EMKG - aber keine Angaben zu Dampfdruck und Siedepunkt im SDB

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  • Hallo erstmal,

    ich lese hier schon ne Weile mit und hab mich heute angemeldet weil ich jetzt bei meiner GB-Gefahrstoffe grade ein bisschen an meine Grenzen stosse. Ich bin seit zwei Monaten mit der Ausbildung zur Sifa fertig und soweit klappts und macht (meistens) auch Spass.

    Mein Problem jetzt:

    Im lebensmittelverarbeitenden Betrieb sollen diverse Reiniger und Desinfektionsmittel beurteilt werden. Hab ich mich erstmal ins EMKG eingelesen und fand das für mich eine gute Sache. Dann mal alle SDB gesichtet und leider festgestellt dass bei über 10 SDB nur bei einem Einzigen ein Dampfdruck und Siedepunkt angegeben ist. Da die SDB von verschiedenen Herstellern usw. kommen gehe ich davon aus, dass das rechtlich irgendwie in Ordnung ist, also eine Nachfrage nix bringen würde. AGW´s sind auch nur bei wenigen und dann auch nur für einzelne Bestandteile des Gemisches vorhanden.

    Da es sich um Gemische handelt komm ich auch mit Gestis usw. nicht weiter.

    Wenn mir aber jetzt der Siedepunkt und der Dampfdruck fehlen kann ich keine Freisetzungsgruppe bestimmen und damit hilft mir ja dann dass ganze tolle EMKG nix mehr .......... oder?

    Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Hilfe

    Der Radler

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  • Hallo Radler,

    mein Tipp für dich, besuche mal einen Lehrgang bei der BAUA. Das sollte helfen!

    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Radler,

    redest Du ausschließlich von (kennzeichnungspflichtigen) Gefahrstoffen?

    Grundsätzlich kann man davon ausgehen, das in dem Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoff (EMKG) für Tätigkeiten mit gekennzeichneten Gefahrstoffen ohne Arbeitsplatzgrenzwert, in denen die Flüssigkeiten in Freisetzungsgruppen unterteilt werden wässrige Lösungen, Säuren und Laugen bei Raumtemperatur eine niedrige Freisetzung haben. (s. hier)

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Radler,

    um die eingesetzten Reiniger zu beurteilen, brauchst du glaube ich keinen Dampfdruck zu berücksichtigen. Wichtig ist meiner Meinung nach, hat der Reiniger auf dem Etikett das Symbol GHS 08 und H Sätze wie H 350, H 351, H370, H318, H 314 und H315 sprich Augenreizung, Kanzerogenität, Organspezifische Wirkungen, akute Toxizität, Ätzwirkung/-Reizung der Haut, dann solltest du dir das SDB unter Punkt 4, 7, 8, 11 und 12 einmal anschauen.

    Mit dem EMKG kannst du gut die Schutzstufen herleiten.

    Bin gerade auch dabei.

    Zitat von Joachim Ringelnatz

    Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.

    Was du ererbest von deinen Vätern, erwirb es um es zu besitzen

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  • Hallo Michael,

    Danke für die Antwort.

    Es sind auch ein paar nicht CLP-eingestufte Stoffe dabei (Handreinigung usw.) aber eben auch sehr reizende, ätzende Stoffe auf Basis von Säuren.

    O.K. davon bin ich auch mal ausgegangen. Sonst müsste ja im SDB z.B. Absatz 8 PSA auch auf Atemschutz hingewiesen werden oder auch P-Sätze auf Atemschutz hinweisen denk ich mal.

    Jetzt bleibt halt noch dass Problem dass ich in der Eingabemaske vom EMKG leider die Freisetzungsgruppe nicht selber eingeben kann da diese ja automatisch über die Eingabe vom Dampfdruck/Siedepunkt erfolgt. Kann man das irgendwie umgehen?


    Danke

  • Radler,

    wenn Du meinen zweiten in #4 angeführten Link öffnest, wirst Du folgendes finden:

    "Ein Dampfdruck von p < 0,01 hPa ist sehr niedrig, ein Dampfdruck von p = 1-10 hPa ist niedrig und ein Dampfdruck von p > 10 hPa ist hoch. Nach der 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (31.BImSchV) wird ein Stoff als flüchtige organische Verbindung (VOC) bezeichnet, wenn der Dampfdruck des Stoffes bei 20°C p = 0,01 kPa beträgt."

    Wenn Du also einen Wert zwischen 1-10 hPa angibst, sollte es klappen - hoffe ich.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Danke.

    Ich hab jetzt mal einen der Stoffe eingegeben bei denen ich Dampfdruck und Siedepunkt habe, aber irgendwie gefällt mir das nicht. Das ist alles sehr starr. Und da dann angenommene Dampfdrücke einzugeben dass es halt vollständig ist und eine Freisetzungsgruppe vergeben werden kann wiederstrebt mir auch irgendwie. Ausserdem hakt die Software und ich kann öfter nix eingeben in die Felder.

