Hallo Brandschützer,
habe gerade ein Problem. Unser bisheriger Brandschutzbeauftragter ist noch nicht ganz gekündigt und der Neue noch nicht beauftragt. Bevor bei einer neu eingezogenen Hallentrennung die Flucht- und Rettungstüre falsch eingebaut ist meine Frage:
pasted-from-clipboard.pngAlter Plan -> Verlegung auf die linke Seite des Tores.
Die Fluchttüre auf der rechten Seite wurde jetzt auf die linke Seite des Tores verlegt, da sie sonst in einen Lagerbereich aufschlägt. [Nachtrag 26.11.19: Der Türausschnitt wurde jetzt schon links eingebaut!] Meiner Meinung nach sollte sie "DIN rechts" angeschlagen sein, also nicht wie jetzt "DIN links". Im Notfall würde sie der Person nicht im Weg stehen Richtung Fluchtweg, besonders wenn ein Türschliesser die Öffnung auf 90 Grad beschränkt. In der ASR steht nur 6. (1) ... Aufschlagrichtung in Fluchtrichtung.." aber nicht die Anschlagseite. Da es sich nicht um eine Brandschutztüre handelt, würde ich hier zusätzlich noch ein Fenster in der Türe vorschlagen, damit es im Normalbetrieb beim Öffnen nicht zu Kollisionen kommt.
Was sagt ihr? Vielen Dank!
Gruß Frank