Tragen öffentliche Träger eine Mitverantwortung beim Arbeitsschutz

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  • Hallo allerseits,

    in der Bearbeitung eines Projektes komme ich gerade bei der Zuständigkeit für den Arbeitsschutz nicht weiter. Meine Problem ist folgendes:

    In einem Landkreis, für den wir in unserem Ingenieurbüro ein Gutachten erstellen, ist das Landratsamt der öffentliche Träger der kommunalen Wertstoffhöfe. Diese werden von den jeweiligen Gemeinden betrieben. Es gibt Verträge darüber, was die Gemeinden zu regeln haben. Die sind allerdings von 1992, also nun schon etwas älter. Zwar wurden sie angepasst, aber taucht das Thema Arbeitssicherheit nirgends auf. Die Mitarbeiter der Wertstoffhöfe sind bei den Gemeinden angestellt, doch übernimmt der Landkreis sämtliche Kosten.

    Nun ist meine Frage, ob das Landratsamt als öffentliche Träger der Wertstoffhöfe auch mit für den Arbeitsschutz verantwortlich ist oder liegt die Verantwortung zu 100 % bei den Gemeinden?

    Aus meiner Sicht ist auch das Landratsamt mitverantwortlich aber ich bin mir nicht ganz sicher, ob das mit den Gesetzen konform geht.

    Und sollten die Verträge zwischen Landratsamt und den Gemeinden entsprechend Arbeitsschutz angepasst werden, damit eindeutig hervorgeht, bei wem die Verantwortung liegt?

    Auch hier würde ich sagen ja.

    Zudem scheint das ein generelles Problem zu sein, auf was im Rahmen meiner Tätigkeit immer wieder gestoßen bin, ohne dass ich zu einer für mich zufriedenstellenden Lösung gekommen bin.

    Da ich noch nicht allzuviel Erfahrung bei dem Thema Arbeitsschutz habe (hab erst im letzten Jahr meine Ausbildung zur FaSi gemacht), freue ich mich über Hilfestellungen.

    Liebe Grüße

    Holger

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  • schweres Thema, so wie Du beschreibst bewerte ich es so:

    Mitarbeiter Wertstoffhof = Angestellte der Gemeine

    Gemeinde = Arbeitgeber

    Arbeitsschutz = Unternehmerpflicht (Arbeitgeber)

    Erfüllung somit durch die Gemeinden

    Landkreis ist "nur" Kostenträger

    Sinnvoll wäre der Abgleich bestehender Arbeitsschutzregelungen von Gemeine bzw. LK. Wenn die Gemeinde keine Regelungen hat, kann Sie die Vorgaben des LK übernehmen.

  • Hallo Holger,

    eine Vorstellung im Forum ist wünschenswert. Schließlich möchten wir dich hier willkommen heißen.

    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • Sehe ich ähnlich, aber: Solche Thematiken werden immer wieder gerne diskutiert; ich frage mich aber genauso oft, was ich als SiFa in dieser Diskussion zu suchen habe.

    Wenn ich gefragt werde, tue ich meine Sicht der Dinge kund, halte mich aber grundsätzlich raus. Die betriebliche Organisation, die Verteilung von Verantwortung und Aufgaben auf einer rechtlich vertretbaren Basis ist orginäre Aufgabe des Unternehmers. Insbesondere bei solch entscheidenden Fragestellung ist es hier mit einem: "...ich sehe das so...", "...meine Bewertung waere..." einfach nicht getan. Wenn der Unternehmer seine Organsationspflichten nicht oder nur unvollständig kennt, sollte er sich fachlich fundierten Rat holen. Und den bekommt er diesbezüglich nicht bei der SiFa, sondern bei einem Juristen für Arbeitsrecht.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo allerseits,

    besten Dank für eure Antworten.

    @ UM free: das war auch mein erster Gedanke. Aber nachdem aus den Verträgen nicht hervorgeht, ob die Gemeinden evtl. als Subunternehmer zu betrachten sind, finde ich die Situation…nennen wir mal spannend.

