Verkauf Thermotransfer-Etiketten mit Bisphenol A

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  • Hallo zusammen,

    wir stanzen (und bedrucken z.T.) Themotransferetiketten. Teils für den Eigenbedarf, aber auch für gewerbliche Kunden. Lieferantenseitig haben wir bereits auf BPA-frei umgestellt.

    Wir haben nun den folgenden Fall:

    Kunde hat Rahmenauftrag bei uns laufen, Etiketten sind bereits produziert. Material enthält Bisphenol A. Der Kunde möchte die Lieferungen aber erst 2020 abrufen. Soweit ich das richtig recherchiert habe, sind Produktion und Verkauf von BPA-haltigem Material ab 01.01.2020 verboten.

    Wie ist das dann mit unserem offenen Abruf zum Kunden hin? Dürfen wir das 2020 ausliefern und berechnen?

    Vielen Dank schon mal für eure Rückmeldung!

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  • Hallo melanie,

    das ist jetzt keine Sicherheitsfrage sondern eher etwas kaufmännisches. Wenn das Produkt bis dahin verboten ist und ihr es nicht mehr ausliefern dürft, muss es vernichtet und neu in unschädlich produziert werden.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Dürfen wir das 2020 ausliefern und berechnen?

    Da stellt sich eine ganz andere Frage zuerst:

    Seid Ihr ein ethisch korrekt arbeitendes Unternehmen? Umsatz und Gewinn über allem oder zählen Gesundheits- und Umweltschutz als Randbedingung Eures unternehmerischen Handelns auch etwas?

    Vermutlich will Euer Kunde die Ware erst in 2020 abrufen, weil er BPA-freie Ware möchte und da auf Nummer sicher gehen will.

    Ob Ihr die vorproduzierte und belastete Ware noch liefern und berechnen dürft sollte eigentlich nicht der Kern Eurer Überlegungen sein. Wenn doch, dann gibt es dafür sicherlich eine Beratung durch einen spitzfindigen Juristen.

    Die Gefährlichkeit von BPA ist seit Jahren bekannt und erwiesen. Wenn Ihr davon noch Restbestände habt, gehören die nicht in den Umlauf gebracht, sondern kontrolliert entsorgt über einen Efb.

    Einmal editiert, zuletzt von SifaDDorf (4. November 2019 um 15:27)

  • Hallo Melanie,

    ich habe mal beim UBA geschaut ()https://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/schadstoff/bpa/) -

    da wird beschrieben:

    "...Beschränkungen durch Anhang XVII der REACH-Verordnung

    Ab dem Jahr 2020 darf Thermopapier, das Bisphenol A in Konzentrationen von 0,02 Gewichtsprozent und darüber enthält, nicht auf den Markt gebracht werden...."

    Der Parameter "0,02 Gewichtsprozent" wäre jetzt für euer Produkt in dem gefragten Einzelfall abzugleichen.

    mfg. Uwe

    Uwe

  • Hallo zusammen,

    danke für eure Rückmeldungen. Der Kunde nimmt das Material noch in diesem Jahr komplett ab. Damit sind wir von dieser Seite her sauber. Ab sofort wird nur noch BPA-frei produziert bei uns.

    Viele Grüße & eine schöne Woche!

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