Überwachungsbereich nach Strahlenschutzverordnung festlegen

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  • Hi all,

    mittels Suche habe ich nichts gefunden:

    Nach StrlSchV §52 Abs. 2, Satz 1 sind Strahlenschutzbereiche einzurichten als

    " Überwachungsbereich, wenn in betrieblichen Bereichen, die nicht zum Kontrollbereich gehören, Personenim Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert oder eine Organ-Äquivalentdosis von mehrals 50 Millisievert für die Hände, die Unterarme, die Füße oder Knöchel oder eine lokale Hautdosis von mehrals 50 Millisievert erhalten können."

    Nun grüble ich über die Frage, ob unsere Herzkatheterlabor als Überwachungsbereich, außer den Kontrollbereichen anzusehen ist.

    Hierbei handelt es sich um einen Flur, von dem Räume abgehen, u. A. die Behandlungsräume (Kontrollbereich).

    Meine Frage an die Sifas, die Katheterlabore betreuen, wie seht Ihr das? Führt Ihr eine Personendosimetrie bei Mitarbeitern durch, die nicht im Kontrollbereich, aber im Katheterlabor tätig sind durch? Würdet ihr den Bereich als Überwachungsbereich festlegen?

    Die Antwort "Was sagt Deine GBU?" hilft mir nicht weiter, weil ich diese gerade überarbeite und an dieser Stelle nicht weiter komme.;)

    Vielen Dank vorab.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Hallo Hardy,

    habe nur Kenntnis aus kerntechnischen Anlagen - keine aus der Medizin; geht's hier um Röntgenstrahlung?

    Ggf. kann dir der letzte Satz im zweiten Absatz (Aufenthaltszeit) bzw. der dritte Absatz (Einschaltszeit) weiter helfen.

    mfg.

    Uwe

  • Was sagt der Strahlenschutzbeauftragte dazu?

    Der Behandlungsbereich dürfte ja räumlich abgetrennt sein und stellt den Kontrollbereich dar. Ist außerhalb überhaupt eine entsprechende Strahlung vorhanden?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wie oft wird im Überwachungsbereich Strahlung in welcher Dosis freigesetzt?

    Wie sind die Überwachungsbereiche baulich zum Flur hin abgetrennt (also welche Strahlung kann tatsächlich im Flur ankommen)?

    Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich zum Zeitpunkt der Freisetzung der Strahlung im Überwachungsbereich Personen im Flur aufhalten?

    Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich ggf. immer die gleichen Personen in diesem Flur aufhalten und eine Dosis abbekommen?

    Originär zuständig für deine Fragestellung sind Strahlenschutzverantwortlicher und Strahlenschutzbeauftragter. Wie haben diese bei der Planung des Bereichs deinen Sachverhalt beurteilt?

    Im Zweifel gilt: Kontrollpersonen auswählen und Messungen durchführen.

  • Moin,

    wie schon geschrieben, liegt die Lösung in einer Messung. Wir haben auch drei Strahler im Einsatz (ob nun Herzkatheterlabor oder "technische" Strahler, der Strahlung ist es egal - ok Strahlungsart ist ggf. anders) aber wir haben die Bereiche ausgemessen und gekennzeichnet (s. StrSchV). Wer sich nicht in den Bereichen auffällt, ist kein strahlenexponiertes Personal, also ist dann die Personendosimetrie hinfällig....

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  • Hi,

    danke für Eure Antworten.

    Wir werden zunächst eine Person mit vollem Beschäftgungsanteil für die Filmdosimetrie anmelden um Erkenntnisse zu gewinnen.

    lg

    Hardy

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