    Also ich bin fast soweit doch wieder auf Excel zurückzugreifen und mich zwar am EMKG zu orientieren aber eben ohne diese Software.

    Trotzdem Danke für die Hilfen

    David

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  • Du kannst auch nach den Inhaltsstoffen Deiner Produkte schauen. Da dürften dann relativ einfach Dampfdrücke zu ermitteln sein. Dann eine "Sicherheitseinstufung" durchführen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ja klar, die Inhaltsstoffe hab ich. Aber davon Rückschlüsse auf das Produkt zu ziehen......

    Mir is auch noch aufgefallen dass ja die meisten Reiniger verdünnt verwendet werden. Das müsste ich ja auch noch einfliessen lassen.

    Zu "Sicherheitseinstufung" hab ich jetzt auf die schnelle nur was in Bezug auf Gentechnik ergoogeln können =O

  • Also,

    ganz oben steht die Legaleinstufung des Gemisches. Ist es als Gemisch nicht kennzeichnungspflichtig, dann ist das so und du musst dir, bezogen auf deine Fragestellung, keine Gedanken über einzelne Inhaltsstoffe machen.

    Bei den wässrigen Lösungen (Säuren und Laugen) spielen für den Anwender in diesem Fall eher die gefährlichen Eigenschaften eine Rolle als der Dampfdruck und die Flüchtigkeit (s.o).

    Wenn du allgemein anerkannte Empfehlungen zur Nutzung des EMKG nicht nutzen möchtest, weil es dir "irgendwie wiederstrebt" - bitteschön! Dann ist deine diesbezügliche Fragestellung eher überflüssig und du solltest den tread schließen...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • manchmal ist der Siedepunkt nicht anwendbar ebenso der Dampfdruck. Müssen wir nicht unbedingt beachten. Sind ja auch keine Chemiker.

    ganz oben steht die Legaleinstufung des Gemisches. Ist es als Gemisch nicht kennzeichnungspflichtig, dann ist das so und du musst dir, bezogen auf deine Fragestellung, keine Gedanken über einzelne Inhaltsstoffe machen

    Michael hat damit auch schon alles gesagt.

    Wir müssen die Arbeit des Herstellers nicht noch einmal machen

    Zitat von Joachim Ringelnatz

    Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.

    Was du ererbest von deinen Vätern, erwirb es um es zu besitzen

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  • Da ist jetzt wohl das ein oder andere von meiner Seite falsch rübergekommen.

    Ich gebe zu der Eintrag #9 war eher nicht zielführend. Aber nach Stunden der Recherche usw. ohne vernünftiges Ergebnis hatt ich dann kurzzeitig die Schnauze voll :)

    Ich danke euch trotzdem dass ihr geduldig wart und mir weitergeholfen habt.

    Fachlich kann ich da schon Folgen. Also dass da der Dampfdruck unerheblich ist und ich nur das Gemisch und nicht die Bestandteile betrachten muss. Mir gings ja nur darum wie ich das ins EMKG-System bekomme.

    Einen Annahmewert für Säuren und Laugen (diese 1-10hPa von Michael) anzugeben erscheint mir jetzt nicht mehr so abwegig wie vorher. Vor allem wenn im ganzen SDB ja nix von Flüchtigkeit steht und diese Stoffe üblicherweise Dampfdrücke in diesem Bereich haben.

    Ich werd das also am Montag nochmal alles neu aufrollen und probieren. Ich melde dann hier rück wies gelaufen ist.

    Ich danke euch für die Hilfe und auch die Geduld.

    Schönen Abend und ein schönes Wochenende

    David

  • Säuren und Laugen pauschal mit 1-10hPa zu werten halte ich für kritisch. Salzsäure und Ammoniak dürften beide höhere Dampfdrücke haben.

    Unter Sicherheitseinstufung verstehe ich, dass ich wahrscheinlich zu streng einstufe.

    Dampfdrücke und Sdp. der Inhaltsstoffe ermitteln. Den höchsten Dampfdruck des Inhaltsstoffs wählen, der in relevanter Menge (>5%) enthalten ist.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • O.K. klingt auch interessant.

    Ich muss mir grade auch überlegen wie ich die Verdünnung des Produkts z.B. 1:10 handhaben möchte. Da bin ich auch nicht so richtig weiter. Man kann das ja nicht so einfach umrechnen (alo einfach von einem Zehntel ausgehn)

  • Nutze immer noch Excel für die GBU. Die Netzwerkversion des EmKG läuft bei uns nicht.

    Wir sind im Kontakt mit der BAuA.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick