SiGe-Koordination auf Baustelle - Gefährdungsbeurteilungen der einzelnen AN und Unterweisung

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  • Ich habe nichts von Haftung geschriegen/gemeint. Ich meinte nur, dass wenn es zu einem Unfall kommt der Sigeko neben dem Bauherren/Träger einer der ersten Ansprechpartner für die Ermittlungsbehörden ist.

    Natürlich werden die dann die Verträge etc. prüfen und die Haftungskriterien. ABER: Man hat dann als Sigeko erstmal den Stress an der Backe und muss sich erklären.

    Ok..verstanden und hast Recht mit.

  • Stimmt aber wenn es zu einem Unfall kommt ist die Haftungsfrage relevant

    Ja. Und wenn du Sigeko bist, bist du erstmal der erste Ansprechpartner. Und zack suchen die nach deinen Verfehlungen... Und du hast alle Hände voll zu tun zu beweisen dass du nicht verantwortlich bist. ;)

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

  • Also wenn ich das jetzt richtig sehe, mache ich bereits bei der Vergabe der Aufträge für meine Baustellen im kommenden Jahr, die Firmen darauf aufmerksam, dass die Vorlage einer Gefährdungsbeurteilung und der Nachweis der Unterweisungen verpflichtend ist.

    Liegen diese nicht vor, keine Arbeit auf meiner Baustelle.

    Einsicht nimmt dann der bestellte SiGeKo, welcher mit einer Weisungsbefugnis vertraglich ausgestattet ist.

    Hab ich was vergessen?

    Gruß

    der Alex

  • Zur GFB

    Die Gefährdungsbeuteilung ist baustellenbezogen zu erstellen bzw. die zusammengefassten Angaben der vorhandenen dokumentierten Gefährdungsbeurteilungen sind Baustellenbezogen zu ergänzen. Und wenn ich nur die Kopfdaten ändern muss weil sich keine neue Gefährdung ergibt.

    Eine neue Baustelle erfordert auch die Unterweisung zu den Gefahren Vor-Ort. Und zwar von der Führungskraft der dort tätigen Baufirmen. Das muss jeder für sich tun. Selbstverständlich macht es Sinn wenn alle Beteiligten dies gemeinsam tun. Es ist ratsam die Informationen und Erläuterungen zum SiGe-Plan im Rahmen einer Sicherheitsbesprechung allen beteiligten Firmen zugänglich zu machen und hierüber einen schriftlichen Nachweis bzw. ein Protokoll zu führen. (Wer schreibt der bleibt wie zzz schon erwähnt hat)

    Unter Nr. 3.2 der RAB stehen die Aufgaben des Koordinators während der Ausführungsphase des Bauvorhabens .

    Dort steht dass der Koordinator Informationen und Erläuterungen der Maßnahmen gegenüber allen Auftragnehmern (einschließlich der Nachunternehmer und der Unternehmer ohne Beschäftigte) zu geben bzw. als Dienstleistung zu erbringen hat. Dies ist notwendig, weil der SiGe-Plan für alle auf der Baustelle tätigen Unternehmer relevant ist. Die Information und eingehende Erläuterung der Firmen bezieht sich insofern auf die Maßnahmen, die sich aus dem SiGe-Plan ergeben. Ob die Informationen in Form einer Unterweisung oder schriftlich weitergegeben werden, bleibt dem Koordinator überlassen. .

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Mal eine Frage an dich als FASI: Gibt es ein Unternehmen welches frei von Gefährdungen arbeitet? Ja? Bist du dir da SICHER?!?


    Sprich: Wenn es hart auf hart kommt hält dir ein Richter deine Fachkenntnis unter die Nase.

    Du musst nicht die kompletten GB einfordern; aber aus meiner Sicht die, die deine Baustelle betreffen.

    Und seis zu deiner eigenen Sicherheit.

    Offtopic. Ich bin echt froh dass ich keinen Bau mehr mache....

    Natürlich nicht!

    Ich hatte ja schon nur die GB bezüglich auszuführender Arbeiten angefordert...

    Ach Menno, ich ärgere mich immer mehr, dass ich mir diese mistige Baustelle aufs Auge hab drücken lassen...X/

  • Ach Menno, ich ärgere mich immer mehr, dass ich mir diese mistige Baustelle aufs Auge hab drücken lassen

    Nur nicht unterkriegen lassen.

    Wie oft warst du schon als SiGeKo tätig ?

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Der Bauherr, also mein Chef, ist auf meiner Seite.

    Das sollte Dir doch helfen |?

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Ich hatte ja schon nur die GB bezüglich auszuführender Arbeiten angefordert...

    Dann eben...

    Mal eine Frage an dich als FASI: Führt das Stahlbauunternehmen alle Arbeiten auf deiner Baustelle ohne jegliche Gefährdungen aus? Ja? Bist du dir da SICHER?!?

    "Wir haben eine GB, aber die zeigen wir dir als Sigeko nicht..." = Klartext (wenigstens für mich): Wir haben sowas nicht und es ist uns auch sche**egal.


    Mein Cousin ist Bauleiter bei einem der großen Bauunternehmen in D. Die haben für alles und jeden Gefährdungsbeurteilungen. Die habe ich mal zugeschanzt bekommen um darin Anregungen zu holen. Die haben die kompletten Gefährdungskataloge gewälzt, aufgeschrieben und passen die immer wieder an ihre Baustellen an. Ist kein Hexenwerk. Das geht ne halbe Stunde.

    Die haben zwar potentielle Gefährdungen erkannt, aber keine ist "offen", weil die alles und jedes regeln. Wenn eine Baustelle eingerichtet wird, werden diese an den Bauträger geschickt und gleich der ausgefüllte Unterweisungsnachweis. Fertig. Kein Hexenwerk, wie shcon geschrieben.

