SiGe-Koordination auf Baustelle - Gefährdungsbeurteilungen der einzelnen AN und Unterweisung

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  • :Lach:

    Das wäre natürlich die absolute Lösung.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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  • Moin...


    lies dir das hier durch.

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/1203

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

  • Hallo Katharina,


    wenn ich das hier so lesen, kommt mir der Gedanke, das Unternehmen hat keine Gefährdungsbeurteilung.


    Reicht es eigentlich nicht, wenn der Arbeitgeber dir schriftlich bestätigt, dass er die Anforderungen erfüllt (Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung usw.) oder musst du die Unterlagen persönlich einsehen können?


    Gruß

    der Alex

  • Aber mal angenommen ich werde als Sigeko bestellt und gleichzeitig wird mir untersagt das ein oder andere zu tun... Dann würde ich schon aus Selbstschutz das Ganze lassen. Ein Sigeko steht in erster Front, wenn es zu einem Unfall kommt.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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  • ......... Ein Sigeko steht in erster Front, wenn es zu einem Unfall kommt.


    Mike

    Nö. Kommt immer auf die Beauftragung an. Wenn, wie ich z.B. die Beauftragung habe, lediglich alle 2 Wochen die Baustelle zu begehen, wirds schon schwierig mir da ein Verschulden anzuhängen, wenn innerhalb der Begehungstermine etwas passiert. ("Verfahren" läuft ja noch- Streitverkündung)
    Solche Aufräge würde ich gar nicht mehr annehmen / abwickeln War ja leider abhängig beschäftigt.

    Dazu kam noch die Beauftragung erst in der Ausführungsphase, fehlender Bauzeitenplan, deshalb kein vernünftiger SiGe Plan möglich etc.

    Bevor ich die SiGeko Projekte übernommen haben, hat mein Vorgänger SiGeko sogar die Vorankündigungen UNTERSCHRIEBEN!
    Das muss ma sich mal vorstellen.

    Ich möchte kein SiGeKo mehr machen...........

  • wenn ich das hier so lesen, kommt mir der Gedanke, das Unternehmen hat keine Gefährdungsbeurteilung.


    Reicht es eigentlich nicht, wenn der Arbeitgeber dir schriftlich bestätigt, dass er die Anforderungen erfüllt (Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung usw.) oder musst du die Unterlagen persönlich einsehen können?

    Hallo Mike,


    dann stelle ich dir diese Frage!


    Gruß

    der Alex

  • Hallo Katharina,


    zur Frage = Muss der SiGeKo gem. Baustellenverordnung die Gefährdungsbeurteilungen der am Bau beteiligten Firmen kontrollieren und bewerten?


    Das hat komnet so beschrieben.


    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/22563

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Ein Sigeko steht in erster Front, wenn es zu einem Unfall kommt

    Hier mal noch was zur Haftung


    https://www.baua.de/DE/Angebot…_blob=publicationFile&v=2

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Also bisher war nur die Rohbaufirma mit ihren SUBs vor Ort. Diesen AN forderte ich auch auf mir die GB zuzuarbeiten, klappte reibungslos. Die jetzige Firma (Los 2) sagt es gäbe keine Gefährdungen durch ihre Tätigkeiten, nur durch die Baustelle, ergo keine GB zugearbeitet (hab das schriftlich vom AN). Die anderen Lose wurden auch aufgefordert, noch keine Reaktion.


    Muss ich jetzt die Unterweisung machen? Oder mir nur die Unterweisungsnachweise ansehen? Es fällt mir schwer jetzt ne Unterweisung für ne Stahlbaufirma aus dem Boden zu stampfen ohne GB...ich bin ja eigentlich als SiFa hier im Betrieb schon voll ausgelastet :D

  • Ich habe nichts von Haftung geschriegen/gemeint. Ich meinte nur, dass wenn es zu einem Unfall kommt der Sigeko neben dem Bauherren/Träger einer der ersten Ansprechpartner für die Ermittlungsbehörden ist.

    Natürlich werden die dann die Verträge etc. prüfen und die Haftungskriterien. ABER: Man hat dann als Sigeko erstmal den Stress an der Backe und muss sich erklären.

