Grenzen der Beratung als ext. Sifa

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  • Moin zusammen,

    Folgende Frage in die Runde...

    Wenn eine externe Sifa beim Kunden bezüglich der Gefährdungsbeurteilung berät, der daraufhin sagt "jojo haben wir, ist alles gut" und diese nicht zeigen möchten bzw. keine Beratung diesbezüglich wünscht. Reicht die Dokumentation dieser Situation oder soll/muss die externe Sifa darauf bestehen, die Gefährdungsbeurteilung zu sehen?

    Grüße, schönes Wochenende und sonst alles Glück der Welt euch

    HamburgerJung

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  • Hi,

    verantwortlich ist der Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber keine Dokumente vorzeigt und keine Beratung zur Gefährdungsbeurteilung wünscht, dann dokumentiere ich das entsprechend (Unterlagen durften nicht eingesehen werden, es wurde keine Beratung gewünscht) und gut is.

    schöne Grüße

  • Moin,

    sehe ich genauso, Schließlich informierst du lediglich den Auftraggeber über seine Pflichten und wenn er explizit die Unterstützung zur Erstellung der GBU ablehnt, solltest du das dokumentieren und dem Auftrag des Kunden nachgehen. Hab ich bisher noch nie gehabt dass sich jemand überhaupt nicht in die Karten hat schauen lassen aber scheints zu geben.

    Gruß

    Tom

  • Jepp, kann nur Zustimmen. Und kommt öfters vor, als man (ich) glauben möchte.

    Hat vielleicht den Grund, das nur das absolut Minimalste gemacht werden soll. Damit blos keine weiteren Kosten entstehen. Man aber auf den ersten Blick sagen können möchte "haben wir", "ist erledigt", "wir halten uns an alle Regeln" (Compliance). Vielleicht kommt man ja mit dem Bluff durch. Und die Arbeit hat dann erst mal die ext. SIFA, die dazu Stellung nehmen muss.

    Noch ein Tipp von mir: Achte bei derartigen Kunden immer darauf dass, die Rechnungen zeitnah beglichen werden. Habe (leider) feststellen müssen, das die Liquidität nicht die Beste ist. Bzw. die Insolvenz nicht lange auf sich warten lässt.

    Viele Grüsse

    Stefan

  • Hallo Zusammen,

    die Vorgehensweise dieser Unternehmen kenne ich auch, es sollen halt unproduktive und unnötige Kosten gespart werden. Da sich viele BG,en aber auch Gewerbeaufsichtsämter nur auf die FaSi,s verlassen und selbst nur noch in den seltesten Fällen Unternehmen kontrollieren sehen viele Unternehmen eine Möglichkeit da auf Kosten der FaSi-Leistungen ungeliebte Kosten zu sparen.

    Da sucht man sich eine Alibi SiFa die schaut nicht so genau hin, die kassiert dann einen Minimalbetrag . Besser einen Spatz in der Hand als eine Taube auf dem Dach.

    Man sieht ja was in Deutschland los ist überall wird gespart bei den BG,en, Gewerbeaufsichtsämtern, Schule, Bundeswehr, Polizei, Pflege und Feuerwehr da bleiben dann solche Vorgehensweisen von einigen Unternehmen nicht aus.

    Die Politik egal welcher Farbe ist nur mit sich selber beschäftigt. (Postenschieberei) und kennt die Sorgen des kleinen Mann oder Frau nicht mehr. Leider!

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

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  • Wenn eine externe Sifa beim Kunden bezüglich der Gefährdungsbeurteilung berät, der daraufhin sagt "jojo haben wir, ist alles gut"

    (ich führe den Satz mal weiter)...., "dann kann die externe Sifa davon ausgehen, dass die das nicht haben, und sich einen Scheiß darum kümmern werden.".

    Ich schließe mich da meinen Vorrednern an.

    Da wäre ich an Stelle der FASI verdammt vorsichtig, ob ich das überhaupt haben will.

    Mal "weitergesponnen"... was soll denn dann die "Aufgabe" der externen FASI sein? Eine GB gibt es angeblich, die kriegst du aber nicht zu Gesicht. Was sollst du denn dann machen?

