extern betriebene Firmenkantine mit Speisenzubereitung vor Ort

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  • Hallo in die Runde,


    bei uns soll eine Kantine mit Speisenzubereitung vor Ort durch einen externen Caterer eingerichtet werden.

    Die Küche mit allen Utensilien wird von meinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.


    Stellt sich die Frage wer ist arbeitsschutz- und brandschutztechnisch für was verantwortlich?


    • Arbeitssicherheitsunterweisung für die für uns betriebsspezifischen Gefährdungen liegt bei uns (z.B. durch Flurförderzeuge auf dem Betriebsgelände), alles andere beim Caterer?
    • Brandschutzunterweisung?
    • Prüfung ortsfester und ortsveränderliche elektrische Geräte?
    • Wartung und Reinigung der RLT-Anlage (Dunstabzugsanlage)?
      (gibt es dazu eigentlich irgendwelche rechtlichen Vorgaben wie oft das geschehen muss?)
    • ...

    was ist in dieser Art von Arbeitsbereichen für (uns als Auftraggeber) noch relevant? Wie ist das mit Begehungen (mein Trichinen-Stempel ist, glaube ich, schon etwas verwaschen:/)


    würde mich freuen, wenn Ihr mir Tipps dazugeben könntet!


    Danke und Gruß

    Kai

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  • Hallo Kai,


    Arbeitssicherheitsunterweisung für die für uns betriebsspezifischen Gefährdungen liegt bei uns (z.B. durch Flurförderzeuge auf dem Betriebsgelände), alles andere beim Caterer?
    Brandschutzunterweisung?

    Die betriebsspezifischen Gefährdungen und auch Maßnahmen,,,, wie z. B Handlauf Benutzung oder so gebt ihr an den Dienstleister weiter...

    der Unterweist dann seine Mitarbeiter auf diese und seine Themen.

    Nicht anders Verhält es sich zum Brandschutz.


    Das wird bei uns auch jährlich wiederholt.

    Prüfung ortsfester und ortsveränderliche elektrische Geräte?
    Wartung und Reinigung der RLT-Anlage (Dunstabzugsanlage)?
    (gibt es dazu eigentlich irgendwelche rechtlichen Vorgaben wie oft das geschehen muss?)

    das kommt meines Erachtens ganz darauf an was im Vertrag steht.....


    Wie ist das mit Begehungen

    Könnt ihr machen.....



    Viele Grüße aus Mittelfranken

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Die Küche mit allen Utensilien wird von meinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.


    Stellt sich die Frage wer ist arbeitsschutz- und brandschutztechnisch für was verantwortlich?

    Für die technischen Voraussetzungen dürfte somit Dein AG als Vermieter verantwortlich sein. Wer für was konkret zuständig ist und welche Informationen an wen gehen müssen, sollte vertraglich fixiert werden, damit es hinterher keine Meinungsverschiedenheiten gibt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wartung und Reinigung der RLT-Anlage (Dunstabzugsanlage)?
    (gibt es dazu eigentlich irgendwelche rechtlichen Vorgaben wie oft das geschehen muss?)

    Moin,


    guckst Du DGUV-R 110-003. Weitere nützliche Infos in den ASI 8.19/08 der BGN.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Leute,


    Danke für eure Unterstützung, insbesondere die DGUV R 110-003 hat mir bei dem Thema Absaugung schon gut weitergeholfen.


    Die Konstellation "Beistellung der Arbeitsmittel durch den Auftraggeber" ist scheinbar schon recht kompliziert und die vertraglichen Regelungen dann eher eine Sache für Juristen:wacko:.


    Danke und Gruß

    Kai

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  • und die vertraglichen Regelungen dann eher eine Sache für Juristen.

    Moin,


    oder für Forenmitglieder, die genau so eine Konstellation in Ihrem Betrieb haben und Dir infos geben können. Ich bin es leider nicht. Wir haben nur eigene Kräfte. Es dürfte sich aber bei der Menge der benutzer sicherlich jemand berufen fühlen, Dir zu helfen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo Kai,


    ich bin als Vollzeit-SiFa bei einem international tätigen Industrielektronkunternehmen tätig und wir haben in unserer Bremer Hauptniederlassung die gleiche Konstellation.

    Das Betriebsrestaurant ist Eigentum unserer Firma, inkl. aller Räumlichkeiten, der Geräte und sämtlicher Arbeitsmittel bis hin zum Besteck. Das Personal für die Essenzubereitung ( 2 Köche und 3 Küchenhelferinnen) kommt jedoch von einer anderen Firma, die sich auf Betriebsrestaurants spezialisiert hat, mit Ausnahme der Reinigungskräfte, die wiederum durch uns gestellt werden.


    Wie Du in deinem Eingangspost durch deine Fragen ja schon festgestellt hast, gibt es hier sehr viele Überschneidungen und Schnittstellen der beiden Firmen.


    Also mein erster Rat: Lade deinen SiFa-Kollegen (m/w/d) des externen Caterers doch einfach mal zu einer Tasse Kaffee ein und bespreche die Situation und die durch die jeweilige Seite bereits durchgeführten Maßnahmen. Danach könnt ihr dann gemeinsam abstimmen, wer was nun weiterhin macht. So kann auch jeder von dem anderen noch etwas lernen :)

    Das hat bei mir und der SiFa des externen Dienstleisters wunderbar geklappt. Jeder wusste danach was er zu machen hat ohne das etwas doppelt oder sogar widersprüchlich durchgeführt wurde, denn Schnittstellen gibt es ohne Ende. Teilweise wurden dann auch gemeinsame Dokumente erstellt.


