Lagerung Gasflasche (1 Stück, 10 Liter)

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  • Hallo.

    Ich bin neu hier weil und auf dieses Forum gestoßen, da ich auf der Suche nach der Beantwortung von Fragen zum Thema "Gas- Lagerung" bin...

    Vielleicht wurde das Thema ja schon irgendwo angesprochen aber ich konnte leider nichts passendes finden.


    Mein "Problem":

    Wir betreiben in unserem (kleinen) Betrieb ein Schutzgas- Schweißgerät und einen Gasstapler.

    Direkt am Schweißgerät befindet sich die Gasflasche mit Schutzgas (Argon, 20 Liter). Das Gerät steht in der Werkstatt.

    Auf dem Stapler ist eine Flasche mit 11Kg Propan zum Betreiben des Staplers verbaut, außerdem wird als Ersatz noch eine (!) solche Flasche in einem Raum gelagert.


    Nun zu meinen Fragen, da ich mich um die "rechtliche korrekte Lagerung" kümmern soll:

    a) Darf die Argon- Flasche dauerhaft am Schweißgerät installiert sein oder müssten wir die Flasche nach Gebrauch des Gerätes abmontieren und in einem "Flaschenlager" bis zum nächsten Gebrauch lagern?

    b) Selbe Frage bezüglich der montierten Flasche am Stapler

    c) wo müssen wir die Ersatzflasche mit Staplergas lagern? Ist es zwingend vorgeschrieben, auch solche Kleinstmengen (solche Flaschen stehen im privaten Gebrauch ja in jedem Gasgrill oder Wohnwagen "frei" rum) in einem speziellen "Gaslager" (z.B. Gitterbox außerhalb des Gebäudes) zu deponieren oder gilt diese Vorschrift erst ab einer größeren Menge an Gas(flaschen)?



    Danke schon mal für die Antworten!


    Gruß,

    Markus

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  • Markus,


    alle notwendigen Informationen findest du in der TRGS 510 - schau einfach mal rein.


    Zum Thema Gabelstapler: Montierst du den Tank eines Autos auch ab, wenn es nicht in Betrieb ist?!?


    In diesem SInne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hi Markus,


    ganz wie Michael schon schreibt, die TRGS ist da wegweisend.

    Du darfst in deinem Gedankengang das private Handel nicht mit den Vorgaben für ein Unternehmen vermischen.

    Was privat gemacht wird, ist meist schon sehr grenzwärtig. Und sowas liest man

    dann manchmal unter "menschliches Versagen" in der Presse.


    Grüße

    falcon


    PS: schon mal in den Vorstellungsthread geschaut? :125:

  • Hallo Michael.

    Bezüglich Deiner wohl doch etwas provokanten Frage bezüglich dem Tank am Auto: Wie gesagt: Zuhause darf ich auch problemlos 2 Gasflaschen im Wohnwagen lagern.

    Meine Frage bezieht sich aber auf eine gewerbliche Lagerung....

    Und dort scheint ja einiges anders geregelt zu sein, so wie es "falcon" auch schreibt.


    Aber davon mal abgesehen: Die TRGS 510 hatte ich zwar vorher schon gefunden, aber konnte ich dadurch mein Problem nicht wirklich lösen :(


    Vielleicht kannst du mir ja konkret auf meine Fragen antworten ;)


    Danke.

    Einmal editiert, zuletzt von wassermaxe ()

  • Zur Konkretisierung:

    Was ich nicht ganz verstehe ist zum Beispiel der Satz:

    "Diese TRGS gilt nicht

    1. für Stoffe, die sich im Produktions- oder Arbeitsgang befinden sowie für das Bereithalten

    ortsbeweglicher Druckgasbehälter"


    Was genau darf ich unter "Produktions- und Arbeitsgang" verstehen?

    Außerdem handelt es sich doch bei unserer Reserve- Gasflasche für den Stapler um einen "ortsveränderlichen Druckgasbehälter", oder?


    Sorry, falls ich mich etwas ungeschickt dranstelle, aber in dieser Thematik bin ich leider absolut unerfahren.

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  • Guten Tag,


    sind Flaschen an einer Anlage angeschlossen (hier das Schutzgasschweißgerät) ist es keine Lagerung im Sinne der TRGS 510. Diese Flasche befindet sich im Arbeitsgang.

    Genauso verhält es sich mit der Gasflasche bei dem Gasstapler.


    Ja, die Flasche ist ein ortbeweglicher Druckgasbehälter. Ausgenommen ist die Bereithaltung des Druckgasbehälter, da in diesem Fall ausgegangen wird, dass dieser in den nächsten 24 Stunden angeschlossen wird. Um zum Beispiel ein Produktionsausfall bzw. längerer Stillstand vermieden wird.


    Hoffe ich konnte weiterhelfen.


    Gruß Mattes

  • Du hast dir die Antwort in der Tat doch schon fast selbst gegeben. Die Flasche am Stapler wird genausowenig gelagert wir die am Schweißgerät. Selbstverständlich entbindet dich das nicht von der Verpflichtung, diese auch entsprechend zu handhaben, will heißen, sie müssen natürlich z.B. gegen Um-/Herausfallen gesichert sein.


    In diesem SInne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Was beim Punkt Schweißgerät eher mal kritisch ist, ist das Alter der Schläuche.... Das

    geht gerne mal vergessen

    Einmal editiert, zuletzt von falcon ()

  • Wenn man ortsbewegliche Druckgasbehälter nicht lagert, sondern füllt, bereithält, (innerbetrtieblich) transportiert oder entleert gilt die TRBS 3145/ TRGS 745. schu' da mal rein, da steht alles drin


    Gruß

    Schmandhoff

  • Ahhhhh... VIELEN DANK an alle, die mir bis hierher geholfen habe!


