Aufgrund des angesprochenen Artikels habe ich was gefunden.
Artikel:
https://www.sifa-sibe.de/sicherheit/gef…icherheit-trbs/
Der verweist auf die TRBS 1111 und den Anhang 2
https://www.baua.de/DE/Angebote/Re…icationFile&v=6
Beispiel 1:
Treten bei der Verwendung eines Arbeitsmittels nur geringe Gefährdungen auf?Wenn für ein Arbeitsmittel, keine Gebrauchsanleitung vorgesehen ist, ist dies ein Hin-weis darauf, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung nur geringfügige Gefährdun-gen auftreten. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu ermitteln, ob aufgrund der betrieblichenEinsatzbedingungen weitere Gefährdungen auftreten.Ist dies nicht der Fall, ist für diese Arbeitsmittel eine Dokumentation nicht erforderlich.Beispiele sind z.B. Handhefter, Zollstock, Kugelschreiber, Locher
So.... Dann sollte das mit dem was ich oben geschrieben habe passen. Einfache Arbeitsmittel werden täglich auf Substanz geprüft, wenn kaputt, dann raus damit.
EDIT:
ABER: Ich muss irgendwie halt aufschreiben dass die vereinfachte Beurteilung gemacht wurde.