Prüfung selbstgebauter Regale

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  • :moin:

    Ich muss dieses Jahr noch die ca. 50 Regale in unserem Werk prüfen, zum ersten Mal seit meiner Ausbildung zum Regalprüfer beim TÜV Hannover in diesem Jahr.

    Ansich sollte das kein Problem darstellen, nachdem was ich da gelernt habe, allerdings gibt es bei uns einige Regale die vor vielen Jahren von Mitarbeitern selbst zusammengeschweißt wurden.

    Augenscheinlich sind die super robust gebaut aus Stahlträgern, nicht solche Blechdinger wie man sie heute kaufen kann!??

    Wie soll man damit verfahren? Kann ich die Prüfen, oder darf ich die überhaupt prüfen, oder soll ich gleich eine rote Plakette draufkleben?

    Unterlagen, Statik, etc. gibt es dafür natürlich nicht!?

    Sichelich hat ja hier jemand schon mal dasselbe Problem gehhabt!? Im Forum hab ich leider nicht so ganz viel dazu gefunden!?

    Danke im Voraus für Eure Antworten.

    Beste Grüße,

    Markus

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  • meiner Ausbildung zum Regalprüfer beim TÜV Hannover in diesem Jahr.

    ....was sagt deine Ausbildung zum Regalprüfer beim TÜV dazu?

    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Lagereinrichtungen und -geräte müssen so beschaffen und aufgestellt sein, dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Last des Lagergutes sicher aufnehmen können. Ihre Stand- und Tragsicherheit muss den betrieblichen Beanspruchungen genügen und durch rechnerische Tragfähigkeitsnachweise für die tragenden Elemente oder durch Belastungsversuche nachgewiesen sein. Weitere Konkretisierungen zur Ermittlung der Stand- und Tragsicherheit sind dem Kapitel 4 der DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte" zu entnehmen (http://publikationen.dguv.de/).


    "An ortsfesten Regalen mit einer Fachlast von mehr als 200 kg oder einer Feldlast von mehr als 1000 kg, an verfahrbaren Regalen und Schränken sowie an Regalen und Schränken mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen müssen folgende Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein:

    – Hersteller oder Einführer,

    – Typbezeichnung,

    – Baujahr oder Kommissionsnummer,

    – zulässige Fach- und Feldlasten,

    – gegebenenfalls elektrische Kenndaten."


    "An Lagereinrichtungen und -geräten festgestellte Mängel, durch die Versicherte gefährdet werden können, müssen unverzüglich und sachgerecht behoben werden. Bis zu deren Beseitigung sind die Lagereinrichtungen und -geräte der Benutzung zu entziehen."


    Wir empfehlen den Hersteller der Lagereinrichtung anzusprechen und die fehlenden Daten abzurufen. Alternativ muss die Lagereinrichtung gemäß der BGR 234 iVm. anderen geeigneten Regelwerken/Normen "nachgerechnet" werden. In jedem Fall sollte die Benutzung der Lagereinrichtung durch Beschäftigte untersagt werden und ggf. der Bereich um die Lagereinrichtung augenfällig gesichert werden.

  • Solche "Bestandsregale" findet man in vielen Firmen und deren Lagereinrichtungen. Durch die eigenhändige Erstellung wurde dein Unternehmen zum Hersteller. Somit müsst ihr alle notwendigen Anforderungen erfüllen. Am Besten einen Statiker die Sache durchrechnen lassen, Anfahrschutz realisieren usw. Regale Marke Eigenbau sind von der Regalkonstruktion meist sehr gut - solide Stahlgerüste mit Schweißnähten. Der Schrecken ereilt einen meist erst wenn man sich die Lagerflächen anschaut. Das geht von Holzbohlen über Wellblech bis hin zu mehrlagiger Pappe