Hallo,
bei uns werden von div. Mitarbeitern ihre privaten Fahrzeuge zu Dienstfahrten genutzt.
Eine eigene Haftung des Arbeitgebers bzw. des Dienstvorgesetzten kann sich dann aus einer arbeitsrechtlichen Weisung zur Durchführung einer dienstlichen Fahrt mit dem Privatfahrzeug ergeben, wenn derjenige Vorgesetzte, der die Weisung erteilt, Kenntnis davon hat, dass der Mitarbeiter als Fahrer des betrieblich eingesetzten Privatwagens nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist oder davon wegen eines Fahrverbots zeitweise keinen Gebrauch machen darf.
Wir haben von jedem Mitarbeiter eine Unterschrift auf einem entsprechenden Formblatt eingeholt, dass der Vorgesetzte bei Verlust der Fahrerlaubnis zu informieren ist und das in dem Fall natürlich keine Fahrten durchgeführt werden dürfen.
Ist dies ausreichend? Hier und da liest man auch immer wieder davon, dass selbst bei der Nutzung privater PKW der Arbeitgeber die Fahrerlaubnis in regelmäßigen Abständen (dann wohl analog wie bei der Nutzung dienstlicher Fahrzeuge zweimal jährlich) die Fahrerlaubnis kontrollieren sollte. Meiner Ansicht nach ist das doch sehr übers Ziel hinaus geschossen. Die Vereinbarung sollte doch wohl ausreichen. Wie seht ihr das?