UV-Belastung im Büro?

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  • Moin zusammen,

    ich würde gerne mal ein Thema zur Disskussion stellen wollen - wobei ich der Meinung bin, dass hier technische Lösungen das Mittel der Wahl wären.

    Wir hatten gestern die Disskusion zur AMR 13.3 und ob unsere Kollegen im Fahrdienst (Rettungsdienst) hier drunter fallen würden - nach meiner Ansicht ist das nicht auszuschließen, da wir ja je nach Region und Tätigkeit den ganzen Tag auf der Straße sind. BA Vertreter möchte das noch einmal prüfen und Rückmeldung geben.

    Dabei kam es dann zu der Situation, dass eine Kollegin der Verwaltung meinete, dann würde das für die Südseite der Verwaltung ja auch zutreffen. Denn hier ist der Sonnenschutz nicht unbedingt optimal und im Sommer scheint von morgens bis abends die Sonne ins Büro.

    Auch wenn die AMR 13.3 hier klar die Tätigkeit im freien angibt - wäre es Grundsätzlich denkbar, das hier die Relegung im extremfall greifen könnte? Unser Vertreter des BA wollte sich auch hier nicht wirklich zu äußer und schrieb fleißig ins sein Büchlein.

    Wenn es nach mir ginge, würde ich den Sonnenschutz ja schlicht reparieren, aber das war nicht das ansinnen der Kollegin und des BR Vertreters. (

    Wie seht ihr das mit der UV-Belastung in Räüumen mit hoher Sonnendurchflutung?

    Gruß

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

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  • Also soweit mir bekannt, gelangt keine/kaum schädliche UV-B-Strahlung durch Fenster-/Autoscheiben. Von daher ist das Gesundheitsrisiko im Büro geringer als in der Freizeit. -> keine mögliche Berufskrankheit -> keine Vorsorge.

    Sonnenschutz allein schon wegen der Temperaturproblematik reparieren und den Kopf für sinnvollere Sache verwenden. :)

    P.S. bei den Helmen auf die Nutzungsdauer achten, die mögen auch keine UV-Strahlung oder bekommen die auch eine Vorsorge und Sonnenschutzmittel?

    Gruß Roland

  • Moin

    Kollegen im Fahrdienst (Rettungsdienst) hier drunter fallen würden

    Davon gehen ich aus.

    Bei einer Rettung bei einem VU steht man mal locker 30-60 min an der Unfallstelle. Und wenn der Kollege oft das Seitenfenster auf hat, kann das durchaus beachtliche Folgen für die beschienen Körperregionen haben. (Bei einer Weiterbildung zeigten sie ein Foto von einem LKW Fahrer mit unterschiedlichen gealterten Gesichtshälften und Armen.

    Vorsorge AMR 13.3 HINTER Glas halte ich auch für Quatsch, sonst würde die Vorschrift auch

    nicht Arbeiten im Freien , sondern hinter Glas heißen. 8o

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Hi Sven,

    was genau wäre denn im Sinne deiner Kollegen / BR Vertreter?

    Meines Erachtens sollte man immer schauen, ob es nicht vielleicht einen Mittelweg gibt zwischen "Was wollen die Kollegen?", "Was ist gesetzlich vorgeschrieben?" und "Welches Budget habe ich zur Verfügung?". Bei uns im Unternehmen ist die Thematik tatsächlich noch nicht aufgekommen. Soweit ich das weiß - bitte korrigieren wenn ich da falsch liege - ist das Hauptproblem bei Sonne im Büro weniger die UV Strahlung als Hitze und Helligkeit. Bei uns gibt es z.B. keine Klimaanlage - schöne Grüße an den Chef. Bin froh, dass es jetzt was kälter wird...ach ne warte...die Heizungen funktionieren ja auch nicht richtig.

    Freue mich auf deine Rückmeldung

    LG aus Witten und schönes Wochenende

    HansMinie

    Möge die macht mit euch sein! :rock1:

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  • Hi,

    die UV-Belastung hinter der Scheibe hängt in Gebäuden von den verbauten Scheibentypen ab. Je nach Art des Glases wird UV-B-Strahlung größtenteils bis nahezu komplett gefiltert. Ein Sonnenbrand hinter der Scheibe ist deshalb nicht zu erwarten. Allerdings kann von der UV-A-Strahlung bis zu 60 % durch die Scheibe hindurch bei den Personen dahinter ankommen. Deshalb bleicht z.B. die Kleidung im Schaufenster aus. Je nachdem welche Scheiben verbaut sind ist ein Hautkrebsrisiko bei Arbeiten hinter der Scheibe somit gegeben, wenn man sich lange genug hinter der Scheibe der Sonnenstrahlung aussetzt. Einscheibensicherheitsglas (ESG) lässt z.B. über 50 % der UV-A-Strahlung durch. Verbundglas lässt nur 2 bis 4 % der UV-A-Strahlung durch. Die UV-Schutzwirkung von Scheiben lässt sich jedoch leicht mit speziellen Sonnenschutzfolien erhöhen. Üblicherweise kann der Hersteller der Fenster Auskunft darüber geben, welche Schutzwirkung seine Fenster gegenüber der UV-Strahlung haben und ob ggf. eine Beklebung mit Sonnenschutzfolie sinnvoll oder notwendig (je nach Anzahl der Sonnenstunden und Dauer des Aufenthalts in der Sonne hinter der Scheibe) ist. Bei Bedarf ist eine technische Maßnahme (Beklebung mit Sonnenschutzfolie) erforderlich. Persönliche Maßnahmen wie Vorsorgeangebote sind hier fehl am Platz.

    Das gilt übrigens auch für Berufskraftfahrer! Üblicherweise bietet in Kraftfahrzeugen nur die Windschutzscheibe Schutz gegen UV-Strahlung, während die Seitenscheiben keinen UV-Schutz bieten. Auch hier ist die technische Maßnahme (Beklebung der Seitenscheiben mit Sonnenschutzfolie) das Mittel der Wahl.

    schöne Grüße

  • PS: Das Hauptproblem im Büro ist die Raumtemperatur, gefolgt von störender Blendung, schlechter Raumluft und Zugluft. Aus Deutschland ist mir spontan kein Hautkrebsfall aufgrund Büroarbeit am Fenster bekannt. Vermutlich sind genügend Verbundgläser im Einsatz ;). Oder die Schreibtische stehen so, dass die Beschäftigten nicht direkt der Sonneneinstrahlung am Fenster ausgesetzt sind (nur die direkte Bestrahlung am Fenster ist ggf. problematisch) oder die Beschäftigten sitzen nicht lang genug am Fenster in der direkten Sonneneinstrahlung...

  • ... hier ist die technische Maßnahme (Beklebung der Seitenscheiben mit Sonnenschutzfolie) das Mittel der Wahl.

    Dürfte allerdings gegen die Zulassungsbedingungen für Kfz verstößen, sofern nicht direkt vom Hersteller aufgebracht und im Zulassungsverfahren für die Scheibe entsprechend registriert.

    Die gängigen "Verdunkelungsfolien" dürfen nur auf die hinteren Scheiben angebracht werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.