Helmpflicht bei Benutzung von Betriebsfahrrad

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  • Hallo Kollegen,

    unser Unternehmen hat 4 Betriebsfahrräder für die Benutzung durch unsere Mitarbeiter, die sich im Stadtgebiet bewegen, erworben. Jetzt muss eine Gfb und Geschäftsanweisung erarbeitet werden. Stellt sich die Frage ob die Mitarbeiter bei Benutzung einen Fahrradhelm tragen müssen oder nicht. Wir wollen nicht 70 Helme kaufen und sind der Meinung das ein eventueller Ringtausch der selben aus Hygienischer Sicht nicht zu empfehlen ist. Eine andere Regelung habe ich nicht gefunden. Es sind übrigens keine e-Bikes.

    Gruß Harpe

    Auch der größte Künstler war mal ein Anfänger

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  • Hallo,


    kann man das von seinen Mitarbeitern in diesem

    Zusammenhang überhaupt erwarten?


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Das Tragen eines Helmes ist in Deutschland keine Pflicht, doch gilt eine grundsätzliche Empfehlung für Radfahrer, einen Fahrradhelm aufzusetzen, wenn sie im Straßenverkehr fahren. Studien und Erhebungen machen deutlich, dass der Schutzhelm die Zahl an Kopfverletzungen für Radfahrer deutlich verringert.

    Bei der BGRCI hat man dies dann als Anfrage für die Festlegungen in der GFA als Begründung angeführt.

    Was für mich in deinem geschilderten Fall eher bedenklich ist, ist die Situation von 4 Betriebsfahrrädern in der Nutzung von 70 Leuten. Wie gewährleistet ihr dann das Thema Funktionalität. Wer macht den Check bei Annahme und Rückgabe usw. Da wird das Thema Helm das geringere Problem werden.

    In meinem Fall lief die Fahrradausgabe über die Betriebsfeuerwehr, die haben auch den Check gemacht. Jeder MA der Fahrrad auslieh wurde mit Personalnummer gelistet und hat mit Unterschrift bestätigt Sichtprüfung vor Nutzung durchgeführt zu haben, danach Rückgabe an BFW. Die MA wurden geschult: Verhalten im Straßenverkehr - Fahrrad (hier bitte Wintersituation auch mit führen). Es gab eine AA und eine BA für die Fahrräder...

  • Wenn man die Thematik Gefährdungsbeurteilung behandelt, kommt man m.E. nicht um einen Helm herum. Siehe auch Beitrag #3. Die anzunehmende Schadensschwere ist doch erheblich.

    Einmal editiert, zuletzt von Tree723 ()

  • Ich habe keine Lösung für das Problem aber möchte anmerken, dass bspw. die Unfallkasse Thüringen bei Kopfverletzungen, welche durch einen Fahrradsturz ohne Helm resultieren, nicht mehr bzw. nur noch eingeschränkt zahlt. Ob dies auch andere BGen/UKen so handhaben, ist mir nicht bekannt.


    Wenn man die Thematik Gefährdungsbeurteilung behandelt, kommt man m.E. nicht um einen Helm herum. Siehe auch Beitrag #3. Die anzunehmende Schadensschwere ist doch erheblich.

    Dann frage ich mich, warum Du noch überlegst?



    Ob dies auch andere BGen/UKen so handhaben, ist mir nicht bekannt.

    Mal bei denen anfragen. die Antwort dürfte dir allerdings bekannt sein.



    Bezüglich der Hygiene gibt es dafür Haarnetze. Nicht schön, wird auch keiner aufsetzen wollen. Aber anbieten würde ich es. Ohne Helm --> keine Fahrradausgabe.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Hallo Harpe,


    bei uns war der Wunsch von Mitarbeitern an die Geschäftsführung Firmenfahrräder anzuschaffen.

    Prima, dachte ich! Mitarbeiter die sich sportlich an der frischen Luft betätigen!! Cool!! (auch durch die Stadt)

    Die GF gab es frei und es wurden Fahrräder und Fahrradhelme angeschafft. Die Diskusion zur Helmpflicht ja oder nein kam gar nicht auf. Die GF gab die Nutzung nur frei, wenn bei Dienstfahrten auch Helme getragen werden. Es wurde in der Gefährdungsbeurteilung nieder geschrieben und die Mitarbeiter die die Firmenfahrräder benutzen bekommen eine Unterweisung wo ausdrücklich auf die Helmpflicht verwiesen wird.

    Als Hygienische Maßnahme gibt es wegwerf Unterziehhauben. Eine Art helles Haarnetz mit Gummizug. Funktioniert sehr gut.

    Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Ladehoff ()

  • Ich habe keine Lösung für das Problem aber möchte anmerken, dass bspw. die Unfallkasse Thüringen bei Kopfverletzungen, welche durch einen Fahrradsturz ohne Helm resultieren, nicht mehr bzw. nur noch eingeschränkt zahlt. Ob dies auch andere BGen/UKen so handhaben, ist mir nicht bekannt.

    Kann man das denn so verallgemeinern?

    Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Entscheidung?

    Gruß Roland

  • Dann frage ich mich, warum Du noch überlegst?

    Kapier ich nicht. Ich bin nicht der Thread-Ersteller und ich habe keine Überlegung geäußert.

    Mal bei denen anfragen. die Antwort dürfte dir allerdings bekannt sein.

    Wieso? Für meine UK kenne ich die Aussage.

    Kann man das denn so verallgemeinern?

    Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Entscheidung?

