Geänderte TRBS 1201 und TRBS 1203 - Was nun mit den Beauftragungen

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  • Aufgrund des angesprochenen Artikels habe ich was gefunden.


    Artikel:

    https://www.sifa-sibe.de/siche…-betriebssicherheit-trbs/


    Der verweist auf die TRBS 1111 und den Anhang 2

    https://www.baua.de/DE/Angebot…_blob=publicationFile&v=6


    Beispiel 1:

    Treten bei der Verwendung eines Arbeitsmittels nur geringe Gefährdungen auf?Wenn für ein Arbeitsmittel, keine Gebrauchsanleitung vorgesehen ist, ist dies ein Hin-weis darauf, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung nur geringfügige Gefährdun-gen auftreten. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu ermitteln, ob aufgrund der betrieblichenEinsatzbedingungen weitere Gefährdungen auftreten.Ist dies nicht der Fall, ist für diese Arbeitsmittel eine Dokumentation nicht erforderlich.Beispiele sind z.B. Handhefter, Zollstock, Kugelschreiber, Locher


    So.... Dann sollte das mit dem was ich oben geschrieben habe passen. Einfache Arbeitsmittel werden täglich auf Substanz geprüft, wenn kaputt, dann raus damit.

    EDIT:

    ABER: Ich muss irgendwie halt aufschreiben dass die vereinfachte Beurteilung gemacht wurde.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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  • Hallo,


    so halten wir es auch. Wir nennen das Kleinwerkzeug und schlüsseln aber nicht genau auf, was damit gemeint ist. Das liegt vor allem daran, dass wir in den Werkzeugkoffern immermal Werkzeuge vorfinden, die nicht auf einer Positivliste stehen. Es gibt dewegen bei uns eine Negativliste, auf der Kleinwerkzeuge vermerkt sind, die nicht benutzt werden dürfen. Cuttermesser zum Beispiel. Die werden auch häufiger vom Vorgesetzen oder der SiB entfernt.

    Das Führen einer Negativliste hat sich da als einfacher erwiesen.


    "• Werkzeuge nicht in den Taschen der Kleidung aufbewahren"


    Ein sehr guter Hinweis. Habe ich soeben übernommen. Hatte ich noch nirgends drin. :thumbup:


    LG

    Robert

  • "• Werkzeuge nicht in den Taschen der Kleidung aufbewahren"

    Mein Zusatz dazu in der Unterweisung: "Die eitern immer so schlecht raus..."


    Ich hab das tatsächlich schonmal als Unfallmeldung auf den Tisch bekommen. Verletzungen am Bein weil der BS gestürzt ist und einen Schraubendreher in der Beintasche hatte....

    "Zum Glück" nur ein Schnitt, und das Ding ist nicht steckengeblieben....

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    Mike

  • Ich fasse die Arbeitsmittel auch wenn möglich, sinnvoll zusammen. (Handwerkszeuge, elektr. betriebene Handwerkszeuge etc.)
    Prüfung schreibe ich: "Prüfung durch befähigte Personen gemäß gültiger BetrSichV und den z.Z. gültigen technischen Regeln. Der Vorgesetzte hat sich von der entsprechenden Qualifikation der mit der Prüfung durchführenden Person zu überzeugen."

    Fertig.


    Viele denken, ich beauftrage ne Fachfirma und dann ist gut. Heisst aber noch lange nicht, dass der Hansel der da kommt auch befähigt ist.
    Heisst ja nicht befähigte Firma, sondern eben befähigte Person.


    Manchmal denke ich, irgendwann ist auch mal gut.......................

    Einmal editiert, zuletzt von sifafettie ()

  • elektr. betriebene Handwerkszeuge

    DER war RICHTIG gut.

    Habe gerade eine "neue Kategorie" aufgemacht....

    Wenn ich durch bin stelle ich mal rein was ich gemacht habe. Da dies hier eine Gemeinschaftsarbeit ist...

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    Mike

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  • Folgendes steht (seit 2015) auch noch immer drunter. Bitte mal Meinungen, ob das so noch stehen bleiben darf, noch aktuell ist....bin grad auch was wirr im Kopp................