    Unterweisungen? --> brauchste die GB

    Betriebsanweisungen? --> brauchste die GB

    Arbeitsanweisungen? --> brauchste die GB

    Bewertungen von Arbeitssituationen --> brauchste die GB

    Ich schließe mal daraus: Das soll die klassische Alibi FASI Tätigkeit sein.

    So... das Ganze noch kombiniert mit der Haftung einer externen FASI die DEUTLICH weiter gefasst ist als die der internen FASI.... (dazu gibts hier genug Threads zu).

    Mal angenommen es passiert was, und es kommt vors Gericht. Der Richter wird sich wohl schon sehr wundern wenn ihm eine ausgebildete FASI versucht zu erklären, dass es eine GB gibt, diese der FASI aber nicht bekannt ist.

    Würde ich persönlich die Finger von lassen.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Ich habe schon vor vielen Jahren beschlossen auf solche Unternehmen als Kunden zu verzichten. Darum schaue ich mir meine Kunden vor Vertragsabschluss sehr genau an. Passt die Chemie nicht, dann verzichte ich auf den Autrag, der mir letztlich nur Frust und Ärger einbringt. Arbeitsschutz braucht Zusammenarbeit, ohne funktioniert es nicht.

    Für mich wäre diese Situation ein Grund für die schnellstmögliche Vertragskündigung.

    Gruss Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • In so einem Fall ist die Grenze aufgrund mangelnden Vertrauens überschritten, die Zusammenarbeit beendet und die Mitteilung an die BG raus, dass dieser Betrieb jetzt durch jemand anderes betreut wird / werden muss.....

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

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  • Vorsicht mit solch wilden Statements! Mike: Du magst gefühlt Recht haben, aber weder die Erstellung von Betriebs- oder Arbeitsanweisungen, noch die Durchführung von Unterweisungen sind orginäre Pflichten einer SiFa. Wenn dies in einem Unternehmen anders organisiert ist, ist dies durchaus rechtens. Der Kunde und die externe Sifa unterzeichnen i.d.R. einen Vertrag, in dem auch der Leistungsumfang definiert werden sollte. Wenn solche Aufgaben dort nicht enthalten sind...ist alles gut!

    Richtig ist allerdings, dass dies sauber dokumentiert ist!

    In diesem Sinne

    Der Michael

    PS: ...und ob mir das dann als externe Kraft schmeckt oder nicht, das muß ich dann allerdings auch selbst entscheiden.

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Vorsicht mit solch wilden Statements!

    Naja... Ich lese den Post halt so.

    Ein Unternehmen stellt eine externe FASI ein und zeigt ihr die bestehende GB nicht. Sorry, da kann nur was faul sein.Das zeigt einfach die Erfahrung. Und ich stehe, wenn ich mir die anderen Posts so durchlese mit meiner Meinung nicht allein.

    Du magst gefühlt Recht haben, aber weder die Erstellung von Betriebs- oder Arbeitsanweisungen, noch die Durchführung von Unterweisungen sind orginäre Pflichten einer SiFa.

    .... und wie läuft es in Wirklichkeit? Der Unternehmer hat schlichtweg keinen Bock und keine Zeit und auch den Sachverstand nicht. Der sieht in der externen FASI die eierlegende Wollmilchsau, die das Thema "Arbeitsschutz" komplett für ihn erledigt. Er will in den meisten Fällen damit überhaupt nichts zu tun haben.

    aber weder die Erstellung von Betriebs- oder Arbeitsanweisungen, noch die Durchführung von Unterweisungen sind orginäre Pflichten einer SiFa.

    Ja. Hast du Recht So steht es im Gesetz. Und wieder komme ich mit der Wirklichkeit. Ich betreue Kleinunternehmen. Wer steht denn dort vorne und "unterweist" die Leute? Der Chef? Nö... das macht die FASI. Und wenn man Glück hat ist der Chef im Raum anwesend.

    Der Kleinunternehmer kauft sich die FASI ein um die GB zu erstellen, abgeleitet daraus die BA und daraus abgeleitet die Unterweisung.

