Betreuung mehrerer Niederlassungen?🚗

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  • Hallo, ich bin noch ganz neu hier, PII steht im Januar an.

    ZukĂŒnftige Aufgabe ist die Betreuung von ca 10 Niederlassungen in Deutschland verteilt.

    Meine Frage: wie oft muss ich denn ca in jeder Niederlassung pro Jahr Anwesend sein?

    Also die Pflicht ``BesucheÂŽÂŽ (4x ASA, 3x Wirkungskontrolle, .... )

    Danke im Voraus und Lg aus Sachsen

    Alles ist möglich, Unmögliches dauert nur etwas lÀnger!

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  • jk2 30. Oktober 2019 um 09:02

    Hat den Titel des Themas von „Betreuung mehrerer Niederlassungen?“ zu „Betreuung mehrerer Niederlassungen?🚗“ geĂ€ndert.
  • Guten Morgen

    Das kann man nicht pauschal sagen. Wie hoch ist das GefÀhrdungspotential in den einzelnen Niederlassungen ?

    Du musst fĂŒr dich entscheiden was richtig sein könnte.

    Ich betreue auch unterschiedliche Standorte mit mehr oder minderen GefÀhrdungen. Höhere GefÀhrdungen wie Produktionsstandorte besuche ich öfter als reine Verwaltungsstandorte.

    Gruß Martin

  • GefĂ€hrdungspotential in den einzelnen Niederlassungen ist schon hoch, Baustellen Absicherung.

    Jetzt mal abgesehen von den Kontrollen/ ÜberprĂŒfungen, welche Pflichtbesuche stehen denn auf dem Plan?

    Mir geht es am Ende um das ungefÀhre AbschÀtzen der Anzahl der Tage an denen ich dann unterwegs sein werde.

    Lg

    Alles ist möglich, Unmögliches dauert nur etwas lÀnger!

  • ich glaube nicht. Dass man die Besuche pauschalisieren kann.

    Je nach Bedarf und je nach den VorfÀllen.

    Schau dir an wie es bisher ablÀuft und versuche ein Programm zu erstellen an dem du dich orientieren kannst.

    Nichts ist dabei in Stein gemeißelt.

    *TeTa**TeTa*|?

    "Es gibt viele Wege zum GlĂŒck
    einer davon ist
    aufhören zu jammern."
    Albert Einstein

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  • .....schĂŒttel schĂŒttel ..... maximal 365 Tage

    Ausbeuter, der sich anscheinend nicht an das Arbeitszeitgesetz halten möchte. Üblich dĂŒrften eher 220 Arbeitstage/Kalenderjahr sein.

    Ich gehe einmal davon aus, es handelt sich um klassische SiFa TĂ€tigkeiten, da gehört ja auch z.B. die UnterstĂŒtzung bei den GefĂ€hrdungsbeurteilungen dazu. Dies kann man meiner Meinung nach nur vor Ort erledigen, indem man die Arbeitssysteme entsprechend betrachtet. Interessant wĂ€re auch die Anzahl der Mitarbeiter in den einzelnen Standorten, dann kann man ĂŒber die DGUV Vorschrift 2 schon einmal den Zeitaufwand fĂŒr die Grundbetreuung abschĂ€tzen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen BeitrĂ€gen das generische Maskulinum. SĂ€mtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen fĂŒr alle Geschlechter.

  • Da da Axel nur zustimmen.
    Anzahl Mitarbeiter wĂ€re fĂŒr mich auch zunĂ€chstmal der Ansatz. Gerade auch was ASA angeht.

    Wir haben auch mehrere Niederlassungen / BetriebsstÀtten und machen die ASA z.B. immer in der Zentrale.

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  • FĂŒr mich dann eher die ca 220 Arbeitstage:D.

    Pro Niederlassung idR ĂŒber die 21 MA. Das heißt 4x pro Jahr die Sitzung vor Ort.

    GB werden gerade digitalisiert und dann vor Ort angepasst. Danke fĂŒr die Antworten und schönen Start ins WE :thumbup:

    Alles ist möglich, Unmögliches dauert nur etwas lÀnger!

  • Hallo jk2,

    wer betreut die Niederlassungen denn im Moment. Sollten doch Erfahrungswerte genug vorliegen, welche Zeiten erforderlich sind.

    GRUß Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingĂŒltigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Hi,

    zum Thema ASA-Sitzung: Das ASiG schreibt die Arbeitsschutzausschuß-Sitzung in Betrieben vor, nicht in BetriebsstĂ€tten. Bei mehreren BetriebsstĂ€tten muss der Betrieb also nicht in jeder BetriebsstĂ€tte mit mehr als 20 BeschĂ€ftigten 4 ASA-Sitzungen im Jahr abhalten.

    Standard ist hier, dass die ASA-Sitzung entweder in der Hauptniederlassung fĂŒr alle Standorte erfolgt oder dass die ASA-Sitzung an wechselnden Orten durchgefĂŒhrt wird. Ob dann vier Sitzungen ausreichen oder ggf. mehr erforderlich sind, ist innerbetrieblich abzuklĂ€ren.

    zum Thema Pflichtbesuche: Hier gibt es keine Vorgaben. Die erforderliche Anzahl an Besuchen hĂ€ngt davon ab, welche Aufgaben vor Ort auf die Sifa warten und welches GefĂ€hrdungspotential in der jeweiligen Niederlassung vorhanden ist. Mindestens einmal jĂ€hrlich sollte man sich in jeder Niederlassung sehen lassen, um die Betreuung nicht nur auf dem Papier inne zu haben. Ansonsten ist der Praxistipp, erstens die Erfahrungswerte aus der Vergangenheit zu nutzen und zweitens beim ersten Besuch vor Ort mit den Niederlassungsleitern zu sprechen, ob die bisherige Betreuung aus deren Sicht in Ordnung war oder Änderungsbedarf besteht eben z.B. in Form von mehr Begehungsterminen.

    schöne GrĂŒĂŸe

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  • Die Begehungen sollten nach einem abgestimmten Konzept erfolgen. Der zeitliche Rhythmus und die Dauer von Betriebs-/ Arbeitsplatzbegehungen sollte in AbhĂ€ngigkeit von den betrieblichen GefĂ€hrdungen gestaltet werden. Die DGUV Vorschrift 2 dient dazu als Grundlage.

    Schau auch mal hier rein

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/3973

    Gruß tanzderhexen

    "Das VerhĂŒten von UnfĂ€llen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht Ă€ndern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.