Hallo Fachleute,
ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen....
ein Gebäudereiniger hat viele Teilzeitkräfte.
Das Unternehmermodell darf er nur bis 50 Mitarbeiter machen. Zählen Teilzeitkräfte hier als volle Mitarbeiter?
Viele Grüße
AE4509
Um schreiben oder kommentieren zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto.
Sie haben schon ein Benutzerkonto? Melden Sie sich hier an.
Jetzt anmeldenHier können Sie ein neues Benutzerkonto erstellen.
Neues Benutzerkonto erstellen