Allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung

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  • Hallo Gemeinde,

    nach §14 GefStoffV sind MA welche mit Gefahrstoffen umgehen, anhand der Betriebsanweisung mündlich vom Arbeitgeber / Vorgesetzten zu

    unterweisen.

    Dazu gehört auch die allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung. Diese Beratung soll auf die besonderen Gesundheitsgefährdungen bei Tätigkeiten mit bestimmten Gefahrstoffen hinweisen. Die Beschäftigten müssen über die Möglichkeit der Teilnahme an arbeitsmedizinischen Angebotsuntersuchungen nach der GefStoffV informiert werden.

    Grundsätzlich darf die allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung nach der GefStoffV durch den Arbeitgeber oder von ihm hierzu beauftragten Personen (Vorgesetzte) durchgeführt werden.

    Wie setzt ihr das bei Euch um? Kommt der BA zur Unterweisung dazu?:D

    Einer ne Idee?:rolleyes:


    AMR 3 2 sagt auch folgendes:

    Unter „Beteiligung des mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragten Arztes“ ist nicht zwingend zu verstehen, dass er die Beratung durchgängig persönlich vornimmt. Das Beteiligungsgebot kann beispielsweise erfüllt werden durch ärztliche Schulung der Personen, die die Unterweisung durchführen, oder durch Mitwirkung bei der Erstellung geeigneter Unterweisungsmaterialien.


    Nach Einführung eines ach so tollen Rechtskatasters, laufen dauern solche Fragen hier auf.

    Selbst ich als SiFa habe über 300 Pflichten aufs Auge gedrückt bekommen.....hallo!?!?.....Bin ich weisungsbefugt??!! NEIN.

    Langsam reichts mir............


    Danke.<3

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  • Das lasse ich mal ganz geflissentlich in Bereich des Betriebsarztes fallen. Ich habe davon auch schon gelesen.

    Wenn da schon "arbeitsmedizinisch" steht... dann ist das BA Aufgabe.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Jo....unsere Rechtsabteilung will von mir da ne Aussage.
    Ich habe auch schon gesagt: Frag den BA..........reicht der nicht.:sleeping:

    Ma sehn, muss da die Tage antanzen..........

  • Bei uns werden die MA im Rahmen allgemeiner Unterweisungen auf die arbeitsmedizinische Vorsorge mit unterschiedlichen Hintergründen hingewiesen mit der Aufforderung, sich bei Fragen diesbezüglich an den BA direkt zu wenden.


    Fertich!!!


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Hallo,


    bei uns hat der BA einen Vortrag im Rahmen der ASA gehalten...mit den Infos von dort können die Vorgesetzten an die MA ran.


    Gruss

    EHS Mann

  • Das war auch meine Idee, welche ich auch propagieren werde.

  • Bin ja erst seit heute in eurem Club,

    bzgl. der Gefahrstoffunterweisung werden diese vom zuständigen

    Vertreter des Chemikalienlieferanten durchgeführt.

    Hinweise auf Schädigungen werden in der Gefahrstoffanweisung

    beschrieben, entsprechend den Sicherheitsdatenblättern.

    Der BA ist bei uns auch nicht dabei.

    Es wird von uns darauf geachtet, daß die Gefahrstoffanweisungen

    überschaubar bleibt; einfache Sprache mit Cliparts; nicht nur Text.

    Gruß Jürgen

    Hier ist ein Mensch...(Peter Alexander)

  • Es wird von uns darauf geachtet, daß die Gefahrstoffanweisungen

    überschaubar bleibt; einfache Sprache mit Cliparts; nicht nur Text.

    Hallo Jürgen,


    jetzt hast du mich neugierig gemacht. Kannst du mal eine Anweisung online stellen? Habe noch keine Gefahrstoffbetriebsanweisung mit Cliparts gesehen!


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • .............

    bzgl. der Gefahrstoffunterweisung werden diese vom zuständigen

    Vertreter des Chemikalienlieferanten durchgeführt.

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    Erlebe ich leider auch häufiger. Der betriebliche Vorgesetzte sollte die Unterweisung durchführen und nicht der Chemikalienlieferant

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Bei uns kann der Betriebsarzt die bereichsbezogenen Gefahrstoffverzeichnisse einsehen und somit eigenständig beraten bzw. arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Gefährdungsbeurteilungen werden als Teamarbeit erstellt, wobei der Betriebsarzt das Team darstellt und ich arbeite. ;):(

    Unterweisungen halte ich ab, ohne Betriebsarzt, aber mit dem Vorgesetzten, spreche also im Auftrag des Vorgesetzten und verweise dabei in der Regel auch immer auf die Möglichkeiten der Arbeitsmedizin. Je Bereich eine Unterweisung/Jahr, wer fehlt wird dann vom Vorgesetzten entsprechend separat unterwiesen. Er hat ja gesehen und gehört, wie das dann geht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • bzgl. der Gefahrstoffunterweisung werden diese vom zuständigen

    Vertreter des Chemikalienlieferanten durchgeführt.

    Wir hatten dieses Jahr auch wieder einen Vertreter der eine Unterweisung für die Vorgesetzten und SIBE durchgeführt hat. Interessehalber habe ich mich da mit dazu gesessen.

    Hat mich jetzt nicht vom Hocker gehauen, und ein SIBE kam anschließend zu mir, und hat mir das auch so bestätigt.

    Als Interner kann man doch sehr viel besser auf die betrieblichen Besonderheiten eingehen.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

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  • Hi,


    in gewissen Branchen ist es tatsächlich üblich, dass der Lieferant die Gefahrstoffunterweisung hält und ich habe damit durchwegs positive Erfahrungen gemacht, wenn das Produkt gemäß den Herstellervorgaben im Betrieb eingesetzt wurde. Wenn der Vertreter fachlich fit und persönlich geeignet ist, dann kann niemand besser "sein" Produkt unterweisen als er selbst.


    schöne Grüße