neue Ausgabe DGUV Regel 112-198 Benutzung von PSAgA

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    • Eine einfache Übersicht der Systeme der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz

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    • Bessere Beispielgrafiken
    • Klare Hinweis auf die max. Systemlänge von 2m bei Verwendung eines Falldämpfers
    • Beispielgrafik für die Verwendung eines Bypass bei der Arbeitsplatzpositionierungssystem
    • Halteseil-mit-Bypass.jpgDas Thema Gefährdungsbeurteilung wurde noch weiter vertieft (Hier wird jetzt auch schon direkt auf die Problematik des Hängetraumas hingewiesen und auf die max. 20min
    • Die G41 Thematik wurde neu aufgenommen.
    • In Hubarbeitsbühnen sind jetzt Ausrüstungen nach DIN 19427 zu verwenden
    • Die Steigschutzöse wird nun deutlicher benannt
    • Höhere Nutzergewichte (>100kg) wurden nun als Text aufgenommen
    • Die Rückenösenverlängerung ist noch mal speziell erklärt
    • Deutlicher Hinweis das die Ventrale Hauptöse bei Sitzgurten (EN 813) nicht für Auffangzwecke verwendet werden dürfen, auch nicht bei Steigschutzsystemen
    • Neue detaillierte Hinweise auf die Benutzung der PSAgA (z.B. Fehlanwendung beim Y-Falldämpfer)
    • Deutlicher Hinweis das Verbindungsmittel nicht durch Knoten befestigt, gekürzt oder verlängert werden.
    • Immer wider Hinweise auf die DGUV Information 212-001 SZP
    • PSAgA im EX-Bereich
    • Die Gebrauchsdauerhinweise wurden geändert
    • Für das Thema Unterweisung wurde die Wortgruppe „einmal Jährlich“ in „alle 12 Monat“ geändert
    • Hinweis auf die Rahmenbedingungen des DGUV Grundsatz 312-001 für die Unterweisung nach DGUV V1 §31
    • Neue Anforderungen an den Unterweiser
    • Klärung der Problematik „sachkundige Person“ und „zur Prüfung befähigte Person“

    Kopiert aus der-industriekletterer.eu

  • Kurzum: die DGUV R ist richtig gut gelungen.

    Und ich bin nach wie vor der Meinung, dass diese DGUV R in Verbindung mit etwas praktischer Erfahrung (on the Job) die SiFa befähigt, für Fälle die hier behandelt sind, oder für ähnlich gelagerte Fälle, die richtige PSAgA zu empfehlen.