30 jährige Archivierungsfrist für Dokumente die Schweißarbeitsplätze betreffen?

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  • Hallo Kollegen,


    bei einem Vortrag wurde, ohne Quellenangabe, von einer 30 jährigen Archivierungsfrist für Dokumente (wer, wie lange, welche Schweiß-und Zusatzstoffe...) die Schweißarbeitsplätze betreffen, gesprochen.

    Kennt jemand eine eventuelle Gesetzlichkeit/Verordnung in der das geschrieben steht?

    Die Anwendungsfälle sind sehr vielseitig.


    VG Reinhard

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  • Moin.


    Schau mal da rein.


    https://www.baua.de/DE/Angebot…_blob=publicationFile&v=2


    Ich denke das bezieht sich auf das Einpflegen der Exposition von Beschäftigten in Bezug auf die Schweißrauche die krebserzeugend sind. Dazu gibts eine staatlich durch die DGUV geführte Datenbank ZED.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 () aus folgendem Grund: Awen wusste es besser als ich....

  • Hallo Reinhard,


    der Vortrag ist ein wenig knapp, um einen Bezug zur Fragestellung abzuleiten ;).

    Ich vermute mal, dass es sich um die schweißtechnische Be- und Verarbeitung von Chrom-Nickel-Stählen

    mit dabei entstehenden Chrom(Vl)-Verbindungen sowie Nickeloxide handelt, welche eine krebserzeugende Wirkung haben können.


    mfg.

    Uwe

  • Die ZED ist nicht staatlich geführt. Das macht der DGUV


    Falls es darum ging, beträgt die Aufbewahrungsfrist jedoch 40 Jahre

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • ZED

    Hallo Kollegen,


    vielen Dank für Eure schnellen und guten Antworten. In das Thema muss ich dann mehr Zeit stecken.


    Hier ein Zitat von der IFA, dass man beim späteren Lesen über die Zusammenhänge Bescheid weiß.


    "Die Datenbank zur zentralen Erfassung gegenüber krebserzeugenden Stoffen exponierter Beschäftigter – Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) ist ein Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) an Unternehmen, damit diese ihre Verpflichtungen nach der Gefahrstoffverordnung erfüllen können. In der ZED werden Daten über die Exposition von Beschäftigten, die durch Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen der Kategorien 1A und 1 B gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) gefährdet sind, erfasst. Unternehmen können ihre Daten über ein Internetportal in die ZED eintragen und dort verwalten. Die Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis. Dritte haben keinen Zugang zu den Daten."


    VG Reinhard

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  • Einiges hierzu kannst Du auch in der TRGS 410 finden. Aufbewahrungsfrist in der Regel 40 Jahre nach Expositionsende.

    Es gibt dann auch noch die arbeitsmedizinische Nachsorge. Hier würde bisher oft die ODIN Datenbank der BG RCI verwendet.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.