    Als "Vorgabe" was dieses Jahr unterwiesen werden soll heißt es nur: "Machen sie mal.... Ihnen wird schon was einfallen."

    Das ist ja auch nicht schlimm... er muss die FASI aber dahingehend unterstützen.Und es muss "sauber" sein. Angefangen vom Inhalt über die Dokumentation und vor allem der Ablauf.

    Das ist sowohl meine Meinung als auch meine Erfahrung auf dem Gebiet.

    Wenn dies in einem Unternehmen anders organisiert ist, ist dies durchaus rechtens.

    Natürlich ist das "dann" rechtens. Aber für mich stellt sich dann die Frage: Warum braucht das Unternehmen dann eine externe FASI? Der "Löwenanteil" ist ja schon erledigt, WENN die GB erfolgt ist.

    Du musst doch zugeben, dass es komisch klingt, dass eine externe FASI beauftragt werden soll, und diese dann die GB nicht zu sehen bekommt, oder?

    Wie soll er/sie dann arbeiten, wenn ihm/ihr die ZENTRALE Arbeitsgrundlage fehlt?

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

  • Mike,

    ja, Du hast ja auch Recht - wie oben bereits erwähnt. Allerdings ist die Eingangsfrage: "...soll/ muß die Sifa darauf bestehen..." Wenn dies nicht Bestandteil meines vertraglich festgelegten Aufgabenkataloges ist kann die Antwort nur heißen: "Nein!"

    Ob da was faul ist oder nicht, spielt dabei erstmal keine Rolle. Und, auch hier wiederhole ich mich, wenn mir die Sache zu suspekt ist, dann lass ich halt die Finger davon. Ebenso muß ich meine eigene Stellung hinterfragen wenn ich feststelle, dass meine Vertragsbedingungen undeutlich sind und ich selbst nicht weiss was ich nun zu tun habe...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    2 Mal editiert, zuletzt von MichaelD (28. Oktober 2019 um 14:45)

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  • Ich bin in dieser Sache vollkommen bei Mike. Vor allem frage ich mich, wies oüberhaupt eine externe FaSi, die bei Sinnen ist, einen Vertrag bei so einem Unternehmen weiterführen soll. Wenn ich die GBU nicht kenne, weiss ich nicht, was im Unternehmen vorliegt. Wenn ich das nicht weiss, bzw. die GBU nicht sehen kann/darf, dann kann ich auch nicht arbeiten.

  • Meine Güte - was gibt es nur für Firmen und Besitzer... Ist das so schwer eine GB zu schreiben? Oder schreiben zu lassen? Wir hatten eine mittelmäßige. Ja. Hab sie komplett neu gemacht. Jetzt ist sie maßgeschneidert und optisch ansprechend. Macht Spaß damit zu arbeiten.

    Auch ich würde, als externe Sifa, für diese Unternehmer nicht arbeiten wollen...

  • Hallo,

    mein Unternehmer, den ich nebenberuflich betreue, hatte letztens Besuch von der BG. Was macht der? Zeigt dem BG Menschen die völlig veralteten, handschriftlichen GB'en und hatte nicht alle Betriebsanweisungen unterschrieben, nicht ausgehängt.....blablabla.

    Ich komme in die Werkstatt und was passiert? Wir haben einen Begehung durch die BG gehabt. Wir sind durchgefallen. Bericht von der BG gelesen. Ich bin aus allen Wolekn gefallen. Völlig aufgebracht den BG Menschen angerufen. Ja Herr......., das ist ja nix, was Sie da machen.

    Dann musste ich den Menschen mal aufklären. Ergebnis steht noch aus...........

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo,

    mein Unternehmer, den ich nebenberuflich betreue, hatte letztens Besuch von der BG. Was macht der? Zeigt dem BG Menschen die völlig veralteten, handschriftlichen GB'en und hatte nicht alle Betriebsanweisungen unterschrieben, nicht ausgehängt.....blablabla.

    Ich komme in die Werkstatt und was passiert? Wir haben einen Begehung durch die BG gehabt. Wir sind durchgefallen. Bericht von der BG gelesen. Ich bin aus allen Wolekn gefallen. Völlig aufgebracht den BG Menschen angerufen. Ja Herr......., das ist ja nix, was Sie da machen.

