Lärm der keiner ist - aber hohe Frequenzen

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  • Moin zusammen.


    Ich habe ein kleines Problem und tue mich schwer damit.


    In einer Abteilung in der Fahrzeugteile an 10 Plätzen händisch mit Poliermotoren poliert werden wurde ein neuer "Kollege" installiert. Ein durch Gitter abgesperrter Polierroboter. Dort werden Teile eingespannt, und mit Roboterarm poliert.


    Die Gitter grenzen unmittelbar an die bisherigen und bestehenden Arbeitsplätze.

    Der Roboter macht Lärm beim Polieren; zwar nicht in den "typischen" Auslösewerten 80 bzw. 85db sondern sehr hochfrequent. Die Lautstärke liegt konstant bei 73 - 78 db; Spitzen nach oben gibts fast keine.

    Sprich... wenn der anfängt zu polieren quietscht es durch die Ganze Halle. Begünstigt durch einen betonierten Hallenboden und Blechwände drumrum.

    Den Beschäftigten geht das Ganze auf den Zeiger; ist ja auch verständlich. Das geht schon hin bis zu dauerhaften Kopfschmerzen.

    Der Witz an der ganzen Sache ist dass die anderen Polierroboter die danach angeschafft wurden alle eingehaust sind. Nur der eine nicht.


    Jetzt betteln die Beschäftigten um Besserung. Der Chef ist aber in der Beziehung ein Knauser und braucht belastbare Argumente. Sprich: Ich muss zu ihm gehen und sagen: Hier sind die Werte deutlich überschritten und du musst konstruktiv was machen und nicht nur Gehörschutz austeilen.


    Kann mir da mal einer einen Denkanstoß geben? Danke.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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  • psychische Belastung am Arbeitsplatz ....was sagt deine GBU

    Genau da sitze ich grade dran. Der Roboter ist nämlich aus dem Nichts aufgetaucht. Plötzlich war er da. Und keiner hat der FASI was gesagt.


    Ausserdem, so habe ich die Erfahrung gemacht, bringt es fast gar nichts mit der psychischen Belastung zu argumentieren. Viele Unternehmen wo ich unterwegs bin, sehen das nicht ein. "Die sollen sich nicht so anstellen; hier wird halt gearbeitet." So böse wie das klingt.

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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 ()

  • Hallo Mike,


    auch wenn das evtl böse klingt, sollten die MA sich einfach krank schreiben lassen.

    Das einzige was wirkt sind entweder rechtliche Konsequenzen (keine zu befürchten, also weiter so), oder eben Geld.

    Und wenn die MA (am besten mehrere auf einmal) ausfallen und er in Verzug kommt, wird das Ding sehr schnell eingehaust. Wenn nicht hat er in dieser Abteilung sehr viel Personalfluktuation, und was sowas kostet weiß der Unternehmer im Regelfall sehr genau.


    Das klingt natürlich sehr drohend wenn man das einem Unternehmer so sagt, aber viel schöner verpacken wird schwierig.


    Viel mehr Möglichkeiten werden kaum bleiben.


    Beste Grüße

  • auch wenn das evtl böse klingt, sollten die MA sich einfach krank schreiben lassen.

    Das einzige was wirkt sind entweder rechtliche Konsequenzen (keine zu befürchten, also weiter so), oder eben Geld.

    Und wenn die MA (am besten mehrere auf einmal) ausfallen und er in Verzug kommt, wird das Ding sehr schnell eingehaust. Wenn nicht hat er in dieser Abteilung sehr viel Personalfluktuation, und was sowas kostet weiß der Unternehmer im Regelfall sehr genau.

    Mal ehrlich ....was ist das für eine Lösung...


    Soll die Sifa durch den Betrieb gehen und zum Krank machen aufrufen :kr:


    Ne das geht so nicht:033:

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Naja... also zum Krank machen will ich nicht aufrufen. Ich "arbeite" auch für den Chef. Wenn das rauskommt bin ich dort raus.

    Das soll einfach eine "Runde Sache" sein. Sachlich begründet und auch rechtlich sauber. Aber im Sinne der Beschäftigten

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    Mike

  • In der ASR A3.7 werden in 7.5 (6) b) Zuschläge für Tonhaltigkeit aufgeführt.


    Und rein qualitativ: "Die Gestaltung lärmarmer Arbeitsstätten ist schon bei der Planung zu berücksichtigen."

  • Hallo Mike

    hilft dir das Weiter?


    (3) Extra-aurale Lärmwirkungen zeigen sich unter anderem in verschiedenen physiologischen und psychischen Reaktionen, die über das zentrale und das vegeta-tive Nervensystem des Menschen vermittelt werden. Diese Wirkungen entsprechen einer Stressreaktion. Sie haben keinen strengen Pegelbezug, entstehen in unmittel-barem zeitlichem Zusammenhang zur Schallexposition und klingen nach der Exposi-tion schnell wieder ab (akute Wirkung). Andauernde Stressreaktionen können nega-tive gesundheitliche Auswirkungen haben (chronische Wirkung).

