GBU - Staubsauger (DGUV Information 209-084)

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  • Hallo zusammen,

    ich habe einen Kunden der eine GBU für einen Staubsauger für sein Objekt benötigt. Er bekommt intern Probleme, da er einen Staubsauger der KLasse L hat, ihm aber vorgeschrieben wird (da das Objekt jetzt nicht mehr als "Baustelle" sondern als "Büro" zählt) einen Staubsauger der Klasse M zu nutzen.

    Wenn er eine GBU vorlegen kann, die aussagt, dass das auch mit der Klasse L funktioniert, wäre man seitens des Auftraggebers zufrieden.

    Hat jemand hier Erfahrungswerte, ggfs. eine GBU schon mal erstellt?

    Meinem Kunden ist nicht geholfen mal eben einen anderen STaubsauger zu kaufen, da er insgesamt mind. 6 benötigt und die Preise doch erheblich sind.

    Leider ist er etwas unter Zeitdruck.

    Freue mich über Rückmeldung.

    Danke schon mal.

    Grüße

    Sped

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  • Hast Du mal nachgeschaut, worin sich die Klassen unterscheiden?!?!

    Wenn ich nicht mit gesundheitsgefährlichen Stäuben umgehe, und davon kann man im Büro wohl ausgehen, sind beide Klassen einsatzfähig. Daneben haben M-Sauger eine elektronische Überwachung des Volumenstroms. Dies kann ein L-Sauger i.d.R. nicht bieten.

    Fazit: Es wären erst einmal die Ziele zu hinterfragen, die hinter der Anforderung des Kunden stehen.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ich habe einen Kunden der eine GBU für einen Staubsauger für sein Objekt benötigt. Er bekommt intern Probleme, da er einen Staubsauger der KLasse L hat, ihm aber vorgeschrieben wird (da das Objekt jetzt nicht mehr als "Baustelle" sondern als "Büro" zählt) einen Staubsauger der Klasse M zu nutzen.

    Hallo,

    Klasse M für ein Büro?

    guck mal die Liste an....

    https://nass-trockensauger24.de/staubklassen-u…er-staubsauger/

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo MichaelD, hallo Kelte,

    na das hilft mir schon mal sehr weiter. Danke.

    Will mal sehen, was das genaue Anforderungsprofil aussagt, vielleicht kann ich meinem Kunden sogar helfen.

    Danke noch mal

    Grüße

    Sped65

  • Hi,

    aus fachlicher Sicht würde mich spontan interessieren: Wer schreibt deinem Kunden vor, dass er jetzt einen Staubsauger der Klasse M statt L benötigt? Und wie ist diese Forderung begründet?

    Die Anforderung an die Staubsaugerklasse richtet sich nach Baustelle oder nicht, sondern danach, welche Stäube damit erfasst werden sollen.

    PS: je nach Baustelle sind weder L, noch M, noch H ausreichend (z.B. Asbest lässt grüßen).

    schöne Grüße

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  • Hallo

    Die Logik ist doch verkehrt! M hat einen Abscheidegrad von 99,9% und ist damit besser, als Klasse L mit nur 99% Abscheidevermögen.

    Auf einer Baustelle hat man Quarzstaub und benötigt mindestens Filterklasse M *, während im Büro Hausstaub zu erwarten ist, für den Klasse L ausreicht.

    * nach TRGS 559 ist Klasse H vorgeschrieben, wenn die Luft nicht ins Freie geleitet wird.


    Gruß vom Regelwerk

    Einmal editiert, zuletzt von Regelwerk (11. März 2020 um 20:35)

  • Hast Du mal nachgeschaut, worin sich die Klassen unterscheiden?!?!

    Wenn ich nicht mit gesundheitsgefährlichen Stäuben umgehe, und davon kann man im Büro wohl ausgehen, sind beide Klassen einsatzfähig. Daneben haben M-Sauger eine elektronische Überwachung des Volumenstroms. Dies kann ein L-Sauger i.d.R. nicht bieten.

    Fazit: Es wären erst einmal die Ziele zu hinterfragen, die hinter der Anforderung des Kunden stehen.

    Einspruch euer Ehren!

    Die Überwachung des Volumenstroms ist Kennzeichen der Entstauber, Industriestaubsauger haben das nicht.

    PS: die "Ziele hinter den Anforderungen des Kunden", sind das eine. Die Anforderungen des Regelwerks das andere. Die Erfahrung zeigt, dass "der" Kunde gerne mit weniger zufrieden ist, als eigentlich vorgeschrieben ist.

    Gruß vom Regelwerk