    Ach Menno, ich ärgere mich immer mehr, dass ich mir diese mistige Baustelle aufs Auge hab drücken lassen... X/

    ... das kann ich absolut verstehen.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 (14. Oktober 2019 um 14:07)

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  • Nur nicht unterkriegen lassen.

    Wie oft warst du schon als SiGeKo tätig ?

    Das ist mein 3. Mal...

    Im letzten Betrieb war ich aber jahrelang öBÜ, Planerin und manchmal BOL...aber für Tiefbau i.w.S.

    Ach unterkriegen lass ich mich nicht, es nervt nur...vor allem nach dieser überheblichen Mail vom Chef der BOL

    Im Tiefbau ist das echt entspannter :D

  • Dann eben...

    Mal eine Frage an dich als FASI: Führt das Stahlbauunternehmen alle Arbeiten auf deiner Baustelle ohne jegliche Gefährdungen aus? Ja? Bist du dir da SICHER?!?

    "Wir haben eine GB, aber die zeigen wir dir als Sigeko nicht..." = Klartext (wenigstens für mich): Wir haben sowas nicht und es ist uns auch sche**egal.

    Mit Sicherheit nicht...ich bin bei dieser Baustelle schon froh, wenn sich alle Beteiligten die Schuhe selbstständig schnüren können...klar ist denen alles egal. Ich bin die böse rothaarige Hexe, die allen nur aufn Sack gehen will...

    Selbst die öBÜ / BOL redet alles runter. Die hatten anscheinend nie nen wirklichen Unfall auf ner Baustelle...

  • Hallo zusammen, eigentlich ist doch im ArbSchG schon alles gesagt und für mich auch vollkommen unmissverständlich:

    "§ 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

    (1) Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei

    der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Soweit dies für

    die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber

    je nach Art der Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten

    verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur

    Verhütung dieser Gefahren abzustimmen.

    (2) Der Arbeitgeber muß sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, daß die Beschäftigten anderer Arbeitgeber,

    die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer

    Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben."

    Ich lese mir immer wieder gerne bei solchen Debatten den eigentlichen Gesetzestext und ggf. offizielle Kommentare durch. Manchmal ist es einfach...

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  • Soooo hier mal ein kurzes Update:

    Alle weiteren AN die auf der Baustelle tätig werden wollen, bekamen mit dem Auftrag die Aufforderung alle sicherheitsrelevanten Unterlagen abzugeben, vor Baubeginn. Diese Information hat auch unser Wachdienst an der Schranke und lässt Firmen nur noch auf das Betriebsgelände, wenn der Unterweisungsnachweis und meinerseits ein OK vorliegt.

    So spare ich mir die Diskussionen auf der Baustelle :D Und unser Pförtner kann echt böse werden.

  • Und unser Pförtner kann echt böse werden.

    Und es hat auch noch den Vorteil, dass die Diskussionen sich damit erledigen.

    "Ich habe Anweisung niemanden auf die Baustelle zu lassen der nicht 1. 2. 3..... . Die Anweisung kommt von oben und ich bin nicht befugt darüber zu verhandeln."

    Erledigt.

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    Mike

  • Und es hat auch noch den Vorteil, dass die Diskussionen sich damit erledigen.

    "Ich habe Anweisung niemanden auf die Baustelle zu lassen der nicht 1. 2. 3..... . Die Anweisung kommt von oben und ich bin nicht befugt darüber zu verhandeln."

    Erledigt.

    Genau so :)


    Chef hat alles abgesegnet, läuft.

  • Boah...
    Diskussion gab es dennoch...

    Letzte Bauberatung. Der Chef der besagten Firma hat mich so blöde von der Seite angeblafft, mir vorgeworfen das wären alles nur meine Befindlichkeiten, weil ich meinen Willen nicht bekommen hätte...ich hätte seine Mitarbeiter eingeschüchtert, bla bla, und er müsse ja wohl nicht für jede Bohrmaschine usw. ne Gefährdungsbeurteilung anfertigen...ich bin dezent eskaliert, also am Liebsten hätte ich ihm so nen Einlauf verpasst! Dann drohte er noch indirekt, von wegen ich solle mal den Ball flach halten, sonst käme keine Baufirma mehr zu uns. Komisch, die anderen Firmen haben alle geforderten Unterlagen geliefert, ohne Diskussion. Mein Chef meinte, wenn der nächste Woche wieder damit anfängt, gibt es von ihm nen Ordnungsgong. Das wird noch spannend.

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  • Guten Morgen,

    das ist das klassische Problem. Gerade kleine Firmen haben mit Arbeitsschutz nichts oder sehr wenig am Hut. Sowohl bei den BGs als auch beim Gewerbeaufsichtsamt segeln die sehr lange unterm Radar. Wenn du da der Erstkontakt zum diesem Thema bist, beißt du auf Granit. Da hilft nur hart bleiben und Rückendeckung vom eigenen Chef einfordern.


    Und immer dran denken, du tust dir das nicht an, um Gesetze zu verfolgen, sondern um Mitarbeiter zu beschützen. Der Gedanke hilft mir immer. ;)

    Beste Grüße

    Robert


  • bla bla, und er müsse ja wohl nicht für jede Bohrmaschine usw. ne Gefährdungsbeurteilung anfertigen...

    Da sieht man doch, dass die sich noch NIE mit dem Thema beschäftigt haben. Erwähne doch das nächste Mal, er soll mal in die TRBS 1111 reinschauen. Da steht irgendwo was zum Thema "Zusammenfassen".... Wenn du nett bist, druck sie ihm aus und markier ihm den Absatz... ;)

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    Mike