Moin zusammen,
ich würde gerne mal ein Thema zur Disskussion stellen wollen - wobei ich der Meinung bin, dass hier technische Lösungen das Mittel der Wahl wären.
Wir hatten gestern die Disskusion zur AMR 13.3 und ob unsere Kollegen im Fahrdienst (Rettungsdienst) hier drunter fallen würden - nach meiner Ansicht ist das nicht auszuschließen, da wir ja je nach Region und Tätigkeit den ganzen Tag auf der Straße sind. BA Vertreter möchte das noch einmal prüfen und Rückmeldung geben.
Dabei kam es dann zu der Situation, dass eine Kollegin der Verwaltung meinete, dann würde das für die Südseite der Verwaltung ja auch zutreffen. Denn hier ist der Sonnenschutz nicht unbedingt optimal und im Sommer scheint von morgens bis abends die Sonne ins Büro.
Auch wenn die AMR 13.3 hier klar die Tätigkeit im freien angibt - wäre es Grundsätzlich denkbar, das hier die Relegung im extremfall greifen könnte? Unser Vertreter des BA wollte sich auch hier nicht wirklich zu äußer und schrieb fleißig ins sein Büchlein.
Wenn es nach mir ginge, würde ich den Sonnenschutz ja schlicht reparieren, aber das war nicht das ansinnen der Kollegin und des BR Vertreters. (
Wie seht ihr das mit der UV-Belastung in Räüumen mit hoher Sonnendurchflutung?
Gruß
Sven