Hallo.
Ich bin neu hier weil und auf dieses Forum gestoßen, da ich auf der Suche nach der Beantwortung von Fragen zum Thema "Gas- Lagerung" bin...
Vielleicht wurde das Thema ja schon irgendwo angesprochen aber ich konnte leider nichts passendes finden.
Mein "Problem":
Wir betreiben in unserem (kleinen) Betrieb ein Schutzgas- Schweißgerät und einen Gasstapler.
Direkt am Schweißgerät befindet sich die Gasflasche mit Schutzgas (Argon, 20 Liter). Das Gerät steht in der Werkstatt.
Auf dem Stapler ist eine Flasche mit 11Kg Propan zum Betreiben des Staplers verbaut, außerdem wird als Ersatz noch eine (!) solche Flasche in einem Raum gelagert.
Nun zu meinen Fragen, da ich mich um die "rechtliche korrekte Lagerung" kümmern soll:
a) Darf die Argon- Flasche dauerhaft am Schweißgerät installiert sein oder müssten wir die Flasche nach Gebrauch des Gerätes abmontieren und in einem "Flaschenlager" bis zum nächsten Gebrauch lagern?
b) Selbe Frage bezüglich der montierten Flasche am Stapler
c) wo müssen wir die Ersatzflasche mit Staplergas lagern? Ist es zwingend vorgeschrieben, auch solche Kleinstmengen (solche Flaschen stehen im privaten Gebrauch ja in jedem Gasgrill oder Wohnwagen "frei" rum) in einem speziellen "Gaslager" (z.B. Gitterbox außerhalb des Gebäudes) zu deponieren oder gilt diese Vorschrift erst ab einer größeren Menge an Gas(flaschen)?
Danke schon mal für die Antworten!
Gruß,
Markus