprünglich, einen NICHT drehbaren Manitou zu mieten und den mit einer passenden Bühne auszustatten. Jetzt hat mir ein Verleiher am Telefon mitgeteilt, dass das "eigentlich" verboten ist und er mir nur den teureren drehbaren vermieten würde.

    Selbstverständlich wollen wir keinen Korb auf die Gabelzinken stecken, sondern schon mit fester Verbindung an den Manitou.

    Alternativ müssen wir in den entsprechenden Zeiträumen eben eine Teleskoparbeitsbühne zusätzlich mieten.

    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

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  • Hallo,


    nein es gibt dazu keine Regelung,

    es gibt für den Bühneneinsatz sowohl Starre als auch Drehbare Oberwagen: Wichtig ist aber das der gemietete auch eine Zulassung für die Bühne hat (Vermerk in der Bedienungsanleitung),(Sinn dahinter ist dass die Auskippfunktion gesperrt ist wenn die Festverbundene Bühne montiert ist.) Dann einen anderen Vermieter suchen der andere Marken im Verleih hat.

  • Hallo miteinander,

    Es ist zwar ein wenig am Thema vorbei aber wir überlegen auch, zukünftig solche Maschinen einzusetzen.

    Haben Eure Mitarbeiter eine Schulung gemäß der DGUV Grundsatz 308-009 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern“ besucht?

    Wie läuft die Ausbildung ab und wie ist das mit den Vorkenntnissen zu bewerten?

    Müssen langjährige Mitarbeiter, welche schon seit Jahren Stapel und Hubarbeitsbühnen bedienen (Ausbildung vorhanden) eventuell auch noch eine Ladekran Ausbildung besitzen, genauso an dieser Ausbildung teilnehmen?

    Oder ist eine qualifizierte Schulung bzw. eine Einweisung am Gerät vom Hersteller ausreichend?

    Welche Grundstufe ist hier anzuwenden?

    Es soll kein Korb oder ähnliches zum Einsatz kommen, die Maschine soll nur mit einen Harken (für Anschlagketten) ausgestattet werden, um Stahlträger zu montieren.

    Dadurch könnten wir flexibler an Stahlkonstruktionen arbeiten und der Ladekran würde nur noch zur Vormontage benötigt werden.

    Vielen Dank im Voraus...

    Viele Grüße

  • Hallo,

    bis 2016 wenn jemand im Fahrausweis Flurförderzeuge( Stapler) unter Zusatzausbildung einen Teleskop drin stehen hat ist das Gültig wenn Einweisungen, Unterweisungen gemacht werden.

    Alle anderen müssen eine Schulung nach DGUV 308-009 besuchen.

    Ausbildungsdauer ist festgelegt.

    Eine MASCHINENEINWEISUNG LANGT NICHT AUS!!!

    Kran ist die Qualifizierungsstufe 2a

    Gruß Franz