Habe heute von einem Kollegen gehört, das Stehleitern ab einer Arbeitshöhe ab 2 m mit Sprossen nicht verwendet werden dürfen. Hier müssen Tritte mit 80 mm Breite vorhanden sein.
Habe ich dies richtig verstanden?
Habe mir auch schon die TRBS 2121 Teil 2 durch gelesen:
TRBS 2121 Teil 2
4.2.4 Leiter als hochgelegener ArbeitsplatzDie Verwendung von Leitern als hochgelegener Arbeitsplatz ist nur zulässig bis zu einer Standhöhe von 2 m und bei einer Standhöhe zwischen 2 m und 5 m, wenn nur zeitweilige Arbeiten ausgeführt werden, wenn wegen der geringen Gefährdung und der geringen Verwendungsdauer die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeitensicher durchgeführt werden können. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit sind die baulichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.Aufgrund derAbsturzgefährdungund der höheren ergonomischen Belastung dürfen tragbare Leitern als hochgelegener Arbeitsplatz nur verwendet werden, wenn der Beschäftigte mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform steht und der Standplatz auf der Leiter nicht höher als 5 m über der Aufstellfläche liegt.In besonders begründeten Ausnahmefällen (z.B. Arbeiten in engen Schächten oder bei der Ernte im Obstbau) ist ein Arbeiten auf tragbaren Leitern mit Sprossen zulässig. Die besonderen Gründe sind vom Arbeitgeber in der Gefährdungs-beurteilung zu dokumentieren.
Danke schon mal für eure Antworten.