Nachträgliches Labeln von Brandschutztüren?

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  • Hallo Kollegen,


    zwei Fragen:

    Sind großflächige Glasscheiben in Brandschutztüren T 60 DS möglich?

    Beim Einbau dieser Tür war sie für ca. 4 Wochen ohne Kennzeichnung. Kurz vor der Bauübergabe war ein Kennzeichnungsschild aufgenietet. Ist das nachträgliche Labeln erlaubt?


    VG Reinhard

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  • Reinhard,


    grundsätzlich gibt es Glastüren bis T90 - auch großflächig.


    Zur "nachträglichen" Kennzeichnung kann ich dir leider nichts sagen...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Reinhard,


    wie Michael schrieb, gibt es solche Türen durchaus.

    Vermutlich wurde die Tür erst vor Ort zusammengebaut, also das Glas in den Rahmen gesetzt, somit entsprach sie auch erst zu diesem Zeitpunkt der Zulassungsbescheinigung und bekam das Schild.


    Solange das Zulassungsschild, der Zulassungsbescheid des DIBt und die Bescheinigung des Errichters zusammenpassen ist das m.E. nach in Ordnung.


    VG

    Torben