    (4) Extra-aurale Lärmwirkungen können je nach betrieblicher Situation und Arbeitsaufgabe folgende Bereiche betreffen (siehe Abbildung 1):

    - Beeinträchtigung der Sprachverständlichkeit und der akustischen Orientie-rung,

    - Störung der Arbeitsleistung (kognitive Leistung),

    - psychische Wirkung oder

    - physiologische Wirkung (Aktivierung des zentralen und vegetativen Nervensystems).

    ASR 3.7 Kapitel 4


    die kognitive Leistung wird bei einem Dauerquietschen schon eingeschränkt sein.


    Gruß

    Anja

  • Und rein qualitativ: "Die Gestaltung lärmarmer Arbeitsstätten ist schon bei der Planung zu berücksichtigen."

    Ja... Planung, Umsetzung und Einfürhung haben schon stattgefunden. Vor einem halben Jahr.

    Seitdem läuft das Teil. Ohne GB, Ohne BA etc.

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    Mike

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  • Ja. Das ist schonmal ein Ansatz. Danke

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    Mike

  • Den Beschäftigten geht das Ganze auf den Zeiger; ist ja auch verständlich. Das geht schon hin bis zu dauerhaften Kopfschmerzen.

    Dann würde ich wie folgt argumentieren:

    "LärmVibrationsArbSchV

    § 3 Gefährdungsbeurteilung

    ...(3)...Bei Tätigkeiten, die eine hohe Konzentration und Aufmerksamkeit erfordern, sind störende und negative Einflüsse infolge einer Exposition durch Lärm oder Vibrationen zu berücksichtigen.


    § 7 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Lärmexposition

    (1)...1. Die Lärmemission muss am Entstehungsort verhindert oder so weit wie möglich verringert werden. Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen."

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Habe gerade mit der BG telefoniert.


    Aussage..... "Tja. Wir wissen es auch nicht genau. Hol am besten die Aufsichtsperson ran. Die fragt dann auch nach."

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    Mike

  • So... Gerade mit dem Abteilungsleiter telefoniert. Das ist einfache Tätigkeit. Auf einer imaginären "Konzentrationsskala von 1- 10" eine glatte 3. (und der tut was für seine Schäfchen)....

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    Mike

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  • Mal ehrlich ....was ist das für eine Lösung...


    Soll die Sifa durch den Betrieb gehen und zum Krank machen aufrufen :kr:


    Ne das geht so nicht:033:


    Naja... also zum Krank machen will ich nicht aufrufen. Ich "arbeite" auch für den Chef. Wenn das rauskommt bin ich dort raus.

    Das soll einfach eine "Runde Sache" sein. Sachlich begründet und auch rechtlich sauber. Aber im Sinne der Beschäftigten

    Ich glaube ich hab etwas missverständlich ausgedrückt.


    Es war nicht so gemeint das Du zum krankmachen "aufrufen" sollst.

    Meine Erfahrung hat gezeigt das es sich irgendwann so entwickelt das die MA von alleine drauf kommen und keine Lust mehr haben und sich krank schreiben lassen.


    Sorry für die Missverständliche schreibweise

  • Hallo,


    bei uns hat die BG wegen tieffrequenter Schwingungen gemessen und dann (weil alle Grenzwerte eingehalten waren) im Meßbericht von mittelbaren Gefährdungen geschrieben die Auswirkung wie z.B. Kopfschmerz werden demnach als Gesundheitsstörungen angesehen. Zitiert wird in dem Bericht dann die TRLV Vibrationen. ...evtl hilft Dir dass ja auch bei hochfrequenten Schwingungen.


    Gruss

    EHS Mann

  • Die Idee mit der BG ist nicht schlecht.

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    Mike

  • Aus welchem Grund wurden die anderen Polierroboter eingehaust?


    Gruss Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • Aus welchem Grund wurden die anderen Polierroboter eingehaust?

    Weil sie zu laut sind.... ;)


    Ja. Doofe Antwort.


    Es ist tatsächlich so. Aber was mal steht, wird nicht mehr umgebaut.

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    Mike

  • Hi...


    kurzer Quervergleich zum Immissionsschutz:

    Wenn Du da Lärm mit Einzeltoncharakterisitk hast, muss das in den Emissionswerten berücksichtigt werden und der zulässige Pegel ist entsprechend niedriger anzusetzen.

    Wenn Du ein gutes Messgerät (oder entsprechendes Messinstitut) hast, sieht man das ja gut im Schwingungsspektrum.

    Ich habe gerade leider nicht den Vergleich zum Arbeitsschutz zu Hand - möglich dass es da noch was zu gibt...

    in diesem Sinne


    Gruß
    Thorsten


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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

    Einmal editiert, zuletzt von Thorsten S. ()