Lagerklasse 10 brennbare Flüssigkeiten

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  • Hallo zusammen,

    erstelle gerade für einen Kunden ein Gefahrstoffkataster. Und soll ein Lager einrichten. An sich noch nichts ungewöhnliches.

    Er hat überwiegend Stoffe der Lagerklasse10

    Jetzt die Fakten, über die ich brüte.

    Der Kunde hat eine Unmenge Stoffe an brennbaren Flüssigkeiten(größer 5.000 L). Sind allesamt laut SDB in der Lagerklasse 10 angesiedelt. 99% haben einen Flammpunkt von 100°C.

    Einer ist dabei mit 54,5°C.

    Alle besitzen Sie Die WGK 1.

    Sind auch noch 3 Stoffe mit Isocyanat dabei.

    Nun die Frage?

    Wo finde ich Antworten auf:

    Menge, die gelagert werden darf, ohne mit weiteren Verordnungen in Berührung zu Kommen.

    TRGS 510 ja, 4.BImSchG ja, VfB ist in die TRGS 510 teilweise eingegliedert, der Ausdruck "Brennbare Flüssigkeiten" findet sich nicht mehr.

    Es ist nur noch von entzündlichen Stoffen und Gemischen die Rede.

    Auch in der GefStoffV finde ich nichts konkretes zum Thema. "Brennbare Flüssigkeiten".

    Für eure Tipps bedanke ich mich schon jetzt

    einmal*TeTa*:78:

    Zitat von Joachim Ringelnatz

    Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.

    Was du ererbest von deinen Vätern, erwirb es um es zu besitzen

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  • Der Stoff mit dem Flammpunkt von 54,5°C wäre für mich zunächst einmal LGK 3, außer die Verbrennung wird nicht unterstützt.

    Zu den brennbaren Stoffen findet sich einiges in der GefStoffV und in der BetrSichV, da wurde fleißig hin und her geschoben. Regelungen zum Brand- und Explosionsschutz findest Du in einigen TRBS, die oft auch als TRGS verfügbar sind.

    Neben der TRGS 510 empfehle ich auch einen Blick auf die TRGS 800, denn dort findest Du unter 2 Begriffsbestimmungen einige interessante Punkte, ab Nr. 12, die man gerne mal "übersieht".

    Wenn es um Lagerung geht immer auch die AwSV beachten, dort ist einiges ein wenig anders vorgegeben, als in der TRGS 510.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    wenn ich mich noch richtig entsinne ist die VbF nicht ausschließlich in die TRGS 510 übernommen worden sondern in die BetrSichV.

    Gruß

    Danke für die hilfreiche Antwort. Hilft mir nur nicht weiter.

    Zitat von Joachim Ringelnatz

    Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.

    Was du ererbest von deinen Vätern, erwirb es um es zu besitzen

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