    Da frag ich doch glatt mal nach. Was heißt verallgemeinern? Welche Ausnahmen soll es denn geben? Sobald das Fahrrad genutzt wird, schützt ein Helm vor den Folgen eines möglichen Unfalls.

  • Kapier ich nicht. Ich bin nicht der Thread-Ersteller und ich habe keine Überlegung geäußert.

    Wieso? Für meine UK kenne ich die Aussage.

    Da frag ich doch glatt mal nach. Was heißt verallgemeinern? Welche Ausnahmen soll es denn geben? Sobald das Fahrrad genutzt wird, schützt ein Helm vor den Folgen eines möglichen Unfalls.

    Das hätte ich besser an den Threadersteller verweisen müssen. Korrekt.

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

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  • Was heißt verallgemeinern? Welche Ausnahmen soll es denn geben? Sobald das Fahrrad genutzt wird, schützt ein Helm vor den Folgen eines möglichen Unfalls.

    Natürlich ist ein Helm auf dem Rad, E-Bike-E-Scooter etc. hilfreich aber es gibt meines Wissens nach keine gesetzliche Grundlage, die zum Tragen verpflichtet. Ohne gesetzliche Grundlage wüsste ich nicht, wie ein Unfallversicherungsträger sich im Falle eine Unfalls aus der (Teil-)Zahlung rausziehen will?

    Ggf. wäre es hilfreich den genauen Fall zu kennen auf dem deine genannte Aussage basiert.


    Mein Stand ist: In der Gbu wird vom Arbeitgeber festgelegt, ob bei der Nutzung von Diensträdern ein Helm benutzt werden muss oder nicht. Das Ergebnis kann der Unfallversicherungsträger dann anzweifeln aber Zahlen muss er. Ob der UV sich das Geld dann anteilig beim Arbeitgeber zurückholt ist eine andere Frage.

    Der Versicherungsschutz der Beschäftigten darf aber nicht beeinträchtigt sein.

    Gruß Roland

  • Kommando zurück. Die Aussage muss revidiert werden. Eine solche Aussage gibt es laut TAP nicht.

    Man sollte sich nicht auf Aussagen Dritter verlassen...


    Bei meiner Meinung zur Helmpflicht bei dienstlichen Fahrten bleibe ich dennoch.

  • Stellt sich die Frage ob die Mitarbeiter bei Benutzung einen Fahrradhelm tragen müssen oder nicht. Wir wollen nicht 70 Helme kaufen

    Wurde ja schon festgestellt, hier kann über die Gefährdungsbeurteilung der Helm als Maßnahme festgelegt werden. Dann eine entsprechende Anzahl an gut verstellbaren Helmen (evt. auch unterschiedliche Größen) anschaffen + Unterziehhauben.

    Was für mich in deinem geschilderten Fall eher bedenklich ist, ist die Situation von 4 Betriebsfahrrädern in der Nutzung von 70 Leuten. Wie gewährleistet ihr dann das Thema Funktionalität. Wer macht den Check bei Annahme und Rückgabe usw.

    Dürfte analog zu handhaben sein wie bei Firmen Pkw als Poolfahrzeuge. Jeder Nutzer hat vor Verwendung eine Sichtprüfung durchzuführen und Schäden entsprechend zu melden.

    Der Versicherungsschutz der Beschäftigten darf aber nicht beeinträchtigt sein.

    Ist er auch nicht, siehe §7 SGB7 "(2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus."

    => selbst wenn es eine gesetzliche Helmpflicht gäbe, müsste die BG bei Nichtbeachtung die entsprechende Heilbehandlung übernehmen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS ()

  • Guten Morgen Kollegen,

    da habe ich ja eine kontroverse Diskussion losgetreten. Sehr interessant.

    Zum einen ==> Jeder der ca. 70 Mitarbeiter hat die Möglichkeit sich für einen Außentermin aufgrund der Parkplatzsituation eines Fahrrades zu bedienen, soweit vorhanden;). Wie Ladehoff und RKKV schon schreiben , sollen die Grundlagen für die Benutzung in der Gbu und in einer GA niedergeschrieben werden. Der Hinweis für eine Unterweisung in den jeweiligen Abteilungen werde ich gerne aufnehmen.

    Gruß Harpe

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  • Übrigens ist die Frage einer regelmäßigen wöchentlichen Kontrolle der Fahrräder durch unsere eigene Werkstatt geklärt.

    Auch der größte Künstler war mal ein Anfänger

  • Übrigens ist die Frage einer regelmäßigen wöchentlichen Kontrolle der Fahrräder durch unsere eigene Werkstatt geklärt.

    Ist das Fahrrad ein Arbeitsmittel, dann ist es gem. BetrSichV regelmäßig und bei Arbeitsbeginn zu prüfen. Und sei es nur eine Sicht und Funktionsprüfung. Wie bei einem Auto auch. Bremsen, Licht, Bereifung und evtl. Beschädigungen

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Die Kontrolle zur Verkehrssicherheit wird natürlich vor Benutzung durch den Nutzer vorgenommen. Dieses ist in der GA dokumentiert und wird auch in den Unterweisungen aufgeführt. Die Kontrolle durch die Werkstatt erfolgt unabhängig davon.

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    Und wie weist du diese Prüfung nach?

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  • Prüfungen durch die Werkstatt werden natürlich Dokumentiert. Prüfung durch den Nutzer ==> er wurde bei Unterweisung Aktenkundig belehrt und ein gesundes Maß an Vertrauen ist bei uns Grundlage einer guten Zusammenarbeit.|?

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