    Aber meine Empfehlung wäre auch (wie MichaelD auch meinte), dass sich das Landratsamt bei dem Thema von einem Juristen beraten lassen sollen.

    Und zu dem Thema Arbeitsschutzregelungen…jeap, es sollte theoretisch welche geben. Irgendwo. Und irgendwer kennt die vielleicht auch…oder auch eben nicht.

    Aber nachdem ich mit dem Brandschutzbeauftragten des Landkreises über das Thema Feuerlöscher gesprochen habe und er gefühlt gerade mal wusste, dass man Feuerlöscher auf einem Betriebsgelände zur Verfügung stellen muss und ein Bürgermeister einer Gemeinde, welcher als SiBe in einer Firma arbeitet, auf die Frage, ob er den Mitarbeitern des Wertstoffhofes nicht Sicherheitsschuhe zur Verfügung stellen sollte mich nur mit großen Augen angeschaut hat, gehe ich mal davon aus, dass das Thema Arbeitssicherheit wegignoriert wird. Dafür sprechen auch die vorgefundenen Zustände.

    @ Nullchecker: ok, dann eine kurze Vorstellung meinerseits. Ich arbeite in einem Ingenieurbüro in München im Bereich Abfallwirtschaft. Wir betreuen u.a. auch Gemeinden bei abfallwirtschaftlichen Projekten. Nachdem in der letzten Zeit auch immer wieder das Thema Arbeitssicherheit aufkam und ich zusammen mit der KUVB (Kommunale Unfallkasse Bayern) ein Projekt zur Arbeitssicherheit bearbeitet habe, wollte ich das Thema vertiefen, weswegen ich im letzten Jahr eine Ausbildung zur FaSi gemacht habe. Aktuell arbeite ich an zwei Projekten, in denen u.a. der Arbeitsschutz auf kommunalen Wertstoffhöfen überprüft wird. Im Rahmen dieser Projekte bin ich auf mein geschildertes Problem gestoßen.

    @ MichaelD: zu deiner Frage, was ich als FaSi in so einer Diskussion suche. Naja, wir wurden als externe beauftragt, uns die Situation anzuschaun. Und nachdem das Thema Arbeitssicherheit auf vielen Wertstoffhöfen, die ich im Rahmen meiner Tätigkeiten so kennengelernt habe, eigentlich nicht existent ist, dennoch aber immer wieder auch schwerere Unfälle passieren und die Verantwortlichen es teilweise einfach nicht besser wissen, sehe ich es da schon als meine Pflicht an, sie zu informieren.

    LG

    Holger

  • Holger,

    ...das ehrt Dich...

    ...und eine grundsätzliche Information auf das offensichtliche Vorhandensein organisatorischer Defizite ist ja auch vollkommen richtig. Ich bin halt nur mit Details in diesem Bereich sehr vorsichtig...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Und nachdem das Thema Arbeitssicherheit auf vielen Wertstoffhöfen, die ich im Rahmen meiner Tätigkeiten so kennengelernt habe, eigentlich nicht existent ist, dennoch aber immer wieder auch schwerere Unfälle passieren

    Nachdem in der letzten Zeit auch immer wieder das Thema Arbeitssicherheit aufkam und ich zusammen mit der KUVB (Kommunale Unfallkasse Bayern) ein Projekt zur Arbeitssicherheit bearbeitet habe,

    Wie passt denn dies zusammen, KUVB und der Arbeitsschutz existiert auf vielen Wertstoffhöfen nicht?

    Existiert in Bayern das ArbSchG noch nicht so lange?

    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • @ Nullchecker: doch, genauso lange wie in Deutschland. Nachdem die KUVB aber nur 3-4 Mitarbeiter für die Betreuung aller Wertstoffhöfe in Gesamtbayern hat (zumindest zum Zeitpunkt, als wir das Projekt bearbeitet haben), kann man sich ja ausrechnen, was da an Überwachung von Seiten der KUVB möglich ist…

    Und so lange nix passiert, interessiert es halt auch keinen. Zumindest die MitarbeiterInnen in den Ämtern von der alten Garde.