Sicherheitsdatenblatt raubt mir den Verstand

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  • Moin,


    ich stehe gerade auf dem Schlauch und benötige das Schwwarmwissen des Forums. In einigen Bereichen wird bei uns ein Universalverdünner eingesetzt. Das Sicherheitsdatenblatt liegt mir vor (siehe Dateianhang). Zwei Dinge werfen mich gerade aus der Bahn:


    Unter Ziffer 3.2 werden als gefährliche Inhaltsstoffe unter anderem Xylol und Toluol aufgeführt. Gemäß dem Anhang Teil 1 (2) der ArbMedVV wäre demnach eine Angebotsvorsorge zu veranlassen unabhängig von der Konzentration des Inhaltsstoffes?


    Das Zweite, was mich umtreibt: Unter Ziffer 2.2 sind die H-Sätze gelistet. So weit so gut. Unter Ziffer 3.2 sind die H-Sätze der einzelnen Inhaltsstoffe gelistet. Unter anderen taucht dort bei Toluol H361FD auf. Fällt das jetzt in den Bereich des §11 (1) Buchstabe a des MuSchG? Damit wären Schwangere bei diesem Stoff dann zwingend außen vor oder sind nur die unter 2.2 gelisteten H-Sätze maßgebend?


    - Vorsorge?

    - Schwangere raus?


    Ich stehe gerade komplett auf dem Schlauch und wäre für jeden Hinweis dankbar. Axel, bissde schon wach? :)


    Gruß Frank

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  • :moin:


    Also im Volltext unter 16.4 ist der H361 FD ebenfalls gelistet, wodurch in diesem Fall werdende Mütter raus wären!!

    (Das für Einstufungen 2.1 relevant sind bin ich mir durchaus bewusst- trotzdem handle ich so- SAFE)


    Die Angebotsvorsorge würde ich ebenfalls in Betracht ziehen.


    Zumal der aromatische Kohlenwasserstoff Anteil nicht gering ist!

    BG HM/ BG ETEM/ BG BAU/ BGHW/ BG Verkehr



    "An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern." - Erich Kästner
    "Es gibt nichts Gutes! Außer man tut es!" - Erich Kästner
    "Am Ende wird alles gut !! Und wenn es noch nicht gut ist- Ist es noch nicht das Ende" - Oscar Wilde

    2 Mal editiert, zuletzt von FaSi Schuster ()

  • Ich würd' sagen: Produkt raus, solche Verdünner gibt's auch ohne Toluol, mit höherem Xylol-Anteil. Wenn's nicht gerade für Spezialanwendungen ist, für die genau dieses Produkt vorgeschrieben ist....


    und dann wär's für Schwangere kein Problem mehr, wenn der AGW eingehalten wird


    Gruß

    Schmandhoff

  • Hi Frank,


    bei uns in Unternehmen zählt der Schutz einer Schwangerschaft besonders viel. Daher wird sobald die Schwangerschaft bekannt ist der Frau einen reinen Büroarbeitsplatz zur Verfügung gestellt (falls Sie nicht schon im Büro arbeitet), damit es zu keinem Kontakt mit Chemikalien kommt.

    Das wurde im Rahmen des MuSchG so mit der Firmenleitung abgestimmt.


    Xylol und Toluol stehen in der Liste der Pflichtvorsorge, damit ist es doch denke ich geklärt, oder?


    Grüße

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  • Eine Substitution wäre natürlich auch mein erstes Ziel.


    Jedoch bin ich davon ausgegangen, dass Guudsje das im Vorfeld geprüft hat, oder der Stoff für eine Spezialanwendung erforderlich ist. :/

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  • Nein,


    ich bin auf diesen Stoff gestoßen, als ich eine Schranktür aufgemacht habe. Substitutionsprüfung läuft gerade. Ich will aber darauf vorbereitet sein, wenn tatsächlich genau dieses Produkt benötigt wird, bzw. Argumente haben, warum dieser Stoff weg muss.


