Hallo zusammen,
erstelle gerade für einen Kunden ein Gefahrstoffkataster. Und soll ein Lager einrichten. An sich noch nichts ungewöhnliches.
Er hat überwiegend Stoffe der Lagerklasse10
Jetzt die Fakten, über die ich brüte.
Der Kunde hat eine Unmenge Stoffe an brennbaren Flüssigkeiten(größer 5.000 L). Sind allesamt laut SDB in der Lagerklasse 10 angesiedelt. 99% haben einen Flammpunkt von 100°C.
Einer ist dabei mit 54,5°C.
Alle besitzen Sie Die WGK 1.
Sind auch noch 3 Stoffe mit Isocyanat dabei.
Nun die Frage?
Wo finde ich Antworten auf:
Menge, die gelagert werden darf, ohne mit weiteren Verordnungen in Berührung zu Kommen.
TRGS 510 ja, 4.BImSchG ja, VfB ist in die TRGS 510 teilweise eingegliedert, der Ausdruck "Brennbare Flüssigkeiten" findet sich nicht mehr.
Es ist nur noch von entzündlichen Stoffen und Gemischen die Rede.
Auch in der GefStoffV finde ich nichts konkretes zum Thema. "Brennbare Flüssigkeiten".
Für eure Tipps bedanke ich mich schon jetzt
einmal