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    Mike

  • Es fällt mir schwer jetzt ne Unterweisung für ne Stahlbaufirma aus dem Boden zu stampfen ohne GB...

    Wie soll denn das auch gehen? Einfach mal ins Blaue hinein? Ohne zu wissen wie und mit was die machen?

    Du gibst dir eine Mördermühe mit einer Unterwesiung zum Thema "Schutzgasschweißen" inkl. Flaschenlagerung und deren Transport und während du die hälst grinst einer und meint dann "Wir schweißen nur mit Elektrogeräten"..... ;)


    Lach nicht... sowas hatte ich auch schonmal. Als Freundschaftsdienst von meinem Chef an ein Metallbau-Unternehmen welches gerade sein Balkongeländer geschweißt hatte.... ;)


    Tja... und schon hast du die Situation die du in den Beiträgen vorher nicht haben wolltest. Entweder gilt die Vorlage der GB für alle oder für keinen....

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    Mike

  • Normal sollte man davon ausgehen, dass Gefährdungsbeurteilungen vorhanden und relevant sind, wenn im Vertragsverhältnis diese Punkte gefordert sind.


    Wenn man aber als SiFa, SiGeKo, Bauherr oder benachbartes Gewerk berechtigte, erhebliche Zweifel an der sicherten Arbeitsweise hat, muss schriftlich kommuniziert werden. Eine andere Information als der Inhalt der Gefährdungsbeurteilung, die Maßnahmen UND DIE ERFOLGSKONTROLLE würde mich in ersten Schritt nicht interessieren.


    Fazit: ich habe zwar nicht dass Recht, die Gefährdungsbeurteilung einzufordern, aber bei Verletzung rechtlicher Normen muss der Kontraktor beweisen, dass er in der Lage ist, Korrekturmaßnahmen umzusetzen.

    Ohne obigen Dokumenten kann er den Beweis nicht einmal im Ansatz beginnen.

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  • Hallo Alex,


    naja, theoretisch würde der Nachweis reichen, dann kann ich aber praktisch nicht damit arbeiten...

  • Normal sollte man davon ausgehen, dass Gefährdungsbeurteilungen vorhanden und relevant sind,.....


    Ich schließe mich hier zzz vollumfänglich an. Besser hätte ich es nicht ausdrücken können.

    Was nicht geschrieben belegbar ist, ist nicht geschehen.

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    Mike

  • Das heißt dann jetzt aber doch für mich, ich bin halbwegs abgesichert, da ich die GB eingefordert habe und von dem AN schriftlich habe, dass es keine Gefährdungen gibt. Oder?

  • Mal eine Frage an dich als FASI: Gibt es ein Unternehmen welches frei von Gefährdungen arbeitet? Ja? Bist du dir da SICHER?!?


    Sprich: Wenn es hart auf hart kommt hält dir ein Richter deine Fachkenntnis unter die Nase.


    Du musst nicht die kompletten GB einfordern; aber aus meiner Sicht die, die deine Baustelle betreffen.

    Und seis zu deiner eigenen Sicherheit.


    Offtopic. Ich bin echt froh dass ich keinen Bau mehr mache....

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


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    Mike

    2 Mal editiert, zuletzt von Mike144 ()

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  • Muss ich jetzt die Unterweisung machen? Oder mir nur die Unterweisungsnachweise ansehen?

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/7884

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • NEIN!


    Gefährdungsbeurteilungen MUSS es geben.


    Die Aussage, dass es keine Gefährdungen gibt, ist ein Indiz für die Nichtexistenz der Gefährdungsbeurteilung.


    Bitte an Dich die Begriffe zu überprüfen, und korrekt zu verwenden.


    Weil "keine Gefährdungsbeurteilung" ist eine völlig andere Aussage als "keine Gefährdung". Erstere ist eine vorsätzliche Rechtsverletzung, Zweitere ist Inkompetenz.


    Mike144

    Ich finde Baustelle spannend.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Ich habe nichts von Haftung geschriegen/gemeint

    Stimmt aber wenn es zu einem Unfall kommt ist die Haftungsfrage relevant

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.