    Natürlich hängt es auch alles davon ab, wie es vertraglich vereinbart ist. Unsere Konstellation muss ja nicht exakt mit eurer übereinstimmen und es kann sicherlich Abweichungen geben.


    Hier nun ein paar Punkte, wie es bei uns praktiziert wurde:


    • Die GBU's der Maschinen und Arbeitsgeräte wurde durch uns erstellt (sind ja auch unsere Maschinen und Geräte).
    • Die GBU's der Tätigkeiten des Küchenpersonals durch die andere SiFa.
    • Die GBU's haben wir dann abgestimmt unter Beachtung der jeweils anderen
    • Die Betriebsanweisungen für das Küchenpersonal wurden durch die externe SiFa auf Grundlage meiner GBU's erstellt (sein Personal, ich (unsere Firma) haben ja auch keine Weisungsbefugnis)
    • Unterweisungen führen wir zusammen durch: Ich den allgemeinen Firmenteil (Fluchtwege, Brandbekämpfung, Erste Hilfe, spezielle Gefährdungen und Gefahrenbereiche in unserer Firma, usw.) und die andere SiFa den Restaurantanteil (Küche, Maschinenbenutzung, Hygiene, usw.).
    • Die beiden Köche wurden als Ersthelfer und Brandschutzhelfer durch ihre Firma bereits vorab ausgebildet und alle 2 Jahre fortgebildet. Dies war also auch kein Problem und sie wurden sogar als Erst- und Brandschutzhelfer in unser System als Brandschutzhelfer mit integriert. Wir haben es so vereinbart, dass das Küchenpersonal für die Räumung des Restaurants zuständig ist und den Bereich erst verlässt wenn alle Anwesenden den Bereich verlassen haben. Am Sammelpunkt führt der Hauptkoch eine Anwesenheitsprüfung des gesamten Küchenpersonals durch, mit Meldung an uns.
    • Erste Hilfe-Ausstattung sowie die Feuerlöscher (spezielle Flüssiglöschmittellöscher für Fettbrände) werden durch uns gestellt, genau wie die Wartung
    • Die RLT-Anlagen werden durch das Küchenpersonal täglich gereinigt (Benutzerreinigung), aber durch uns gewartet und intervallmäßig getauscht
    • Änderungen bzw. Ergänzungen unserer BSO erfolgte durch unseren Brandschutzbeauftragten
    • Die Prüfungen der Geräte und Maschinen nach BetrSichV und DGUV V3 werden durch unsere VEFK vorgenommen, da es ja unsere Betriebsmittel sind.
    • Für arbeitsmedizinische Vorsorgen sowie persönliche Schutzausstattungen des Küchenpersonals ist die andere Firma verantwortlich. Dies wird mir auch einmal jährlich bestätigt.



    Zwischenzeitlich war übrigens auch schon die BG und die Gewerbeaufsicht bei uns, und beide haben uns für die gute Zusammenarbeit gelobt. Alle Dokumente waren in Ordnung und es wurden keine weiteren Maßnahmen oder Änderungswünsche angeregt.


    Der Aufsichtsbeamte der BG wollte aber trotzdem noch etwas äußern (oder nur schlau "schnacken" ?):

    Bei der Inaugenscheinnahme des Verbandbuches durch die BG wurden einige Schnittverletzungen mit Messern bei dem Küchenpersonal festgestellt, was bei Köchen ja nicht gerade unnormal ist. Hier wurden wir auf die Thematik aufmerksam gemacht, dass es ggf. zu Problemen kommen kann, wenn das Küchenpersonal betriebsfremde Messer (also unsere) als Arbeitsmittel benutzt.

    Nachdem ich dann gefragt hatte, wie es sich denn verhält wenn er einen seiner Fettspritzer auf die Hand aus unserer Pfanne abbekommt, lächelte er nur und schlug das Verbandbuch wieder zu.

    Wie es sich in so einem Fall wirklich rechtlich verhält und ob es wirklich zu Problemen kommen kann, kann ich daher nicht genau sagen, glaube aber nicht.

    Hier müsstest Du dich ggf. noch einmal bei deiner BG schlau machen.......

    Bei uns wurde das Problem bereits gelöst, denn die Köche verwenden seitdem ausschließlich ihre eigenen Messer (Köche haben meistens eh ihr eigenes Messerbesteck).


    Ich hoffe, ich konnte dir ein paar Anregungen und Tips geben......


    Gruß

    Ralf

  • Moin Ralf,


    eure Konstellation ist schon sehr ähnlich zu unserer, bisher kenne ich allerdings noch nicht mal den Namen der Firma und weiß auch nicht ob die überhaupt eine SiFa haben. (den Pastor haben wir informiert, den Ortsvorsteher, haben wir noch jemanden vergessen??? Ach ja die Sifa könnten wir ja auch noch informieren :Lach:)


    Grundsätzlich ist das mit der Arbeitsteilung aber eine super Idee!:)


    Danke und Gruß


    Kai

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