Gefährdungsbeurteilung (GB) +Inhalt aller Unfälle

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallo @all,


    bisher haben wir alle Unfälle mit einer Krankheitsdauer >3 Tage in die GB verknüpft.


    Nun habe ich gehört (Auditor im Audit!), das "alle Unfälle" u.a. auch Bagatell/Beinah/Wege-Unfälle,verknüpft sein sollen/müssen ?!


    Ist das so richtig ?


    Grüße,


    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • ANZEIGE
  • Ich weiß nicht, ob es so sein muss.


    Allerdings ist doch auch das gesamte Geschehen aus nicht meldepflichtigen Bagatell/Beinah/Wege-Unfällen interessant. Man kann aus allen Vorkommnissen seine Schlüsse ziehen und dafür sorgen, dass sich nicht erst nach einem meldepflichtigen Unfall etwas ändert. Ich würde die Daten auch in die GB einbeziehen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Ich nutze eine Excel-Liste, in der bei den Maßnahmen hinter der Unfallanalyse steht, welche Gefährdungsbeurteilung aktualisiert wurde (WENN). In der GB selbst halte ich keine Unfälle fest, das ist laut ArbschG, BetrSichV, GefStoffV (TRBS, TRGS...) usw. auch nicht gefordert.

  • caterpilar:

    Da stimme ich dir zu, es ist nur eine Frage das Aufwandes....


    zzz:

    Auch ich kann diese Forderung auch nirgends von ableiten....hm....


    Es wird immer verrückter....

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Die Verknüpfung mag "best practice" sein, schließlich sollte man bei Maßnahmen wissen, welche Tätigkeiten/Gefährdungsbeurteilungen betroffen sind. Wenn man das nicht aufschreibt, weiß man es auch nicht.


    Wenn OHSA oder ISO 45.001 die Einträge in der Gefährdungsbeurteilung nicht fordern (das weiß ich nicht), dann gibt es kein Finding "fehlende Verknüpfung" - sondern ein OFI (Opportunity for Improvement).


    Verknüpfung heißt auch von der Logik her nicht, dass die Gefährdungsbeurteilung aufgebläht werden muss. IMO reicht die Notiz in der Unfallanalyse völlig, um die Verknüpfung herzustellen.

  • ANZEIGE
  • Hallo,


    nach welcher Grundlage(Managementsystem/Norm) werdet ihr auditiert?


    Mfg


    Jens

    Man kann den Menschen das schwimmen beibringen, schwimmen müssen Sie allerdings selbst. 8)

  • Unfälle müssen in der GB nicht dokumentiert werden. Dafür gibt es auch in der neuen 45001 keine Forderung. Es besteht nur eine Dokumentationspflicht. Wo und wie dokumentiert wird, ist völlig frei.

    Nur unötiger Aufwand dies in einer GB mit aufzuführen.

    Gruß Martin

  • Ok,


    kenne die ISO 45001:2018 nicht genau.


    Kenn nur allgemeine Zertifizierungen.


    Grundlagen-Forderungen(bei nicht Erfüllung keine Zertifizierung)

    Weiterführende-Forderungen(bei nicht Erfüllung Nachbearbeitung erfoderlich sonst kann die Zerfifizierung gefährdet sein)
    "Nice-to-have"- Forderungen die von Auditor zu Auditor unterschiedlich interpretiert werden


    Würde erstmal schauen welche Art der Forderung es ist!

    Sollte der Auditor in seinem Auditbericht erklärt haben.


    Sofern, dadurch nicht die Zertifierung in Gefahr gerät, bist du ja komplet frei in deiner Entscheidung es zutun oder nicht.

    Ich persönlich sehe das ähnlich wie catepilar.



    Mfg


    Jens

    Man kann den Menschen das schwimmen beibringen, schwimmen müssen Sie allerdings selbst. 8)

  • ANZEIGE
  • Grundsätzlich sind bei Unfällen/Vorfällen die entsprechenden GB auf möglicherweise erforderliche Veränderungen/Ergänzungen/Anpassungen hin zu prüfen. Wahrscheinlich hebt der Auditor auf diese Tatsache ab.


    Dies ist auch richtig und hier spielen eben nicht nur meldepflichtige Unfälle ein Rolle. Auch Beinaheunfälle oder sogar gefährliche Situationen können ein hohes Gefährdungspotenzial aufzeigen. Wenn ihr also eine Systematik habt, die eine solche Verfahrensweise habt, dann seit ihr sicherlich gut aufgestellt...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Unser Auditor unseres Arbeitsschutzmanagementsystems OHRIS (Kombination aus Arbeitsschutz- und Risikomanagement) hat angemerkt, dass Unfälle eine Änderung oder Erfassung der Gefährdung in der Beurteilung nachsichziehen müssen. Unfälle werden durch Technische oder Verhaltensbedingte Ursachen verursacht. Der Unfall selbst wird in der GB nicht erfasst.

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo miteinander,


    wir halten es ähnlich wie MichaelD, wir sollten präventiv tätig sein und das heißt ohne Bewertung aller Ereignisse kann kein Präventivgedanke abgeleitetet werden.

    Beinaheunfälle können in die GBU einfliesen soweit sie der Prävention dienen.

    Unfälle müssen in die GBU einfliesen, um Wiederholungen zu vermeiden.

    Eine Überfrachtung der GBU "um nur auf dem Papier sicher zu sein" halte ich für problematisch und nicht praktikabel im Hinblick auf die Nutzer!

    Oft ist weniger mehr!


    Servus

    Berthold

  • Hallo

    die Forderung Unfälle , Erkrankungen und Beinaheunfälle ist aus den Normen BS OHSAS 18001:2007 und DIN ISO 45001:2018 abgeleitet.


    Eine rechtliche Forderung sich mit Beinaheunfällen zu beschäftigen gibt es nicht. Jedoch in dem Präventionsgedanken macht es Sinn die Beinaheunfälle zu erfassen, um rechtzeitig mögliche Unfallschwerpunkte erkennen zu können.

  • ANZEIGE
  • Moin,


    bei uns ist festgelegt in welchem Zeitraum (3 - Tage) die GBU / BA geprüft werden muss und dann wird das entsprechend in der innerbetrieblichen Unfallmeldung vermerkt (BA / GBU prüfen, wenn Abweichungen entsprechend anpassen).


    Die Zeiträume und Inhalte eurer Maßnahmen dazu, könnt ihr selbst festlegen, wichtig ist das der Prozess nachvollziehbar, belegbar und bekannt ist.


    Unser Auditor sagt immer, ihr seid´s die Profis ... usw.


    (ISO 45001)


    MFG

    OSH

    Was passieren kann, passiert!