Moin,
ich stehe gerade auf dem Schlauch und benötige das Schwwarmwissen des Forums. In einigen Bereichen wird bei uns ein Universalverdünner eingesetzt. Das Sicherheitsdatenblatt liegt mir vor (siehe Dateianhang). Zwei Dinge werfen mich gerade aus der Bahn:
Unter Ziffer 3.2 werden als gefährliche Inhaltsstoffe unter anderem Xylol und Toluol aufgeführt. Gemäß dem Anhang Teil 1 (2) der ArbMedVV wäre demnach eine Angebotsvorsorge zu veranlassen unabhängig von der Konzentration des Inhaltsstoffes?
Das Zweite, was mich umtreibt: Unter Ziffer 2.2 sind die H-Sätze gelistet. So weit so gut. Unter Ziffer 3.2 sind die H-Sätze der einzelnen Inhaltsstoffe gelistet. Unter anderen taucht dort bei Toluol H361FD auf. Fällt das jetzt in den Bereich des §11 (1) Buchstabe a des MuSchG? Damit wären Schwangere bei diesem Stoff dann zwingend außen vor oder sind nur die unter 2.2 gelisteten H-Sätze maßgebend?
- Vorsorge?
- Schwangere raus?
Ich stehe gerade komplett auf dem Schlauch und wäre für jeden Hinweis dankbar. Axel, bissde schon wach?
Gruß Frank