Hallo zusammen,
im Zuge von Umbau- / Erweiterungsmaßnahmen wird die Haupteinspeisung Gas / Strom neu verlegt und befindet sich zukünftig innerhalb von Arbeitsräumen. Das Gebäude wird gemäß BauO NRW bzw. der IndBauR errichtet und unterliegt der PrüfVO NRW.
Insbesondere im Falle des Gasanschlusses frage ich mich ob dies so zulässig ist bzw. welche Regelwerke hier relevant sind. Verbaut wird hier in einem Arbeitsraum von ca. 20m2 die Hauptabsperreinrichtung sowie der Zähler. Die Heizung befindet sich in einem separatem Raum.
Welche Regelwerke sind hier anzuwenden, mich interessiert speziell bei dem Gasanschluss der notwendige Abstand zu Arbeitsmitteln.
Gruß sifa63