    Festlegung der mit der Prüfung beauftragten Person

    Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass mit der Durchführung der Prüfungen "befähigten Personen" beauftragt werden. Eine Person ist befähigt, wenn sie eine nach Art, Prüfumfang und Prüftiefe der jeweiligen Prüfung und der damit zusammenhängenden Beurteilung der Prüfergebnisse angemessene Qualifikation entsprechend den "Befähigungsgraden" 1,2 oder 3 aufweist. Die Befähigungsgrade müssen arbeitsmittelspezifisch den folgenden Anforderungen genügen:

    Prüfung durch Unterwiesene (Befähigungsgrad 1):

    Die befähigte Person muss soweit mit der Prüfung vertraut sein, dass die übertragene Prüfaufgabe durchgeführt und beurteilt werden kann. Dieser Befähigungsgrad entspricht der einer unterwiesenen Person. Im Regelfall kann dies der Benutzer des Arbeitsmittels sein.

    Prüfung durch befähigte Person (Befähigungsgrad 2):

    Die befähigte Person muss aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet des zu prüfenden Arbeitsmittels haben und mit den einschlägigen Vorschriften soweit vertraut sein, dass sie den arbeitssicheren Zustand des Arbeitsmittels beurteilen kann. Dieser Befähigungsgrad entspricht dem eines Sachkundigen.

    Prüfung durch zugelassen Überwachungsstelle (Befähigungsgrad 3):

    Die befähigte Person muss aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des zu prüfenden Arbeitsmittels haben und mit den einschlägigen Vorschriften vertraut sein. Sie muss regelmäßig Arbeitsmittel entsprechende Bauart und Bestimmung prüfen und gutachterlich beurteilen und in der Lage sein, deren Prüfart, Prüfumfang, Prüftiefe und Prüffristen festzulegen. Sie muss in der Lage sein, jederzeit den Stand der Technik in ihrem Prüfgebiet zu ermitteln. Dieser Befähigungsgrad entspricht dem eines Sachverständigen.

    Die für die Befähigungsgrade 2 und 3 geforderte „Fachliche Ausbildung und Erfahrung“ bedeutet, dass die befähigte Person

    - durch eine berufsbildende Qualifikation oder eine Fortbildung sowie

    - durch das Anwenden dieses Wissens in der betrieblichen Praxis

    die für die Prüfung nötigen Voraussetzungen beherrscht.

  • Das Führen einer Negativliste hat sich da als einfacher erwiesen.


    "• Werkzeuge nicht in den Taschen der Kleidung aufbewahren"


    Ein sehr guter Hinweis. Habe ich soeben übernommen. Hatte ich noch nirgends drin.


    wie arbeitet ihr denn noch ?


    Ich habe immer 4 Schraubendreher, 1x Messer, Zollstock, Bleistift u Edding, Schaltschrankschlüssel, 2x telefon usw in den Hosentaschen wie die meisten Handwerker auch. ( Hose ist mit Gürtel am Mann gesichert ;) )


    Welche Alternativen gibt es denn dafür ?

    Mfg Dierk

    Elektriker aus Leidenschaft :thumbup:

  • Welche Alternativen gibt es denn dafür ?

    Das willst du gar nicht wissen glaube ich.


    Wie wäre es denn mit einer Werkzeugtasche oder einem Koffer oder so einer OBI - Werkzeugtragehilfe? Oder (lehne ich mich mal ganz weit aus dem Fenster...) einem Werkstattwagen? (Gut.. für Dachdecker wird das jetzt schwierig...)

    Oder einem Werkzeuggürtel?

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    Mike

  • Hi,


    unsere Mitarbeiter haben einen Werkzeugkoffer/-Tasche, mit festem Platz für jedes Werkzeug. Also nicht so eine Ramschkiste, wo alles irgendwie drin rumfliegt. Das klappt bisher relativ gut. Aber bis dato gibt es ja auch keine Verbot Werkzeug in den Klamotten zu verstauen. Wenn dann das Arbeiten nicht mehr sinnvoll möglich ist, würde ich an Mike verweisen. :44:


    Beste Grüße

    Robert

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