GFB Firmenfahrzeuge

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  • Hallo Zusammen,


    ich bin gerade bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für unsere Firmenfahrzeuge. Ich weiß nicht so richtig wo man anfängt und aufhört bei den Gefährdungen. Aus der Beurteilung soll eigentlich der UVV Zyklus auf 2 Jahre ausgereizt werden. So wurde es mir von BG empfohlen. Kann mir jemand ein Beispiel zeigen wie das ungefähr aus sehen soll. Danke im voraus.

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  • Ich weiß nicht so richtig wo man anfängt und aufhört bei den Gefährdungen

    Nur mal eine kurze Frage ....

    Bist du ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit?

    So wurde es mir von BG empfohlen.

    Konnte Dir die BG dazu nicht Deine Fragen beantworten?



    Viele Grüße aus Mittelfranken

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Ich bin mit der Ausbildung fast fertig. Der BG Mann wollte sich nicht konkret dazu äußern. Da ich durch meine Firma mit zwei Berufsgenossenschaften zusammen arbeite, sind mir schon oft unterschiedliche oder nicht ausage kräftige Informationen untergekommen.

  • Moin.


    Wie wäre es wenn

    - du dich mal vorstellst?

    - mal die Suchfunktion im Forum nutzt?


    Weiter... der Zyklus auf zwei Jahre? Wo kommt den der Zeitraum her?

    Mh.... wie verhält sich das mit der DGUV V70 bzw. der BetrSichV mit dem jährlichen Prüfzyklus?


    Ich wäre SEHR vorsichtig mit dem hochsetzen des Prüfzyklus auf das Doppelte von dem was dir der Gesetzgeber bzw. die Berufsgenossenschaft vorgibt.


    und ich glaube hier gibt dir keiner einfach so mirnichts dirnichts seine Gefährdungsbeurteilungen raus.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Sehe ich ähnlich wie Mike....

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Heiko:


    Also wenn Du eine GB für Firmenfahrzeuge suchst...dann schau in's Handbuch des Fahrzeugs. Da hast Du alle Gefährdungen und entsprechende Maßnahmen fein beschrieben. Mehr brauchst Du nicht.



    ...oder bist Du u.U. auf dem Weg eine Gefährdungsbeurteilung für die Nutzung von Firmenfahrzeugen zu erstellen?!?!


    In diesem Sinne

    Der Michael


    Und zum Thema UVV: Schau einfach mal ins www und du wirst die von dir gewünschte Antwort relative schnell begründet finden.

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Moin Heiko,


    bezieht sich Deine Frage auf den Prüfzyklus für die Fahrzeuge oder auf die Prüfung, ob Deine Gefährdungsbeurteilung noch aktuell und die getroffenen Manßnahmen wirksam sind oder auf den Unterweisungszyklus oder....?


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Heiko,


    nach deiner Vorstellung im Forum solltest du schon etwas präziser fragen. Um welche Fahrzeuge handelt es sich? Der PKW der Buchhalterin oder der LKW zum Transport von Material auf die Baustelle? Bei mehr Input kannst du eher mit einer brauchbaren Antwort rechnen.


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • Vielen Dank, für die Antworten. Ich bin neu hier und muss mich noch etwas reinwurschteln.

    Also es handelt sich um Dienstwagen unserer Objektleiter und um klein Busse zum Transport von Material und Mitarbeitern. Der Tipp mit dem Handbuch ist super Danke.

  • Aus der Beurteilung soll eigentlich der UVV Zyklus auf 2 Jahre ausgereizt werden. So wurde es mir von BG empfohlen

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/10210


    https://publikationen.dguv.de/…rzeugen-durch-sachkundige

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Martin,


    missverstehe mich jetzt nicht, aber genaus sowas halte ich für völlig überzogen. Hier wird ein aufgeblähtes Dokument erzeugt, dessen Nutzen fragwürdig ist.


    Beispiel: "Gefährliche Körperströme". Hierzu ist das Fahrzeughandbuch ausführlicher und umfassender als Du es jemals in deiner GB beschreiben könntest. Solche Dinge gehören mit einem Verweis auf eben dieses Handbuch in der GB abgehandelt. Das "sich vertraut machen" mit diesen Hinweisen gehört zur orginären Verpflichtung eines jeden Fahrzeugführers - warum sollte dies bei Dienstfahrzeugen anders sein.


    Ich beschränke mich bei solchen GB'en auf Gefährdungen bei Dienstfahrten, z.B. Zeitüberschreitungen, evtl. notwendige Hinweise auf spezielle Ladungssicherungsmaßnahmen etc.pp.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Das kann doch jede SiFa machen, wie er das möchte. Mich persönlich würden Körperströme als Nutzer eines Dienstfahrzeuges überhaupt nicht interessieren. Ich mache eine Rundumprüfung und eine Funktionsprüfung (Bremsen und Licht) vor Fahrtantritt. Die Motorhaube und alles, was darunter ist interessiert mich nicht.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Naja was macht man wenn etwas elektrisches nicht funktioniert.Man schaut nach der Sicherung und wechselt diese gegebenenfalls aus. Hier schaut man bestimmt nicht ins Fahrzeughandbuch. Beim wechseln kann es durchaus zum Bleistift zu einem Kurzschluss und auch höheren Strömen kommen. Ergo nehme ich dies in die möglichen Gefährdungen mit auf. Dafür ist ja eine GB da um mögliche Gefährdungen zu erkennen und Maßnahmen zum nicht aktiv werden zu generieren und umzusetzen.

    Wie Mick schon erwähnt hat. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe wie eine GB und deren Inhalte auszusehen haben. Meine Ansicht: Lieber etwas mehr als zuwenig. Hab schon öfter erlebt, das seitens einer BG oder auch der Staatsanwaltschaft die Inhalte der jeweiligen betreffenden GB beanstandet wurden. Sicher ist sicher.

    Gruß Martin

  • Beispiel: "Gefährliche Körperströme"

    Nur mal so am Rande....


    Verhalten bei einem Unfall einem Tesla der Geschäftsfahrzeug ist? Offenliegende Kabel im Falle eines Unfalls eines "Stromfahrzeuges" bei der möglichen Personenrettung?


    Ich betreue so halb privat einen Rettungsdienst/Abschleppdienst, die sich damit auseinandersetzen müssen.

    Genauso wie mittlerweile mehrere "Batteriefahrzeuge" als Geschäftsfahrzeuge.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


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    Mike

  • Mike,


    die Diskussion geht wieder vom Thema ab, aber:


    1. Leute aus einem Fahrzeug retten ist eine andere Arbeitsaufgabe als ein Fahrzeug zu fahren.

    2. Technische Hinweise für den Fahrer, also z.B. Gefahren durch Batterien bei Elektrofahrzeuge im Falle eines Falles, sind eben genau im Handbuch zu finden.

    3. Ich muß auch bei einer GB sowas wie Wahrscheinlichkeiten eines möglichen Schadensereignisses berücksichtigen. Das bei einem Unfall die Karosserie unter Strom gesetzt wird und mich grillen kann ist vielleicht theoretisch denkbar, aber so unwahrscheinlich, dass ich mich hiermit definitiv nicht beschäftigen würde.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD ()

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  • Kelte und Mike, die fleischgewordene psychische Belastung. :44:

    Das hab ich erst jetzt gesehen....


    Guudsje... Uffbasse mein Freund. Sonst hetze ich dir Drachi auf den Hals.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike