Hallo Kollegen,
bei einem Vortrag wurde, ohne Quellenangabe, von einer 30 jährigen Archivierungsfrist für Dokumente (wer, wie lange, welche Schweiß-und Zusatzstoffe...) die Schweißarbeitsplätze betreffen, gesprochen.
Kennt jemand eine eventuelle Gesetzlichkeit/Verordnung in der das geschrieben steht?
Die Anwendungsfälle sind sehr vielseitig.
VG Reinhard