Lastwagen bleibt spektakulär an Brücke hängen!

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  • Leute... schaut euch mal den Artikel an.

    Der hat ALLES richtig gemacht.

    https://www.bz-berlin.de/panorama/lkw-u…bruecke-haengen

    Hier im Text.

    Spektakulär unter einer Brücke hängengeblieben ist ein Lastwagen in Oberbayern: Der vordere Teil hing in der Luft, lediglich die hinteren Reifen hatten noch Bodenkontakt.

    Zuvor hatte der Lkw mit einem ausgefahrenen Kran auf der Ladefläche am Donnerstag die Oberleitung der Kochelseebahn in Bichl heruntergerissen, wie Sprecher von Polizei und Deutscher Bahn sagten.

    Am Steuer des Lastwagens saß ein 80 Jahre alter Mann.

    Der Rentner hatte am Mittag Kabeltrommeln ausgeliefert. „Weil er mit dem Kran nicht klargekommen war, half ihm ein Passant beim Abladen vom Lastwagen“, sagte der Polizist. Der Passant fuhr den Kran aber nicht richtig ein, so dass der Ausleger nach oben ragte.

    Rentner bemerkte nichts und fuhr weiter

    Auf der Weiterfahrt blieb der Kran an einem Bahnübergang in Bichl an der Oberleitung der Kochelseebahn hängen und riss diese runter. Durch den Strom platzte einer der Reifen des Lastwagens.

    „Der Rentner will davon nichts bemerkt haben und fuhr weiter“, sagte der Polizeisprecher. Unter der Brücke blieb der Lastwagen schließlich hängen.

    Weil das Führerhaus so hoch in der Luft hing, mussten Polizisten den 80-Jährigen retten. Mit einer Leiter, die die Beamten im Streifenwagen hatten, befreiten sie den Mann aus seiner misslichen Lage.


    Das bietet ein Grundlage für die Unterweisung JEDER LKW Fahrer....

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Ähnliches habe ich mal Live gesehen, aber da war ein Kran geladen und nicht richtig verzurrt.

    Zum Glück war es eh geplant das die Brücke ein paar Wochen später abgerissen werden sollte (und auch wurde).

    Allerdings war der Einsatz der Feuerwehr und allem drum und dran mit Sicherheit nicht billig. Hydrauliköl in größeren Mengen ausgelaufen usw. Ohne Personenschaden.

    Ich frage mich ernsthaft wer hier haftet, bzw ob die Versicherung in oben genanntem Fall voll übernimmt oder Regressansprüche geltend machen will...

  • Ich hab mir grade die Mühe gemacht und den Artikel mal zerlegt und ihn für meine Unterweisung für später aufgeschlüsselt...

    …mit ausgefahrenen Kran die Oberleitung heruntergerissen, Reifen geplatzt… nichts bemerkt….

    … 80 Jahre alter Mann….

    … Weil er mit dem Kran nicht klargekommen …

    … half ihm ein Passant beim Abladen vom Lastwagen

    … Passant fuhr den Kran aber nicht richtig ein, so dass der Ausleger nach oben ragte….

    …Rentner bemerkte nichts und fuhr weiter…

    Nur mal so kurz gedacht... (was lese ich als FASI)

    + Ladungssicherung und Abfahrtkontrolle nicht durchgeführt,

    + Fremde an die Ladung und Anbauteile herangelassen,

    + keine Kranunterweisung und Befähigung

    + nicht überwacht was der Dritte tut

    + unaufmerksam gefahren

    + Berufsfahrerquali?!?!?

    Ich schätze wenn die Unfallaufnahme so stattgefunden hat und das irgendwann mal vor die Versicherung kommt, lachen die nur und der Herr darf das selbst übernehmen. Das grenzt für mich, so wie es da steht schon an Vorsatz...

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    Mike

  • Wie viele Unfälle dieser Art hatte das Unternehmen (Unterweisung heute) im vergangenen Jahr?

    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Welches? Da wo ich hingehe?

    Keine in der Art. Nur Zwei meldepflichtige Unfälle.

    Einmal von der Schüttmulde gefallen, einmal so heftig gegen eine Türe gerannt, dass er sich die Hand angeknackst hat.

    ABER: Als meine Kollegen letztens bei denen waren (zur Zertifizierung) ist ihnen einer der LKW des Kunden entgegengekommen. Mit aufgestellten Armen.... Zufälle gibts..... aber die machen das ja NIE! ;)

    Ich sehe solche Artikel als Erkenntnisquelle. Und wenn ich Erkenntnis darüber erhalte, nutze ich die gerne mal als Aufhänger und weise ich "meine" Schäfchen gerne mal darauf hin. Ausserdem finde ich es sowohl für mich als auch für die Beschäftigten extrem langweilig und schwierig jedes Jahr das Gleiche runterzuleiern. Ich teile mir die Unterweisung mit dem Chef dort. Ich mache so allgemeines Zeugs, er macht die MAschinenunterweisungen und LKW Einweisungen.

    Und da hat es sich bewährt mal so was zu "bringen".

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    Mike

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  • Ich schätze wenn die Unfallaufnahme so stattgefunden hat und das irgendwann mal vor die Versicherung kommt, lachen die nur und der Herr darf das selbst übernehmen. Das grenzt für mich, so wie es da steht schon an Vorsatz...

    Klingt wirklich derb, was da alles auf einmal schief gegangen ist.

    Wir haben bei uns in der Stadt an einer Brücke regelmäßig den Klassiker, dass LKW mit zu hohen Aufbauten unter der Brücke hängen bleiben und herausoperiert werden müssen (Luft aus Reifen lassen, Aufbauten zurückbauen ...).

    Die Warnschilder zur Durchfahrthöhe werden ignoriert oder nicht verstanden. Die Warnbaken, die Quer vor der Brücke baumeln und gegen zu hohe Aufbauten schlagen werden ebenfalls ignoriert, nicht verstanden oder die Warnwirkung wird unterschätzt.

    Ich habe mich schon oft gefragt, woran das liegt. Bald jedoch ist das Problem hoffentlich beseitigt. Die Bahn baut im Zuge fälliger Streckensanierungen die ganze Brücke neu. (Ist das jetzt in der STOP-Hierarchie das S oder das T? ;))

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Im Fahreralltag ist das schnell passiert, erst recht wenn man nicht ortskundig ist.

    Die wenigsten Kraftfahrer werden auf die Fahrzeuge eingewiesen. Das sparen sich die Firmen einfach. Wenn sie einen LKW Führerschein haben, müssen Sie auch fahren können, lautet die Devise.

    Aber das ist nicht so. Und dann kommt was kommen muss. Unbekannte Stadt, billiges Navi, Zeitdruck und schon ist der LKW in einer Situation, aus der man nur mit entsprechender Hilfe wieder rauskommt. Da spielen viele Faktoren eine Rolle und die gilt es zu berücksichtigen, bevor man darüber urteilt.

    Gruß

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Da fragt man sich, ob jemand nicht "loslassen" konnte, oder ob unser Rentensystem jetzt schon zusammengebrochen ist...

    Ich kenne einen Recht gut situierten Rentner, der überführt KFZ auf einem Transporter mit Anhänger. Der hat aber richtig Bock drauf, er liebt die Straße, und kann auch fahren. Von der Qualifikation her ist er Vertriebler und Monteur industrieller Heizungsbau - von der Pike auf gelernt. Aber er fährt als Selbständiger.

    IMO ist ein Unfall mit einem Tattergreis keine gute Unterweisungsgrundlage. Wenn der sogar selbständig war (Werkvertrag), ist absolut nichts aus der Sache zu lernen... Da greift nicht einmal der Arbeitsschutz... Das war purer Vandalismus.

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  • ich frage mich immer, warum es überhaupt möglich ist mit einem ausgefahrenen Kran oder aufgestelltem Kipper überhaupt möglich ist, schneller als Schrittgeschwindigkeit zu fahren? Haben neue Fahrzeuge diese Sicherheitsblockierung? Machen Entwickler da nicht ihr Hausaufgaben?

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Meine Kenntnisse sind evtl. nicht mehr aktuell, aber aus früherer Tätigkeit in den 90er Jahren kenne ich es so: Wenn der für den Kranbetrieb erforderliche Nebenantrieb eingelegt ist, kann man tatsächlich nur relativ langsam fahren. Mehr als ein wenig Rangieren ist da nicht drin.

    Allerdings kann man den Nebenantrieb natürlich auch bei nicht eingeklapptem Kran abschalten und dann lässt sich das Fahrzeug normal fahren. Auch seitlich ausgefahrene Stützen verhindern nicht das Fahren mit dem Fahrzeug sofern die Stützen den Boden nicht mehr berühren.

    Beim Abschleppen von Falschparkern ist es gängige Praxis den Kran ausgefahren über dem abgeschleppten Fahrzeug zu belassen - das spart beim Auf- und Abladen wertvolle Zeit. Eine gewisse Erfahrung und ein gutes Augenmaß sollte vorhanden sein, damit der Kran maximal ca. 4 m Höhe hat. Damit kommt man eigentlich unter jeder nicht mit einer Höhenangabe gekennzeichneten Brücke durch. Der 80-jährige Fahrer und der Passant haben den Kran offensichtlich noch höher stehen gelassen.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

  • Allerdings kann man den Nebenantrieb natürlich auch bei nicht eingeklapptem Kran abschalten und dann lässt sich das Fahrzeug normal fahren. Auch seitlich ausgefahrene Stützen verhindern nicht das Fahren mit dem Fahrzeug sofern die Stützen den Boden nicht mehr berühren

    Dieses ist alles möglich mit einem Endlagenschalter.

    Bevor dieser nicht geschlossen hat, ist auch kein Weiterfahren möglich.

    Diese Einrichtungen sind aber teilweise nur in neuern PKW/LKW verbaut.

    Aber bei uns sehe ich auch immer wieder beim Vorbeigehen, dass solch eine Einrichtung schlichtweg einfach Überbrückt wird.

    Hinweisen hilft da oft nicht so ganz - mit den Aussagen, das mache ich ja schon immer so und vergesse es nicht den Kran einzufahren.

    Bei den Brücken geht es ja auch noch im die Statik, die oft nicht mit erwähnt wird.