    So wie ich es verstanden habe:

    a) montierte Flaschen werden ohnehin nicht "gelagert", da sie ja quasi "verwendet" werden (Stapler, Schweißgerät). Also dürfen sie dort verbleiben

    b) die nicht montierte Ersatzflasche für den Stapler wird nicht "gelagert", sondern "bereitgehalten". Vielleicht wird sie in den nächsten 24h ja gebraucht, das weiß man ja nie so genau ;)

    Also kann diese (natürlich unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen, z.B. geeignete Lüftung des Raumes, usw.) durchaus "irgendwo" stehen und wir müssten dafür nicht extra einen Lagerraum schaffen.


    Ist das soweit korrekt?

  • Also kann diese (natürlich unter Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen, z.B. geeignete Lüftung des Raumes, usw.) durchaus "irgendwo" stehen und wir müssten dafür nicht extra einen Lagerraum schaffen.


    Zu dem Punkt fällt mir ein Audit ein.

    Lager für Gasflaschen in einem Gasflaschenlager außerhalb des Gebäudes.

    In den südlichen Ländern ist es wohl verboten die Propangasflaschen ungeschützt in der Sonne zu lagern. Bei 35°C wird so ein Metallzylinder in der Sonne auch "gut warm".

    Im Sicherheitsdatenblatt steht zwar drin vor Hitze schützen oder ähnliches aber dieser Punkt ist bei uns noch nicht so im Fokus. Der Auditor hat es mal zum "Nachdenken" angesprochen...

    Ist aber nicht so ganz ohne der Punkt, bei uns waren das ca. 20 Flaschen also schon eine gewisse Menge


    Also immer auch nach §1 GMV

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  • Zunächst wäre für mich die Verwendungshäufigkeit des Schweißgerätes und des Staplers relevant, denn wenn ein solches Gerät mehrere Tage einfach so rum steht sehe ich da schon eine Lagerung. Wechsel-, Nachfüll- und auch leere Flaschen dürften bei diesen Anwendungen immer als gelagert zu sehen sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Servus!


    Konnte mir im September 2019 einen sehr interessanten VDSI Vortrag von Linde Gase zu "Gefährdungsbeurteilung für den sicheren Umgang mit Gasen. Grundsätze und Systematik." bei uns anhören.

    So als Idee, vielleicht mal den Lieferanten einbeziehen und den sein 'Expertenwissen' anzapfen.

    Und in dem Vortrag wurde auch mehrfach die die TRGS 400 & 407 herangezogen.


    vG

  • Zunächst wäre für mich die Verwendungshäufigkeit des Schweißgerätes und des Staplers relevant, denn wenn ein solches Gerät mehrere Tage einfach so rum steht sehe ich da schon eine Lagerung. Wechsel-, Nachfüll- und auch leere Flaschen dürften bei diesen Anwendungen immer als gelagert zu sehen sein.

    Axel,


    s. #2. Du läßt also von Dienstwagen, die längere Zeit nicht bewegt werden, den Sprit ab?!?


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Der Fahrzeugtank ist eine geeignete Lagereinrichtung. Eine Gasflasche allerdings nicht, ohne weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Darum würde in der TRGS 510 ja auch 2,5l bei den Gasflaschen als Volumen angegeben, die außerhalb eines speziellen Lagers gelagert werden dürfen. Zudem ist die Gasflasche nicht fest verbaut, wie dies bei den sonst üblichen Kraftstofftanks der Fall ist.

    Prüfe doch einfach einmal, ob bei Verwendungsende des Staplers immer das Flaschenventil geschlossen wird.

    Übrigens, Propangasflaschen sind in der Entsorgung nach den Acetylen Flaschen die teuersten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Der Fahrzeugtank ist eine geeignete Lagereinrichtung. Eine Gasflasche allerdings nicht, ohne weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

    Nee, eben nicht! Weil der Sprit im Tank per Definition eben nicht gelagert wird! Um den, zugegebenermaßen vorhandenen, Risiken zu begegnen, darf ich beispielsweise keine "normalen" Treibgasflaschen verwenden. Infos hierzu, Stichwort: Kragen, sollten euch bekannt sein.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Weil der Sprit im Tank per Definition eben nicht gelagert wird!

    Dann zeige mir mal die Definition, denn die TRGS 510 sagt in ihrer Definition was anderes! Dort ist zu entnehmen: "Lagern ist das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere." Siehe da, genau das mache ich im Fahrzeugtank.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Dann zeige mir mal die Definition, denn die TRGS 510 sagt in ihrer Definition was anderes! Dort ist zu entnehmen: "Lagern ist das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere." Siehe da, genau das mache ich im Fahrzeugtank.

    "...ich mach mir die Welt,widdiwiddiwie sie mir gefällt..."


    Wenn Du die TRGS zitierst, dann, in diesem Zusammenhang, bitte vollständig. Auch wenn Du beim Lesen gerade etwas gefunden hast, das Dir in den Kram passt, macht es manchmal zum Zwecke vollständiger Recherche und belastbarer Aussagen durchaus Sinn, nicht gleich damit aufzuhören. Wenn Du in 1 (4),1 schaust, bringt Dich das vielleicht ein wenig weiter... ;)


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)