Hallo zusammen,
ich bin mal wieder auf fachkundige Informationen angewiesen.
Einer unserer Lieferanten hat uns gemäß Artikel 33 der REACH-VO mitgeteilt, dass in seinen Produkten (Wälz- und Gleitlager) Blei größer 0,1 Massenprozent enthalten sein kann.
Wie bauen die Lager in unsere Kunststoffteile ein, die wir wiederum an unsere Kunden ausliefern.
Jetzt stellt sich die Frage ob wir nun auch eine Mitteilungspflicht gegenüber unseren Kunden haben?
Dazu müssten wir m.M.n. wissen wie hoch der Massenanteil an Blei als SVHC-Stoff in unserem Gesamtprodukt (Kunststoffteil + Lager) ist, was wir nicht feststellen können.
Unsere GF schlägt vor, vorsorglich alle Kunden die Teile mit Lagern dieses Herstellers erhalten ebenso über ein Schreiben zu informieren. Ich bin da eher skeptisch zumal wir dann ja auch MSDB auf Anfrage rausgeben müssten.
Wie würdet ihr die Sache angehen?
Wenn jemand einen Tipp oder Anregungen hat wäre ich sehr dankbar!
Edit: "Am 10. September 2015 hat der Europäische Gerichtshof zudem entschieden, dass der Grenzwert von 0,1 Massenprozent auch für Erzeugnisse gilt, die Teil eines anderen Erzeugnisses sind. Das bedeutet, dass Produzenten, Importeure und Lieferanten von Erzeugnissen den Informationspflichten gemäß Art. 33 der REACH-Verordnung auch dann nachkommen müssen, wenn der Grenzwert nur in einem Teilerzeugnis überschritten ist."
Daher besteht unsererseits eine Mitteilungspflicht wenn ich das richtig interpretiert habe.