Zählen Teilzeitkräfte bei Anzahl Mitarbeiter voll?

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  • Hallo Fachleute,


    ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen....


    ein Gebäudereiniger hat viele Teilzeitkräfte.

    Das Unternehmermodell darf er nur bis 50 Mitarbeiter machen. Zählen Teilzeitkräfte hier als volle Mitarbeiter?


    Viele Grüße

    AE4509

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  • Schau mal in die DGUV V2 rein. Das ist die Bewertungsgrundlage. Da steht auch drin wie du wen mit wievielen Stunden "einrechnen" musst.


    Aber aufpassen. Komme nicht mit der "Grundlage" der Stunden und den anderen Voraussetzungen wie

    Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzhelfer durcheinander.

    Die Berechnung geht dann wieder nach "Köpfen".

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike