Helmpflicht bei Benutzung von Betriebsfahrrad

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  • schau mal hier:

    Die Art und Weise, wie im komnet Beitrag eine Helmpflicht konstruiert wird halte ich für äußerst zweifelhaft.

    Klar kann man über eine Gefährdungsbeurteilung zum Schluss kommen, dass ein Helm zu tragen ist, aber bei komnet wird das meiner Meinung so dargestellt, als gäbe es gar kein anderes Ergebnis als Möglichkeit und das halte ich für falsch.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • als gäbe es gar kein anderes Ergebnis als Möglichkeit

    "[...]eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und gegebenenfalls persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen, falls die Gefährdungen nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen beseitigt werden können"

    Ja, es kommt so raus. Aber bis auf Substitution habe ich für dieses Problem keine andere TOP-Maßnahme parat. Ein Fahrrad ist so konstruiert, dass damit nicht nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden kann. Somit besteht bei einer Kollission bzw. einem Sturz stets erhöhte Gefahr für den Kopf. Daher halte ich den Helm für alternativlos.

  • Eine Studie der EU kommt zum Ergebnis, dass volkswirtschaftlich betrachtet eine Helmpflicht mehr schadet als nützt. Hintergrund ist, dass bei einem schweren Unfall Betroffene ohne Helm i.d.R. direkt vor Ort versterben, während Helmträger mit schweren Kopfverletzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit irreparabel geschädigt, dauerhaft arbeitsunfähig als Pflegefall enden. Aufgrund dieser Studie wurden damals die Bestrebungen auf EU-Ebene eine Helmpflicht für Radfahrer einzuführen wieder eingestellt.

    Am Ergebnis ändert sich bei schweren Unfällen für den Arbeitgeber somit unabhängig vom Helm i.d.R. nichts, der Beschäftigte wird dauerhaft arbeitsunfähig.

    Bei leichten Unfällen kann jedoch der Helm schwere Kopfverletzungen verhindern. Hier ist die Frage, welches Risiko der Unternehmer tragen will. Auch mit Blick auf die EU ist eine Helmpflicht somit nicht alternativlos. Und je nachdem welche Strecken an welchen Orten zurückgelegt werden kann ich persönlich bei meiner Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommen, dass kein Kopfschutz für die Fahrt mit dem Fahrrad getragen werden muss. Auch hier hängt die Helmpflicht meiner Meinung nach von den Umständen ab. Ich teile diesbezüglich (ausnahmsweise) die Einschätzung des komnet-Beitrags nicht und stimme AxelS zu.

  • Eine Studie der EU kommt zum Ergebnis, dass volkswirtschaftlich betrachtet eine Helmpflicht mehr schadet als nützt. Hintergrund ist, dass bei einem schweren Unfall Betroffene ohne Helm i.d.R. direkt vor Ort versterben, während Helmträger mit schweren Kopfverletzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit irreparabel geschädigt, dauerhaft arbeitsunfähig als Pflegefall enden. Aufgrund dieser Studie wurden damals die Bestrebungen auf EU-Ebene eine Helmpflicht für Radfahrer einzuführen wieder eingestellt.

    Dies zielt vermutlich eher auf den privaten Bereich. Ich halte diese Begründung jedoch für menschenverachtend.

    Am Ergebnis ändert sich bei schweren Unfällen für den Arbeitgeber somit unabhängig vom Helm i.d.R. nichts, der Beschäftigte wird dauerhaft arbeitsunfähig.

    Was ist denn das für eine Herangehensweise? Sorry, aber das klingt für mich nach Anfang 19. Jahrhundert.

    Bei leichten Unfällen kann jedoch der Helm schwere Kopfverletzungen verhindern.

    warum muss man zwischen leicht und schwer bei Unfällen unterscheiden? Der Helm schützt vor Kopfverletzungen bzw. kann diese begrenzen.

    Hier ist die Frage, welches Risiko der Unternehmer tragen will.

    Siehe §3 und §4 Nr. 1 ArbSchG.

    Auch mit Blick auf die EU ist eine Helmpflicht somit nicht alternativlos.

    Nicht mit Blick auf die EU, sondern mit Blick auf die Maßnahmenhierarchie. Aber die ist bei vorgegebenem Fahrradeinsatz nunmal begrenzt.

    Und je nachdem welche Strecken an welchen Orten zurückgelegt werden kann ich persönlich bei meiner Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommen, dass kein Kopfschutz für die Fahrt mit dem Fahrrad getragen werden muss.

    Die GBU will ich sehen. Ein Fahrrad wird sicherlich nicht für 50m Weg auf freiem Terrain ohne sonstigen Verkehr und auf immer staubtrockenem Boden eingesetzt.

  • Eine Studie der EU kommt zum Ergebnis, dass volkswirtschaftlich betrachtet eine Helmpflicht mehr schadet als nützt.

    Hallo,

    füge uns die Studie doch einmal bei. Dann können wir den ganzen Text lesen und nicht nur das Ergebnis.

    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • ...sondern mit Blick auf die Maßnahmenhierarchie. ...

    Die GBU will ich sehen. Ein Fahrrad wird sicherlich nicht für 50m Weg auf freiem Terrain ohne sonstigen Verkehr und auf immer staubtrockenem Boden eingesetzt.

    Wie hoch ist die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Fahrradunfalls im gewerblichen Bereich im Vergleich zum Privatfahrer? Die dürfte nicht höher sein, so meine Einschätzung. Der Gesetzgeber sieht nach seiner GBU keine Veranlassung für eine Helmpflicht, warum soll ich die dann sehen?

    Ich könnte auch noch einen Schritt weiter gehen und mich mit dem System Mikromort auseinandersetzen. Dann müsste ich allerdings einen Pkw statt dem Fahrrad fördern, denn da ist das Todesrisiko deutlich geringer.

    Insgesamt würde ich es im Betrieb halten, wie es der Gesetzgeber im Straßenverkehr auch vorgibt. Helm als Empfehlung und als fürsorglicher AG stelle ich dann diese zur Verfügung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wie hoch ist die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Fahrradunfalls im gewerblichen Bereich im Vergleich zum Privatfahrer?

    Darf ich fragen: wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit eines Brandes im privaten Umfeld im Vergleich zum Betrieb? Ungeprüfte elektrische Betriebsmittel, Kerzen, Rauchen, ... Wieso gibt es dann keine Feuerlöscherpflicht in privaten Haushalten?

    Der AG hat eine Fürsorgepflicht im Rahmen der Tätigkeiten, die seine Mitarbeiter verrichten. Ob derjenige dann privat die Asbestplatte ohne PSA zerschneidet, muss dem AG egal sein.

    Der Gesetzgeber sieht nach seiner GBU keine Veranlassung für eine Helmpflicht, warum soll ich die dann sehen?

    Weil der Gesetzgeber eben nicht alles im Detail regeln will. Daher gibt es die GBU nach ArbSchG. Meine persönliche GBU sagt: Helm.

    Isch habe fertisch.

  • Dann lass bitte auch vor jedem Arbeitnehmer, der über die Straße geht jemanden mit schwenkender Fahne und Blinklicht voraus gehen, aus Fürsorge als AG. ;)

    Bei der "Elektroprüfung" bzw. den Feuerlöschern gibt es entsprechende staatliche bzw. BG Vorgaben. Beim Betriebsfahrrad gibt es aber keine entsprechende Vorgabe.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hi,

    es gibt sogar eine Studie für Deutschland, die zum Ergebnis kommt, dass eine Helmpflicht in Deutschland mehr Schaden als Nutzen brächte:

    Sieg, Gernot, Nichtintendierte Effekte einer Helmpflicht für Fahrradfahrer in Deutschland, List Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik, Sonderheft (2014), 322-331.

    Die GBU ist ganz einfach: Wenn das Risiko bei der Arbeit dem allgemeinen Lebensrisiko entspricht, dann sind keine besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich. Im allgemeinen Lebensrisiko ist es gesellschaftlich akzeptiert, die meisten Wege (im Radsport gibt es z.B. Ausnahmen) mit dem Fahrrad ohne Helm zurückzulegen. Fahrrad fahren ist nicht per se als besonders gefährliche Tätigkeit einzustufen, für die besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Peter de Leuw hat das schön zusammengefasst. Nur wenn bei den Wegen, die beruflich mit dem Fahrrad zurückgelegt werden, eine höhere Gefahr im Vergleich zum allgemeinen Lebensrisiko besteht, einen Fahrradunfall zu erleiden, dann kommt die GBU zum Ergebnis der Helmtragepflicht. Andernfalls ist keine Tragepflicht erforderlich (aber ggf. ein Angebot sinnvoll).

    Wäre der Fahrradhelm für Betriebsfahrräder aufgrund des Unfallgeschehens generell notwendig, würde es eine entsprechende DGUV Vorschrift mit der Forderung der Helmtragepflicht geben. Aktuell gibt es jedoch offensichtlich seitens der Unfallversicherungsträger keine Notwendigkeit, das Thema Betriebsfahrrad zu regeln.

    schöne Grüße

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  • MrH

    Hast du vielleicht auch die Quelle, der von dir genannten EU Studie zur Hand?

    Gruß Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Hi,

    Fahrradfahren hat auch durchaus einen Aspekt der Gesundheitsförderung.

    Bei einer Helmpflicht kann man davon ausgehen, dass der eine oder andere dann das Fahrrad nicht mehr nutzen wird, privat wie auch auf der Arbeit.

    Im Ursprungsposting geht es nicht um den Werksverkehr, sondern um Fahren außerhalb des Betriebs.

    Hier darf man getrost innerbetriebliche Gefährdungen eines Radlers unberücksichtigt lassen.

    Nach Einführung der Helmpflicht, stieg in Australien die Zahl der tötlich Verunglückten. Dies wurde auf eine riskantere Fahrweise zurückgeführt.

    Interessant finde ich zum Thema diesen Beitrag der Augsburger Allgemeinen:

    https://www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/Hel…id53561621.html

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Eine Studie der EU kommt zum Ergebnis, dass volkswirtschaftlich betrachtet eine Helmpflicht mehr schadet als nützt. Hintergrund ist, dass bei einem schweren Unfall Betroffene ohne Helm i.d.R. direkt vor Ort versterben, während Helmträger mit schweren Kopfverletzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit irreparabel geschädigt, dauerhaft arbeitsunfähig als Pflegefall enden. Aufgrund dieser Studie wurden damals die Bestrebungen auf EU-Ebene eine Helmpflicht für Radfahrer einzuführen wieder eingestellt.

    hab die Quelle zur EU-Studie nicht mehr zur Hand, die Veröffentlichung ist schon Jahre her und für mich war das Dokument nicht so wichtig, dass ich es mir heruntergeladen und archiviert hab.

    Hallo MrH,

    das ist aber sehr schade, zum Fazit aus einer Studie gehört ja immer auch die Studie selbst.

    Gruß

    Andy

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  • Hi,

    wenn Ihr den Link aufgerufen habt, dann bewertet ihn bitte auch.

    lg

    Hardy

    hab ich

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Ich habe hier zwei technische Lösungen um Stürze zu vermeiden. Dann könnte ich ja auf den Helm verzichten.

    serveimage?url=https%3A%2F%2Fencrypted-tbn0.gstatic.com%2Fimages%3Fq%3Dtbn%3AANd9GcQxWc_wTzCkwiDZJWbsVgMHtKbVAmJMWkZInkdF5uiTsKKZVGWh%26s&sp=d12f92eef984fe373f7ce90cb5b72ecc&anticache=728610serveimage?url=https%3A%2F%2Fencrypted-tbn0.gstatic.com%2Fimages%3Fq%3Dtbn%3AANd9GcSNcKS3MDBA1K6xscK4FLZlcGGUY_qUS4Npvn1Jw1Gjtwl0-NSG%26s&sp=2aefcb89b01ca726ea1fc7376bd3b3e5&anticache=590686

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    Gruß Mick

  • Interessant finde ich zum Thema diesen Beitrag der Augsburger Allgemeinen:

    https://www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/Hel…id53561621.html

    Oh, diese ganzen Argumente bereiten mir Kopfschmerzen. Jeder legt sich das oder diese so zurecht, wie man es gerade gebrauchen kann. Damals bei der Einführung der Fahrzeuggurte (Anschnallpflicht) war die gesetzliche Anforderung schnell da. Es gab zwar auch ein großes HALLO der Betroffenen, aber heute kräht kein Hahn mehr danach. Ich bin davon überzeugt, dass viele Kopfverletzungen durch Tragen von geeigneten Helmen (Helm an den Seiten und Nacken tiefer etc.) vermieden werden. Ich persönlich kenne Fälle, die schwere Kopfverletzungen und dauerhafte Schädigungen durch Tragen eines Kopfschutzes verhindert / gemindert hätten. Und die Aussage, dass bei Unfällen mit größeren Fahrzeugen für die Radfahrer immer schlecht ausgehen, hat man bei Kfz-Unfällen mit Gurt auch. Fahr mal mit dem Auto gegen einen LKW.

    Also jeder nach seinem Gut Dünken. Auf Arbeit GBU erstellen und empfehlen. Entscheiden muss der AG.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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    Einmal editiert, zuletzt von Mick1204 (20. November 2019 um 08:13)