Moin zusammen.
Ich beschäftige mich grade mit der "Migration" von TRBS 1201 und TRBS 1203 - die verschiedenen Prüfungen und Kontrollen an Arbeitsmitteln und die dazu berechtigten/Befähigten Personen.
TRBS 1201 in der aktuellen Version - https://www.baua.de/DE/Angebot…_blob=publicationFile&v=5
TRBS 1203 in der aktuellen Version - https://www.baua.de/DE/Angebot…_blob=publicationFile&v=5
Die Prüfungen (also die TRBS 1201) sind ja recht unstrittig. Die werde ich so beibehalten.
Aber es geht mir um die TRBS 1203.
Nun ist es ja so... die "alte" TRBS lies dem Unternehmen noch etwas Handlungsspielraum. So konnte ein Werkstattmeister auch mal (mit einigem Auge-zukneifen und einer entsprechenden "Auslegung" z.B. Hubwägen prüfen oder auch die wöchentliche Regalinspektion machen.
Mit neuer TRBS wird das schwieriger.
Wie handhabt ihr das?
Und was macht ihr mit den bestehenden Beauftragungen? Umschreiben? Damit läuft man dann "Gefahr" dass der ein oder andere "Prüfer von Arbeitsmitteln" hinten runterfällt.
Oder reicht dann die bisherige Prüftätigkeit als Prüfer als "Zeitnahe berufliche Tätigkeit"?