    Dann musste ich den Menschen mal aufklären. Ergebnis steht noch aus...........

    Servus!

    Scheint mir ein Paradebeispiel von Fehl-Kommunikation (Link) zu sein!

    Ausserdem habe ich mich in solchen Fällen, immer gefragt. Warum hat mein Kunde (mit oder ohne meiner Anwesenheit) eigentlich die 'alten GBs' rausgezogen, und nicht auf die BAs mit Unterschrift hingewiesen? Vergessen, nervös, etc.? Ich ziehe die Vorversionen immer ein bzw. kennzeichne diese mit einem Marker inkl. Text 'ALT' etc. (QM: Doku-Lenkung).

    Tja und der Stand der Kenntnisse ist halt nicht nur bei den FASIs statistisch normal verteilt, sondern auch bei den BG'lern. Drum 'keep cool' jeder hat mal einen nicht so guten Tag. Schuldzuweisungen haben bei mir seltenst was gebracht. Zumal irgend wann trifft es auch mich. Jeder hat noch seinen Meister gefunden. :thumbup: Auch ich! :wacko:

    vG

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  • Ich habe schon vor vielen Jahren beschlossen auf solche Unternehmen als Kunden zu verzichten. Darum schaue ich mir meine Kunden vor Vertragsabschluss sehr genau an. Passt die Chemie nicht, dann verzichte ich auf den Autrag, der mir letztlich nur Frust und Ärger einbringt. Arbeitsschutz braucht Zusammenarbeit, ohne funktioniert es nicht.

    Für mich wäre diese Situation ein Grund für die schnellstmögliche Vertragskündigung.

    Gruss Andy

    Und was rätst du angestellten SiFas bei einem überbetrieblichen Dienst, die sich ihre Kunden nicht aussuchen können?

    1. Dem Kunden (GL) verdeutlichen, das er/sie in der Haftung ist/sind.
    2. Kundenverhalten und "Erklärung der Verantwortlichkeiten" dokumentieren und archivieren
    3. E-Mail an den eigenen Vorgesetzten (vieleicht cC an den QM'ler) in welcher der Sachverhalt erklärt wird, mit der Bitte um weitere Veranlassung.

    Auch eine angestellte Sifa hat einen Chef...
    Sein Auftrag ist es, der angestellten Sifa ordentliche Arbeitsbedingungen zu bieten.

    Steht der Sifa-Chef hinter seinem Unternehmen und der angebotenen Leistung wird er tätig werden.

    Ignoriert er das Anliegen "seiner" Sifa, kommt er als Vertragspartner in die Haftung, sofern die angestellte Sifa alles "sauber" dokumentiert hat.

    Ich weiß, vor Gericht und auf hoher See ist man Gottes Willen ausgeliefert.
    Trotzdem denke ich, dass die angestellte Sifa im Falle eines Falles sicherlich befragt werden wird, die Anklageschriften erhalten dann aber sehr wahrscheinlich andere.

    Allergiehinweis:
    Das Posting enthält meine eigene Meinung und stellt keine Rechtsberatung dar.

    Wer eine andere Meinung hat, darf diese behalten, äussern, malen oder meinetwegen auch tanzen! - Nur bitte nicht singen.
    (Ich habe gedient, damit Ihr das dürft)

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Ich bin in dieser Sache vollkommen bei Mike. Vor allem frage ich mich, wies oüberhaupt eine externe FaSi, die bei Sinnen ist, einen Vertrag bei so einem Unternehmen weiterführen soll. Wenn ich die GBU nicht kenne, weiss ich nicht, was im Unternehmen vorliegt. Wenn ich das nicht weiss, bzw. die GBU nicht sehen kann/darf, dann kann ich auch nicht arbeiten.

    Extern heißt ja nicht gleich Selbstständigkeit. Gibt ja viele extern angestellte Sifas die bekommen so einen Kunden, Verträge sind geschlossen und dann kannst du nur versuchen deinen Vorgesetzten ins Boot zu bekommen, eine weitere Zusammenarbeit mit Unternehmen XY zu unterlassen.