    Vielen Dank an alle.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin Frank,

    schmeiß das Zeug raus, und besorg dir erst mal ein aktuelles SDB


    Ich weiß nicht, wie die Einstufungsregelung 2011 war aber, bei einem Toluolgehalt bis zu 5 % muss das Gemisch insgesamt als Repr. 2 ; H361 D eingestuft werden.


    Damit wären dann auch schwangere raus.

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • aber, bei einem Toluolgehalt bis zu 5 % muss das Gemisch insgesamt als Repr. 2 ; H361 D eingestuft werden.

    ...oder aktuell ist der Anteil von Toluol < 3 % dann hat sich diese Einstufung erübrigt.

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Na das Argument ist, wegen des Toluolgehalts muss es weg. Es gibt jede Menge Verdünner ohne reproduktionstoxische Stoffe

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Dadurch das im Abschnitt 16.4 der H 361 im Volltext auftaucht ergeben sich keine Konsequenzen das ist lediglich die Legende der im Sicherheitsdatenblatt verwendeten Abkürzungen.


    Relevant für sämtliche arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen ist die Einstufung im Abschnitt 2.1. Die allerdings hier falsch ist.

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • ich bin auf diesen Stoff gestoßen, als ich eine Schranktür aufgemacht habe.

    ...sollten solche "Produkte" nicht im Gefahrstoffverzeichnis stehen und die Sicherheitsdatenblätter regelmäßig aktualisiert werden?


    Gruß

    ^^ es ist Freitag

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

    Einmal editiert, zuletzt von Nullchecker ()

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  • ...oder aktuell ist der Anteil von Toluol < 3 % dann hat sich diese Einstufung erübrigt.

    Richtig aber im vorhandenen SDB stehen halt die 5 %

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Relevant für sämtliche arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen ist die Einstufung im Abschnitt 2.1. Die allerdings hier falsch ist.

    Einstufung maßgeblich, ist korrekt. Die Angabe des Konzentrationsbereichs für den Stoff, hätte bei der Plausibilitätsprüfung des SDB auffallen müssen. Eine Nachfrage beim Hersteller hätte hier Klarheit gebracht.


    Gruß

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Wie wäre ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt?

    schmeiß das Zeug raus, und besorg dir erst mal ein aktuelles SDB

    :whistling: Das ist leider das aktuellste SDB :whistling:


    Ich habe beinahe die Vermutung, dass das Zeug seit Jahren in diesem Schrank steht und auf dem Markt überhaupt nicht mehr erhältlich ist.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Relevant für sämtliche arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen ist die Einstufung im Abschnitt 2.1. Die allerdings hier falsch ist.

    Danke, dann bin ich doch nicht ganz verblödet, auch wenn ich Chemie mit 5 Punkten abgewählt habe.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • :whistling: Das ist leider das aktuellste SDB :whistling:


    Ich habe beinahe die Vermutung, dass das Zeug seit Jahren in diesem Schrank steht und auf dem Markt überhaupt nicht mehr erhältlich ist.


    Gruß Frank

    Deine Vermutung täuscht dich nicht. Wir haben von dem Hersteller auch Produkte im Einsatz und eine kurze Recherche in unserer Gefahrstoffdatenbank ergab, dass das Zeug 2016 vom Markt genommen wurde.


    Ich habe noch ein SDB aus 2015 da war die Konz. an Toluol auf < 3 % gesenkt worden.


    Nachfolgeprodukt ist Promat Nitro Universalverdünner mit ebenfalls < 3 % Toluol.

  • Manche Dinge erledigen sich schnell. :)


    Guudsje: Was machst Du eigentlich mit dem Zeug?


    Karl: Nix


    Guudsje: Warum steht das dann da rum?


    Karl: Keine Ahnung, stand schon da, als ich hier angefangen habe. Von mir aus kann das weg.


    Es ist jetzt weg. :thumbup:

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.