Guten Morgen,
ich bin noch immer ein "Anfänger" und möchte eine Frage stellen:
Wenn ein arbeitsmediziner Dienst als ex. Dienstleister in den Betrieb kommt und eine Liste erstellt, wonach der Arbeitgeber Vorsorge anbieten soll/muss, auf welcher Grundlage (außer ArbMedVV) geschieht dies. Ich bin immer davon ausgegangen, das die Gefährdungsbeurteilung die Grundlage ist, auf der der Arbeitgeber arbeitsmedizinische Vorsorge anbietet oder dazu verpflichtet ist.
Der Dienstleister hat aber noch nicht einmal die GBU gesehen. Führt er zu diesem Zweck eine eigene GBU durch und wie ist die zu dokumentieren?
Gruß
der Alex